Grundsicherungsamt schickte Bewilligung NUR für Dezember und nun?

Begonnen von Leistungsabteilung007, 10. Dezember 2021, 18:39:17

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Leistungsabteilung007

Habe gewechselt von SGB II nach SGB XII
Ich bekomme jetzt sehr wenig "Erwerbsminderungsrente." Daher habe ich am 02. NOVEMBER (vor 5 Wochen) einen Antrag auf Grundsicherung gestellt (mit komplett alles was sie wollten - gesamt 40 Unterlagen!)

Jetzt habe ich einen Antrag  NUR FÜR Dezember 2021 erhalten!  :teuflisch:
was tun? Es liegt denen vor das ich Erwerbsminderungsrente (300€) erhalte. JC hat Leistungen bereits eingestellt. Was tun??? So kann ich nicht mal ein reduziertes Ticket für Bus und Bahn kaufen!  Fast 6 Wochen warte ich und jetzt? Nächste Woche sind die vom Amt bestimmt alle im Urlaub! Was tun?


und große "Berechnung" meines Ehrenamtes. Es wir nur von 200€ als Grundlage ausgegangen. Es wurde noch nichts abgezogen. Es geht bereits das ganze Jahr das 250€ beim Ehrenamt frei sind. Wissen die SB das nicht?  :wand:

Ich brauche dringend bei uns in Hessen so ein "Mittendrin" Ticket, (Bus und Bahn) ich kann ja nicht erst mal 80€ (offizielles) Ticket sonst zahlen um für ein paar Cent mein Ehrenamt auszuüben, (das GÜNSTIGE Ticket gibt es nur wenn ich einen Bescheid für 6 Monate habe und das muss ich auch erst beantragen!) Was ist denn das? Nur ein Bescheid für Dezember....



Yavanna

Zunächst mal, es gelten andere Einkommensfreibeträge im SGB XII als im SGB II.
Hast du evtl einen Dauer VA erhalten? SGB XII ist Kommune und die nutzen nicht die gleiche Software wie das Jobcenter.

Leistungsabteilung007

Ich hatte in diesem Forum bereits gefragt: EHRENAMT sind die Freibeträge auch bei 250€

Was ist ein VA?

Gibt es dort kein Bescheid für 6 Monate oder 12 Monate?

Man muss doch auch um GEZ zu beantragen einen Bescheid haben...

Yavanna

Ok, habe mal nachgelesen, der §82 SGB XII hat jetzt auch 250 fürs Ehrenamt drin.

VA= Verwaltungsakt= Bescheid

Leistungsabteilung007

ja....

aber was ist denn mit einem Leistungsbescheid oder Nachweis das man regelmäßig Geld erhält...

ich brauche es dringend.

blaumeise

Zitat von: Leistungsabteilung007 am 10. Dezember 2021, 18:39:17Jetzt habe ich einen Antrag  NUR FÜR Dezember 2021 erhalten!
Was meinst du mit "Antrag nur für Dezember"?

Die Antragsformulare sind doch alle gleich und nicht nur für spezielle Monate.

Leistungsabteilung007

Hallo Blaumeise,

ich hatte vor 5 Wochen einen Antrag gestellt. nun kam "Bewilligen von Leistungen nach SGB XII

mit "Sehr geehrteFrau.. siehaben einen Anspruch von ...Betrag... für den Monat 12/ 2021
und ein paar Seiten formelles..wie Mitwirkungsplichten


nur für Dezember!!!! Es steht nix weiter...
war vorher biem Jobcenter..hatte mehrfach beim Grundsicherungsamt bescheid gesagt, ich brauche einen "Nachweis.2
Jetzt ist auf dem Schreiben nur ein großes "Berechnungsbogen meines Ehrenamtes (wir haben mal über Ehrenamt geschrieben) und auch da ist ein Fehler..es wird von MAXIMAL 200€ statt 250€ ausgegangen..

