Anwaltshaftung - falsche Aussage zu Kostenaufteilung

Begonnen von Zauberfee666, 23. Dezember 2021, 22:56:03

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Zauberfee666

Zitat von: Flip am 25. Dezember 2021, 23:19:43
Das gilt für alle Kosten. Auch Gericht, auch Gutachten.

Vielleicht dachte der Anwalt, dass die Gegenseite im Prinzip die gleichen Kosten hatte.

Davon gehe ich nicht aus. Dann hätte das Gutachten etc. 8000 Euro gekostet.

Gutachter und Gerichtskosten sind doch Verfahrenskosten, die aufgeteilt werden?

Die Rechtsschutz schrieb mir das:

ZitatHinsichtlich der Gutachterkosten des Sachverständigen übersenden wir Ihnen beigefügt das Antwortschreiben des Gerichts. Wie Sie erkennen, muss hier noch eine Kostenfestsetzung beantragt werden.

Antwortschreiben des Gerichts:
Es ist richtig, dass ein Vorschuss in Höhe von 4879,00 EUR geleistet wurde. Die Sachverständigenkosten betrugen allerdings nur 3860,42 EUR. Die auf die Klägerin anfallenden Kosten gem. Kostenregelung betragen insgesamt 2323,21 EUR

Da sie gem. §22 GKG als Antragstellerin für die Kosten des Verfahrens haftet, wurde der noch vorhandene Vorschuss i.H.v. 2323,58 auf die Gegenseite verrechnet.

So verbleibt noch ein nicht verbrauchter Vorschuss in Höhe von 232,58 EUR, welcher zurückerstattet wurde.

Der verrechnete Vorschuss kann im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens gegen die Beklagtenseite festgesetzt werden. Ein solches wurde bislang nicht durchgeführt.

Ich verstehe daher nur noch Bahnhof. Der Anwalt schreibt erst, dass die Gegenseite die Hälfte der Kosten trägt. Dann schreibt er, es würde im Widerspruch zum Wortlaut des Vergleiches stehen und das Landgericht schrieb Anfang Oktober bereits, dass kein Kostenfestsetzungsverfahren beantragt wurde.

Grundsätzlich glaube ich daher auch dem Schreiben des Landgerichtes, aber frage mich, warum schreibt dann der Anwalt so einen Scheiß und lässt mich mit allem einfach hängen und reagiert erst mal auf nichts oder dann mit deutlichem Verzug.

Ich habe zwar gegen diesen Anwalt auch ein Schlichtungsverfahren laufen, aber darauf reagiert er scheinbar nicht.

Sheherazade

Der Anwalt hat keinen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Das sollte noch nachzuholen sein.

Trotzdem verstehe ich nicht, wieso du nicht mal mit deiner Rechtschutzversicherung gesprochen hast (dafür hat man doch so etwas), deren Rechtsabteilung kennt sich in der Regel gut aus mit diesen Abläufen, auch mit dem Juristendeutsch - die übersetzen gerne für ihre Versicherten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zauberfee666

Zitat von: Sheherazade am 26. Dezember 2021, 11:43:06
Der Anwalt hat keinen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Das sollte noch nachzuholen sein.

Trotzdem verstehe ich nicht, wieso du nicht mal mit deiner Rechtschutzversicherung gesprochen hast (dafür hat man doch so etwas), deren Rechtsabteilung kennt sich in der Regel gut aus mit diesen Abläufen, auch mit dem Juristendeutsch - die übersetzen gerne für ihre Versicherten.

Was meinst du, was ich die ganze Zeit mache? Ich schreibe doch ständig mit der Rechtsschutz hin und her. Die haben mir ja auch das Schreiben des Landgerichts übermittelt und immer wieder beim Anwalt angefragt und um Beantwortung ihrer Fragen gebeten. Der Anwalt hat aber einfach nicht geantwortet.

Ich selbst habe aber auch an das Schreiben des Landgerichtes erst nicht mehr gedacht. Daran habe ich mich gerade wieder erinnert.

