ALG II Antrag seit 2 Monaten nicht endgültig bewertet

Begonnen von Ares, 22. Dezember 2021, 11:05:06

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Ares

Hallo zusammen,

seit einigen Wochen lese ich Eure Beiträge und habe versucht alleine durchzukommen.
Leider ohne Erfolg..

Nach meinem Studium habe ich 10 Jahre lang im Ausland gearbeitet und bin seit Anfang November wieder in Deutschland und suche einen passenden Job. Lebe bis dahin bei meinen Eltern.

Ich habe am 19. November beim Jobcenter angerufen und habe gleich den ersten Schock einstecken müssen.
Der Berater war der Meinung, dass es von mir sehr leichtsinnig wäre keinen Arbeitslosengeldbeitrag zu zahlen obwohl ich bei einer deutschstämmigen Firma gearbeitet habe  :schock:
Danach ist er runtergekommen und wollte mir doch weiterhelfen.. und hat gemeint das es höchstens 10 Arbeitstage dauern würde bis der Antrag durch ist.. Vergebens..

Ich wurde 25.11.2021 für ein Erstgespräch eingeladen, musste die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und bekomme seit dem Vermittlungsvorschläge..

Mit den ersten Formularen sollte ich meine ganzen Kontoauszüge der letzten 3 Monate von den Konten im Ausland zuschicken, was ich gemacht habe.
Das Formular zur Unterhaltsprüfung, dass meine Eltern ausfüllen sollten habe ich nicht ausgefüllt, da Sie damit nicht einverstanden waren.
Nach ungefähr 1,5 Wochen habe ich eine Aufforderung erhalten folgende Nachweise einzureichen: Lohnnachweis Oktober 2021 + Nachweis über Gutschrift auf Konto, Nachweis über Beendigung der Beschäftigung (Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag) mit Übersetzung, Kopie des Personalausweises und aktuelle Meldebescheinigung.
Ich habe alles am gleichen Tag abgeschickt.

Nach 15 Tagen habe ich die nächste Aufforderung erhalten, das Unterhaltsfragebogen von meinen Eltern auszufüllen.

1. Frage: was soll ich noch tun um klarzumachen, dass meine Eltern diese Infos nicht weitergeben möchten und mir nur kostenfreie Wohnung zur Verfügung stellen?

2. Frage: Ist es wirklich normal, dass ein Antrag so lange bewertet wird? Es sind fast 2 Monate her...



:help:

Sheherazade

Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06

Nach meinem Studium habe ich 10 Jahre lang im Ausland gearbeitet

EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ares


Sheherazade

Dann dauert es tatsächlich etwas länger mit der Prüfung hinsichtlich möglicher ALGI-Ansprüche.

Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06Das Formular zur Unterhaltsprüfung, dass meine Eltern ausfüllen sollten habe ich nicht ausgefüllt, da Sie damit nicht einverstanden waren.

Ich nehme an, du bist über 25 Jahre alt?

Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06Nach 15 Tagen habe ich die nächste Aufforderung erhalten, das Unterhaltsfragebogen von meinen Eltern auszufüllen.

Was ist das für ein Formular und wann genau (Datum) ist dir das zugegangen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ares

Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2021, 11:16:56
Dann dauert es tatsächlich etwas länger mit der Prüfung hinsichtlich möglicher ALGI-Ansprüche.

Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06Das Formular zur Unterhaltsprüfung, dass meine Eltern ausfüllen sollten habe ich nicht ausgefüllt, da Sie damit nicht einverstanden waren.

Ich nehme an, du bist über 25 Jahre alt?

Leider Ja  :grins:

Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2021, 11:16:56
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06Nach 15 Tagen habe ich die nächste Aufforderung erhalten, das Unterhaltsfragebogen von meinen Eltern auszufüllen.

Was ist das für ein Formular und wann genau (Datum) ist dir das zugegangen?

"Erklärung zur Prüfung der gesetzlichen Unterhaltsvermutung (gemäß  § 9 Absatz 5 SGB II)" es wurde am 16.12 erstellt und ist am 20.12 per Post angekommen.