Wie gesagt, habe 40 Unterlagen- ALLES vom Bankkonto, Erwerbsminderungsrente, BK alles geschickt... und bin echt geschockt das da nur was von 12./2021 steht..
was soll ich tun? Das Jahr ist so gut wie zu Ende...hatte da schon wie irre gekämpft das sie mal antworten!

blaumeise

Entweder ist es so, dass nur für den Dezember die Berechnung gemacht wurde und du die restlichen Monate überlesen hast (ist mir z. B. mal passiert  :schaem: ), oder sie haben die Bewilligung nur bis Ende Dezember laufen lassen, weil es ab Januar einen höheren Regelsatz gibt und du dann eine neue Bewilligung bekommst. Das hat eine meiner vorherigen SB auch schon so gehandhabt. Immer dann, wenn eine Änderung in Aussicht stand, hat sie von vornherein den Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt, statt ihn 12 Monate laufen zu lassen, wie das Gesetz es vorschreibt.

Wenn es dich zu sehr beunruhigt, dann würde ich anrufen und mal nachfragen. Die Sozialämter machen oft ihr eigenes Ding, habe ich festgestellt.

Frogger

Da du eine befristete EU-Rente erhältst, dürftest du keine Grundsicherung (4. Kapitel) erhalten, sondern Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel). Das macht rechtlich schon ein großer Unterschied. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss eine Erwerbsminderung auf Dauer vorliegen, da reicht eine befriste EU-Rente nicht aus.

Der Bewilligungszeitraum ist nur im 4. Kapitel (in der Regel 12 Monate) geregelt. Im 3. Kapitel ist eine theoretische Bewilligung analog der befristeten Rente möglich. Es gibt keinen Grund für die Bewilligung von einem Monat. Daher würde ich den Leistungsträger anschreiben und darum bitten sich zu erklären. Kurze Fristsetzung. Vielleicht auch einfach mal anrufen und nachfragen. Danach aber den Gesprächsinhalt per E-Mail, Fax und/oder auf dem Postweg bestätigen. Vom Ergebnis dann das weitere Vorgehen abhängig machen.

Ab wann beginnt der Bewilligungszeitraum der EU-Rente?
Seit wann bist du nicht mehr im Leistungsbezug nach dem SGB II?


Hast du für diesen Monat ein Darlehen beantragt bzw. erhalten? Da die EU-Rente erst am Ende des Monats eingeht, besteht für den Monat eine Bedarfsunterdeckung. Für diese Situation gibt es die Möglichkeit eines Darlehens nach § 37a (Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften) SGB XII. Dort heißt es:
Zitat(1) Kann eine leistungsberechtigte Person in dem Monat, in dem ihr erstmals eine Rente zufließt, bis zum voraussichtlichen Zufluss der Rente ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten, ist ihr insoweit auf Antrag ein Darlehen zu gewähren. Satz 1 gilt entsprechend für Einkünfte und Sozialleistungen, die am Monatsende fällig werden.

Leistungsabteilung007

Zitat von: Frogger am 12. Dezember 2021, 17:59:49
Da du eine befristete EU-Rente erhältst, dürftest du keine Grundsicherung (4. Kapitel) erhalten, sondern Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel). Das macht rechtlich schon ein großer Unterschied. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss eine Erwerbsminderung auf Dauer vorliegen, da reicht eine befriste EU-Rente nicht aus.

Der Bewilligungszeitraum ist nur im 4. Kapitel (in der Regel 12 Monate) geregelt. Im 3. Kapitel ist eine theoretische Bewilligung analog der befristeten Rente möglich. Es gibt keinen Grund für die Bewilligung von einem Monat. Daher würde ich den Leistungsträger anschreiben und darum bitten sich zu erklären. Kurze Fristsetzung. Vielleicht auch einfach mal anrufen und nachfragen. Danach aber den Gesprächsinhalt per E-Mail, Fax und/oder auf dem Postweg bestätigen. Vom Ergebnis dann das weitere Vorgehen abhängig machen.

Ab wann beginnt der Bewilligungszeitraum der EU-Rente?
Seit wann bist du nicht mehr im Leistungsbezug nach dem SGB II?