Es ist eben leider auch nicht das einzige Problem, welches es zu lösen gibt. Hinzukommt, dass im gleichen Verfahren der erste Anwalt Mist gebaut hat. Dazu noch andere wichtige Dinge im alltäglichen Leben, die es seit mehr als einem Jahr zu klären gibt. Ich befinde mich im Dauerstress und jede Nachricht von einer Partei stresst mich so dermaßen, dass ich teilweise den Überblick verliere und so Sachen, wie das Schreiben des Landgerichts vergesse und Panik kriege, noch mehr geschädigt zu werden. Sorry, dafür.

Zauberfee666

Kann ich das so schreiben?

Zitathre Interpretation des Vergleichstextes widerspricht dem Schreiben des Landgerichtes vom 07.10.2021 an meine Rechtschutzversicherung.

ZitatEs ist richtig, dass ein Vorschuss in Höhe von 4879,00 EUR geleistet wurde. Die Sachverständigenkosten betrugen allerdings nur 3860,42 EUR. Die auf die Klägerin anfallenden Kosten gem. Kostenregelung betragen insgesamt 2323,21 EUR

Da sie gem. §22 GKG als Antragstellerin für die Kosten des Verfahrens haftet, wurde der noch vorhandene Vorschuss i.H.v. 2323,58 auf die Gegenseite verrechnet.

So verbleibt noch ein nicht verbrauchter Vorschuss in Höhe von 232,58 EUR, welcher zurückerstattet wurde.

Der verrechnete Vorschuss kann im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens gegen die Beklagtenseite festgesetzt werden. Ein solches wurde bislang nicht durchgeführt.

Daher bitte ich höflichst um unverzügliche Beantragung des Kostenfestsetzungsverfahrens. Das Schreiben des Landgerichts füge ich als Nachweis als Anlage bei.

Für den, durch die fehlerhafte Interpretation entstandenen Schaden, bitte ich im Rahmen des bereits laufenden Schlichtungsverfahrens zu ersetzen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens mir über die RAK FFM Auskunft über die Berufshaftplicht zur Geltendmachung der Schäden einzuholen. 

Zauberfee666

Hallo und guten Abend,

gibt es jemanden, der Ahnung von Gebühren/Honorarvereinbarungen mit einem Anwalt hat und vielleicht einen Blick hierauf werfen kann? Diese Sache raubt mir noch den letzten Nerv. Der Anwalt hat nach RVG2021 abgerechnet, obwohl RVG 2013 abzurechnen wäre. Laut RSV erfolget auch keine Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühren.
Ich habe den Anwalt gebeten, die Rechnungen zu korrigieren und den Differenzbetrag zu erstatten. Er reagiert nicht.
Ich selbst lese in dieser Vereinbarung nirgends, dass er berechtigt ist nach RVG 2021 abzurechnen und auch nicht, dass er im Falle einer falschen Berechnung die Rechnungen nicht zu korrigieren und zu erstatten hat.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt, wieso bezahlt die denn nicht den Anwalt und die sonstigen Kosten? Es gab doch bestimmt eine Deckungszusage?

Zauberfee666

Zitat von: Flip am 29. Dezember 2021, 21:49:59
Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt, wieso bezahlt die denn nicht den Anwalt und die sonstigen Kosten? Es gab doch bestimmt eine Deckungszusage?

Die RSV deckt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro (erbrechtliche Sache). Der Anwalt hat den Vergleichsbetrag auf sein Anderkonto zahlen lassen, davon seine Gebühren abgezogen und den Rest an mich überwiesen. Im Moment sind die Kosten weit über 10.000 Euro - das liegt daran, dass 4879 Euro als Vorschuss gezahlt wurden. Laut Kostenrechnung des Gerichts sind 2323 Euro mein Anteil, der andere Teil (Gerichtskosten/Gutachter) wäre auf die Gegenseite umzulegen. Das geht nur mit einer Kostenfestsestzung.

ZitatEs ist richtig, dass ein Vorschuss in Höhe von 4879,00 EUR geleistet wurde. Die Sachverständigenkosten betrugen allerdings nur 3860,42 EUR. Die auf die Klägerin anfallenden Kosten gem. Kostenregelung betragen insgesamt 2323,21 EUR

Da sie gem. §22 GKG als Antragstellerin für die Kosten des Verfahrens haftet, wurde der noch vorhandene Vorschuss i.H.v. 2323,58 auf die Gegenseite verrechnet.