Heinz-Otto

Hast du die deutsche Staatsbürgerschaft?
Mir will nämlich nicht einleuchten, warum ein Anspruch auf Alg2 davon abhängig sein sollte, wie lange und in welchem Ausland man sich aufgehalten hat.

Vereinfachte Fassung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Gesetz https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm

EDIT: War zu erwarten, dass die auf das (Haushaltsgemeinschaft) hinaus wollen. Unterhaltspflichtig sind die Eltern ja definitiv nicht
Zitat(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Das haben die Eltern ja definitiv verweigert. Du musst darauf bestehen, dass du deine eigene BG, eigener Haushalt bist.
Im Antrag ausfüllen in meinem Haushalt leben 1 Person!
Die Eltern könnten evtl. ein Schreiben aufsetzen, dass sie nicht gewillt sind, dich finanziell zu unterstützen.

Ares

Zitat von: Heinz-Otto am 22. Dezember 2021, 11:25:41
Hast du die deutsche Staatsbürgerschaft?
Mir will nämlich nicht einleuchten, warum ein Anspruch auf Alg2 davon abhängig sein sollte, wie lange und in welchem Ausland man sich aufgehalten hat.

Vereinfachte Fassung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Gesetz https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm

Ja ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.

Es hat sogar über 1 Monat gedauert bis ich eine gesetzliche Krankenversicherung haben konnte, die ich im moment selber zahle...

Sheherazade

Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:22:27

"Erklärung zur Prüfung der gesetzlichen Unterhaltsvermutung (gemäß  § 9 Absatz 5 SGB II)" es wurde am 16.12 erstellt und ist am 20.12 per Post angekommen.

Und in diesem Formular gibt es nicht die Möglichkeit anzukreuzen, dass deine Eltern dich nicht finanziell unterstützen? Ein Formular einfach gar nicht abzugeben ist kontraproduktiv und verzögert die Bearbeitung deines Antrages.

Mietfreies Wohnen ist im übrigen keine finanzielle Unterstützung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ares





Das Formular enthählt die Überschriften:
- Persönliche Verhältnisse
- Weitere in der Haushaltsgemeinschaft wohnende Personen (inkl. Nettoeinkomen)
- Einkommen (Nettoverdiensbescheinigungen der letzten sechs Monate)
- Vermögen (Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Sachwerte wie Schmuck/Gemälde, etc) - dazu die Detailaufstellung (Konto/Vertragsnummern und Wert)
- Wohnverhältnisse (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)
..

Am Ende des Formulars steht noch folgendes:

Ich/Wir erkläre/erklären mich/uns bereit:
unseren Verwandten bei mir/uns aufzunehmen                  JA           NEIN
der Wohnraum wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt     JA           NEIN


ihn/se direkt finanziell zu untersützen*            JA           NEIN
Höhe der Unterstützung   ______ € im Monat

* Anmerkung: Im Falle eines Zusammenlebens im Eltern-Kind Verhältnis ist bei vorliegender Leistungsfähigkeit grundsätzlich von Unterhalt auszugehen. An einer Widerlegung der Vermutung sind strenge Maßstäbe zu setzen.




Müsste ich troztdem alles ausfüllen wenn ich keine finanzielle Unterstützung bekomme?

Sheherazade

Hat das Formular einen Namen? Das von dir abgetippte sieht irgendwie anders aus als die sonst üblichen Formulare.

Wie schon geschrieben
Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2021, 12:01:06Mietfreies Wohnen ist im übrigen keine finanzielle Unterstützung.

und im SGB2 sind Eltern den erwerbsfähigen Kindern über 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.

Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 12:41:29Ich/Wir erkläre/erklären mich/uns bereit:
unseren Verwandten bei mir/uns aufzunehmen                  JA           NEIN
der Wohnraum wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt     JA           NEIN


ihn/se direkt finanziell zu untersützen*            JA           NEIN
Höhe der Unterstützung   ______ € im Monat

Wohnst du mietfrei bei deinen Eltern? Dann wird da nur Ja/Ja und Nein angekreuzt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ares

Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2021, 12:59:01
Hat das Formular einen Namen? Das von dir abgetippte sieht irgendwie anders aus als die sonst üblichen Formulare.