Hast du für diesen Monat ein Darlehen beantragt bzw. erhalten? Da die EU-Rente erst am Ende des Monats eingeht, besteht für den Monat eine Bedarfsunterdeckung. Für diese Situation gibt es die Möglichkeit eines Darlehens nach § 37a (Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften) SGB XII. Dort heißt es:
Zitat(1) Kann eine leistungsberechtigte Person in dem Monat, in dem ihr erstmals eine Rente zufließt, bis zum voraussichtlichen Zufluss der Rente ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten, ist ihr insoweit auf Antrag ein Darlehen zu gewähren. Satz 1 gilt entsprechend für Einkünfte und Sozialleistungen, die am Monatsende fällig werden.

Hallo Frogger,

ja, es stimmt ich erhalte nun "Sozialhilfe" wurde mich gesagt, da die EW-Rente befristet sei.
Es ging letzten Monat nahtlos von ALG II über. Darlehen habe ich nicht beantragt, zu Deiner Frage.

Montag rief ich das Sozialamt an (nachdem ich zuvor eine mail schrieb die wieder mal nicht beantwortet wurde!)Ich sagte wann ein "Bescheid" kommt worin steht das ich z.B. 12 Monate diese Leistungen erhalte. Mir wurde gesagt, das wäre bei Grundsicherung so, bei Sozialhilfe gibt es keinen Antrag/ Bescheid.
Ich solle meine Einkünfte des Ehrenamtes immer schicken, dann wird das gerechnet. Ich sagte für Januar wäre das Geld "Aufwandsentschädigung" aber frühestens (muss ja erst Post ans Ehrenamt schicken, Unterschriften der Senioren- und dann erhalte ich da die Überweisung!) ab den 08.01 oder sogar 10.01.22 ob nicht vorher das Geld überwiesen werden. Er sagte "ja..ja" und mehr nicht!!!

Weiter sagte ich umgehend den "Mittendrin" Nachweis (in Hessen Vorraussetzung um etwas günstigere Monatstickets zu erhalten!) brauche. Wie solle ich den ohne Nachweis das ich Sozialhilfeleistungen z.B. 12 Monate bekomme beantragen? Er meinte- er schicke es mir. Und jetzt heute ist Freitag wieder nix...

Gibt es wirklich bei befristeter EWrwerbsminderungsrente und Sozialhilfe da keinen Bescheid?
Es kann doch nicht sein, nur weil ich ein paar Kröten vom Ehrenamt erhalte, das jetzt monatlich nur ein Schreiben mit Berechnung kommt?  :help:

Frogger

Zitat von: Leistungsabteilung007 am 17. Dezember 2021, 14:46:12Es ging letzten Monat nahtlos von ALG II über.
Im letzten Monat war aber November und nicht Dezember.
Ab welchem Datum wird die EU-Rente bewilligt und wann wurde die erste Leistung der Sozialhilfe ausgezahlt?
Zitat von: Leistungsabteilung007 am 17. Dezember 2021, 14:46:12Mir wurde gesagt, das wäre bei Grundsicherung so, bei Sozialhilfe gibt es keinen Antrag/ Bescheid.
Wenn du keinen Bescheid hast, wie weißt du dann dass dir nur für Dezmeber die Leistungen bewilligt wurden?
Zitat von: Leistungsabteilung007 am 10. Dezember 2021, 18:39:17Jetzt habe ich einen Antrag  NUR FÜR Dezember 2021 erhalten! 
Wie konntest du einen Antrag stellen, wenn es keinen Antrag gibt?

Natürlich bekommst du einen VA (Bescheid) auch für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII. Richtig ist, dass nicht zwingend ein Antrag nötig ist, sondern Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII erbracht werden, sobald der Sozialhilfeträger von deiner Hilfebedürftigkeit erfährt. Man kann aber natürlich einen Antrag stellen, was du wohl auch getan hast.

Ist deine Aufwandsentschädigung jeden Monat gleich? Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, dass du auch über den Freibetrag kommen kannst?