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ALG-II Antrag online am 30.11 gestellt/Genehmigung erst ab 1.12

Begonnen von kuddelwuddel, 20. Dezember 2021, 09:50:08

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Heinz-Otto

@Frogger, du bist ja sehr firm.
Wie siehst du das? Ab Dez. müsste der Antrag doch bewilligt werden und kein erneuter Antrag nötig sein.
Immerhin ist klar ersichtlich, dass das einmalige Einnahmen sind.
Das müssten die bei der Bewilligung doch berücksichtigen und notfalls zumindest nach 41a bewilligen?

Frogger

Zitat von: Heinz-Otto am 21. Dezember 2021, 13:44:50Wie siehst du das? Ab Dez. müsste der Antrag doch bewilligt werden und kein erneuter Antrag nötig sein.
Die Frage wurde im Eingangspost bereits beantwortet.
Zitat von: kuddelwuddel am 20. Dezember 2021, 09:50:08Nun hat sich eben durch ein Telefonat herausgestellt, dass der Antrag erst ab dem 01.12 genehmigt wurde.

Heinz-Otto

Zitat von: Frogger am 21. Dezember 2021, 15:09:00
Die Frage wurde im Eingangspost bereits beantwortet.

Da klang es aber noch so, als wäre der Antrag erst am 1.12. eingegangen, statt am 30.11.
Und es wurde eine Klärung beauftragt.
ZitatHabe eben mit einer kompetenten Person vom Jobcenter telefoniert, die mir auch sagte, dass der Antrag rechtzeitig eingegangen ist. Sie protokolliert mein Problem und bittet um einen Rückruf. des Bearbeiters. Da bin ich ja mal gespannt

Von wann bis wann bewilligt wurde, wurde noch nicht explizit gesagt, nur dass es für Nov. keine Leistungen gibt.
Darum frage ich vorsichtshalber nach.
Jetzt ist das auch wieder nicht recht :(

Frogger

Zitat von: kuddelwuddel am 21. Dezember 2021, 11:43:20Habe mittlerweile einen RR erhalten. Mein Antrag aus dem November wurde abgelehnt, da mein "Einkommen" zu hoch war.
Leistungen für November wurden aufgrund des Geldeingangs abgelehnt und ab Dezember bewilligt.
Für die Bewilligung ab Dezember kommt es auf den rechtzeitigen Eingang im November aber nicht an.

Wenn der November im Leistungsbescheid nicht auftaucht und es auch keinen gesonderten Ablehnungsbescheid gibt, dann läuft da was schief, weil man so nicht überprüfen kann, was das JC da gerechnet hat.

Heinz-Otto

Zitat von: Frogger am 21. Dezember 2021, 17:07:54
und ab Dezember bewilligt.
Dann habe ich das überlesen. Da stand halt 
ZitatAntrag aus dem November wurde abgelehnt
Nicht Bewilligung für Nov.
Was RR bedeutet, weiß ich übrigens auch nicht.
ZitatFür die Bewilligung ab Dezember kommt es auf den rechtzeitigen Eingang im November aber nicht an.
Das ist klar, aber der Antrag wurde ja ab Nov. gestellt (und für Nov. abgelehnt)

ZitatWenn der November im Leistungsbescheid nicht auftaucht und es auch keinen gesonderten Ablehnungsbescheid gibt, dann läuft da was schief, weil man so nicht überprüfen kann, was das JC da gerechnet hat.
Genau.


Heinz-Otto

Danke  :schaem: *andiestirnklatsch*
Telefon in Verbindung mit dem JC habe ich definitiv nicht auf dem Schirm.