Genau es sieht auch nicht so aus wie die üblichen und heisst wie auch vorhin schonmal geschrieben ""Erklärung zur Prüfung der gesetzlichen Unterhaltsvermutung (gemäß  § 9 Absatz 5 SGB II)"

Konnte es auch auf der JC website nicht wiederfinden..


Ich werde es jetzt so abschicken, mal schauen was draus wird

Heinz-Otto

Prüfe mal, ob du in einer sog. Optionskommune lebst.

So schlecht finde ich das Formular nicht mal.
Immerhin kann man ankreuzen, ob finanziell unterstützt wird, also eine Art "freiwilliger Unterhaltspflicht aus sittlichen Gründen durch die Eltern anerkannt wird."
Das haben die Eltern mit Recht verneint.

Dann würde ich das JC mal fragen, welche Maßstäbe das konkret sind.

ZitatIm Falle eines Zusammenlebens im Eltern-Kind Verhältnis ist bei vorliegender Leistungsfähigkeit grundsätzlich von Unterhalt auszugehen. An einer Widerlegung der Vermutung sind strenge Maßstäbe zu setzen.

Ares

Zitat von: Heinz-Otto am 22. Dezember 2021, 13:15:09
Prüfe mal, ob du in einer sog. Optionskommune lebst.

So schlecht finde ich das Formular nicht mal.
Immerhin kann man ankreuzen, ob finanziell unterstützt wird, also eine Art "freiwilliger Unterhaltspflicht aus sittlichen Gründen durch die Eltern anerkannt wird."
Das haben die Eltern mit Recht verneint.

Dann würde ich das JC mal fragen, welche Maßstäbe das konkret sind.

ZitatIm Falle eines Zusammenlebens im Eltern-Kind Verhältnis ist bei vorliegender Leistungsfähigkeit grundsätzlich von Unterhalt auszugehen. An einer Widerlegung der Vermutung sind strenge Maßstäbe zu setzen.

Laut Wikipedia lebe ich nicht in einer Optionskommune.

Habe gerade eben Post vom Jobcenter bekommen, die am 17. Dezember erstellt wurden.  :weisnich: Verstehe nicht wieso das so lange dauert?

Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
Da ich im Oktober meine Stelle selbst gekündigt hatte. Ist das Jobcenter der Meinung, das keine Gründe für eine Kündigung erkennbar sind, die dies rechtfertigen.
Ich soll mich entweder schriftlich oder mündlich dazu äußern.
Wie sollte man hier generell vorgehen?



Sheherazade

Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 14:36:42
Habe gerade eben Post vom Jobcenter bekommen, die am 17. Dezember erstellt wurden.  :weisnich: Verstehe nicht wieso das so lange dauert?

Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
Da ich im Oktober meine Stelle selbst gekündigt hatte. Ist das Jobcenter der Meinung, das keine Gründe für eine Kündigung erkennbar sind, die dies rechtfertigen.
Ich soll mich entweder schriftlich oder mündlich dazu äußern.
Wie sollte man hier generell vorgehen?

Die Anhörung innerhalb der gesetzten Frist schriftlich beantworten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Ares

Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 12:41:29Das Formular enthählt die Überschriften:
- Persönliche Verhältnisse
- Weitere in der Haushaltsgemeinschaft wohnende Personen (inkl. Nettoeinkomen)
- Einkommen (Nettoverdiensbescheinigungen der letzten sechs Monate)
- Vermögen (Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Sachwerte wie Schmuck/Gemälde, etc) - dazu die Detailaufstellung (Konto/Vertragsnummern und Wert)
- Wohnverhältnisse (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)
Da sich dein JC nicht an die vereinfachte Antragstellung hält,
eine Vermögensprüfung macht
sowie selbstgestrickte Formulare, die nicht ausgefüllt werden müssen,
und dann auch noch die Hinhaltetaktik HG + Kündigung (was wohl anderes als Kündigung zum Rückzug nach D / Okt. Ausland Nov. BRD) deinerseits zum Zwecke der Sanktionierung fährt würde ich das SG mit einem Antrag zur sofortigen Zahlung anschreiben.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
Zitat
Nichtbeachtung der neuen Rechtsvorschriften durch Jobcenter (02.04.2020)
Es m (weiterlesen...)
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
Leistungspflicht des Leistungsträgers

MfG FN
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