Entziehung ALG I wegen nicht vorgelegtem Krankenschein, war aber nicht beim Arzt

Begonnen von Grotesque, 20. Dezember 2021, 14:33:06

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Grotesque

Hallo liebes Forum,

ich erkläre mal kurz: Mein Vater hat sich zu seinem Meldetermin im September bei der AfA telefonisch krankgemeldet und ist dann leider nicht zum Arzt gegangen. Er hat also keinen Krankenschein eingereicht. Daraufhin wurde vorläufig die Leistung eingestellt und ein neuer Termin eine Woche später angesetzt. Ich gehe davon aus, dass er sich auch zu diesem Termin krankgemeldet hat ohne zum Arzt zu gehen. Nun wurde ihm Mitte November das ALG I ganz entzogen wegen fehlender Mitwirkung (Einreichung des Krankenscheins, den es nicht gibt).
Durch einen Unfall Ende November kann er sich jetzt nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern, weswegen ich das urplötzlich irgendwie für ihn klären muss. Die Widerspruchfrist ist leider seit einigen Tagen abgelaufen :(
Am Telefon sagte man mir, er könnte eine Stellungnahme einreichen, mit der Begründung, dass er eben nicht krank und nicht beim Arzt war, aber ob das was hilft, konnte man mir auch nicht sagen.

Wäre es denn zweckdienlich, das so zu machen? Dass ich schreibe er war arbeitsfähig aber sah für sich keinen Zweck in diesen Einladungen?

Ich kenne mich mit ALG I leider kaum aus, wurde da jetzt ins kalte Wasser geschmissen quasi

LG
Grotesque

Sheherazade

Zitat von: Grotesque am 20. Dezember 2021, 14:33:06
Wäre es denn zweckdienlich, das so zu machen? Dass ich schreibe er war arbeitsfähig aber sah für sich keinen Zweck in diesen Einladungen?

Diese Statement würde rein gar nichts an der gegenwärtigen Situation ändern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Zitat von: Grotesque am 20. Dezember 2021, 14:33:06Nun wurde ihm Mitte November das ALG I ganz entzogen wegen fehlender Mitwirkung (Einreichung des Krankenscheins, den es nicht gibt).
Nein. Wegen zweimaligem unentschuldigten Nicht-Erscheinen (unentschuldigt weil nicht AU). 
Ist er wegen diesem "Unfall" in Behandlung? Ist der die Ursache dafür, dass er nicht mehr zum Arbeitsamt gehen kann/will? Kann die behandelnde Ärztin ihm dazu etwas schreiben (ein Attest, das ihm bescheinigt, dass er nicht kommen konnte).
Ist er denn momentan arbeitsfähig? Deiner Meinung nach und seiner Meinung nach und der seiner behandelnden Ärzte?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Flip

Zitat von: justine1992 am 20. Dezember 2021, 14:53:28Ist der die Ursache dafür, dass er nicht mehr zum Arbeitsamt gehen kann/will?

Die Termine waren im September, der Unfall Ende November. Der Unfall dürfte daher nichts damit zu tun haben, dass er nicht zu den Terminen erschienen ist. Und da er momentan ohne Leistungsbezug ist, wird man den auch nicht wieder aufnehmen, egal, was da ein Arzt zum Unfall bescheinigt. Er ist nicht verfügbar, wenn er krank ist. Worauf vieles hindeutet, wenn der TE schreibt, dass er sich deshalb jetzt um die Angelegenheiten des Vaters kümmern muss.

Die Nachversicherungsfrist in der Krankenversicherung dürfte dann Ende Dezember auch auslaufen. Ggf. sollte schnellstmöglich für den Vater ein Antrag auf ALG 2 gestellt werden, so sein Lebensunterhalt nicht anderweitig (Partnerin?) gesichert ist.

Grotesque

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2021, 14:35:50Diese Statement würde rein gar nichts an der gegenwärtigen Situation ändern.

Zitat von: justine1992 am 20. Dezember 2021, 14:53:28Nein. Wegen zweimaligem unentschuldigten Nicht-Erscheinen (unentschuldigt weil nicht AU). 

In dem Schreiben steht "Sie haben die fehlenden Unterlagen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 22.09.2021) trotz
Belehrung über die Rechtsfolgen nicht vorgelegt. Somit haben Sie die Voraussetzungen für
die Leistung Arbeitslosengeld nicht nachgewiesen."

Wäre er einfach nicht erschienen, anstatt sich krank zu melden, hätte er nur eine bzw. 2 Meldeversäumnisse, welche mit jeweils einer Woche Sperrzeit (laut Rechtsfolgenbelehrung) sanktioniert worden wären, oder nicht? So jedenfalls verstehe ich das.

Zitat von: Flip am 20. Dezember 2021, 15:02:23Er ist nicht verfügbar, wenn er krank ist.

Gibt es denn nicht einen Unterschied zwischen Arbeitsunfähig und Erwerbsunfähig? Bis zu 6 Wochen müsste ihm doch ALG I zustehen. Und so ganz raus aus dem Bezug scheint er wohl nicht zu sein, in dem Schreiben steht am Ende, sobald man die Mitwirkung nachholt, würde geprüft werden ob die Leistungen ggf. nachgezahlt werden könnten.

Zitat von: justine1992 am 20. Dezember 2021, 14:53:28Ist der die Ursache dafür, dass er nicht mehr zum Arbeitsamt gehen kann/will?

Den Unfall kann man wie Flip schon angemerkt hat leider nicht als Grund anführen, der war erst 2 Monate später.

Flip

Zitat von: Grotesque am 20. Dezember 2021, 19:56:26Wäre er einfach nicht erschienen, anstatt sich krank zu melden, hätte er nur eine bzw. 2 Meldeversäumnisse, welche mit jeweils einer Woche Sperrzeit (laut Rechtsfolgenbelehrung) sanktioniert worden wären, oder nicht? So jedenfalls verstehe ich das.

Nein. Es wird dann auch noch wegen mangelnder Verfügbarkeit aufgehoben.

Grotesque

Zitat von: Flip am 20. Dezember 2021, 20:01:23Nein. Es wird dann auch noch wegen mangelnder Verfügbarkeit aufgehoben.

Dann versteh ich aber die Rechtsfolgenbelehrung der Einladungen nicht :/

"Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Aufforderung nicht nachkommen, tritt eine Sperrzeit ein (Sperrzeit
• bei Meldeversäumnis; § 159 Abs. 1 Nr. 8 SGB III). Die Sperrzeit dauert eine Woche. Während der Dauer
/der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Leistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenbeihilfe,
• Teilarbeitslosengeld), das heißt, dass Leistungen nicht gezahlt werden. Ihre Anspruchsdauer mindert sich
um die Tage der Sperrzeit."

Flip

Über die Verfügbarkeit wird auch nicht belehrt. Das ist gesetzliche Grundvoraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld.

Sheherazade

Zitat von: Grotesque am 20. Dezember 2021, 19:56:26
Und so ganz raus aus dem Bezug scheint er wohl nicht zu sein, in dem Schreiben steht am Ende, sobald man die Mitwirkung nachholt, würde geprüft werden ob die Leistungen ggf. nachgezahlt werden könnten.

Das ist die allerletzte Möglichkeit, der Agentur für Arbeit nachzuweisen, warum er nicht in der Lage war, die beidenTermine wahrzunehmen - im Idealfall mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Man könnte es aber auch mit einer glaubhaften Erklärung versuchen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Grotesque

Zitat von: Sheherazade am 21. Dezember 2021, 09:38:24im Idealfall mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die würde ich super gerne einreichen, aber rückwirkend kann die kein Arzt ausstellen, vor allem nicht nach 3 Monaten :(

Zitat von: Sheherazade am 21. Dezember 2021, 09:38:24Man könnte es aber auch mit einer glaubhaften Erklärung versuchen.

Ja, ich werde einfach mal ein Schreiben verfassen und sehen was passiert. Mehr bleibt mir da nicht übrig.

Danke euch allen für die Antworten!