So verbleibt noch ein nicht verbrauchter Vorschuss in Höhe von 232,58 EUR, welcher zurückerstattet wurde.

Der verrechnete Vorschuss kann im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens gegen die Beklagtenseite festgesetzt werden. Ein solches wurde bislang nicht durchgeführt.

Wobei heute die RSV sagte, dass Wörtchen ,,kann" könnte auch bedeuten, dass es anders wäre und trotzdem 100% der Kosten auf mich fallen. Ich lese es so, dass man die Kostenfestsetzung beantragen muss, sodass das Gericht die Hälfte der Kosten überhaupt erst der Gegenseite berechnen kann.

Daher ist es für mich sehr wohl von großer Wichtigkeit, dass die Kosten umgelegt werden und auch die Rechnungen korrigiert werden, wenn das rechtlich zusteht, damit ich im Rahmen der Deckungszusage bleibe und nicht drauflegen muss.

Flip

Angesichts der Kostenregelung im Vergleich, dass Kosten gegeneinander aufgehoben werden, ist mir unklar, was für eine Kostenquote das Gericht hier heranzieht. Ohne das zu wissen, kann man dir nicht helfen.

Zauberfee666

Zitat von: Flip am 29. Dezember 2021, 22:21:02
Angesichts der Kostenregelung im Vergleich, dass Kosten gegeneinander aufgehoben werden, ist mir unklar, was für eine Kostenquote das Gericht hier heranzieht. Ohne das zu wissen, kann man dir nicht helfen.

Helfen die Anhänge weiter? Die waren dem oben erwähnten Schreiben des Gerichts angehängt, die es an meine RSV geschickt hat.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Ok, also 1/2 für Gerichtskosten und Gutachten. Aber den Anhang wegen der Gebühren des Anwalts kann ich nicht öffnen. Mein Handy hat das als ".bin" Datei runter geladen, keine Ahnung, was das ist.

Das war jetzt auch nicht die Kostenrechnung, oder? Die müsste man sehen.


Zauberfee666

Zitat von: Flip am 29. Dezember 2021, 22:36:37
Ok, also 1/2 für Gerichtskosten und Gutachten. Aber den Anhang wegen der Gebühren des Anwalts kann ich nicht öffnen. Mein Handy hat das als ".bin" Datei runter geladen, keine Ahnung, was das ist.

Das war jetzt auch nicht die Kostenrechnung, oder? Die müsste man sehen.

Die Kostenrechnung war dabei, das war die mit der Aufrechnung von Vorschuss und Anteil. Das ist die hier im Anhang. Ich habe noch eine Zeile oben drüber mit abfotografiert, weiter oben steht nur noch meine Anschrift und die Adresse des betreffenden Landgerichts.

Also noch mal zur Kontrolle für mich: Es ist also richtig, dass ich die nur Hälfte der Kosten für Gutachten und Gericht zahlen muss?
Sorry, dass ich das nochmal frage, aber ich dieses ganze Hin und Her und unterschiedlichen Aussagen von RSV und Anwalt, verunsichern mich nur noch.

Danke für den Hinweis, ich schaue mal, was das für eine Datei ist. Ich hatte die Datei eben dupliziert, um schwärzen zu können.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Zauberfee666

Hallo Flip,

sind die neuen Anhänge nun sichtbar? Das sind nun Bildschirmfotos. Ich bekomme sie angezeigt, aber ich habe auch den anderen Anhang normal und als pdf angezeigt bekommen.

Gruß

Zauberfee666

Kann mir jemand vielleicht erklären, was der Grund sein könnte, weshalb ein Anwalt sich so vehement gegen eine Beantrag der Kostenfestsetzung wehrt?

Gestern erhalte ich noch eine Nachricht, dass RA ein Kostenbeschluss beantragen würden, gleichwohl mit dem verbundenen Mandantenrisiko.

Heute morgen erhielt ich plötzlich eine Nachricht des Rechtsanwaltes an meine Rechtschutzversicherung, in der informiert, dass aus der bisher geführten Korrespondenz ergeht, dass die gezahlten Gerichtskosten der Mandantin seitens der Gerichtskasse bereits ausgezahlt wurden.

Das ist falsch. Es wurde mir nur der Überschuss des Vorschusses ausgezahlt, dabei ist jedoch nicht berücksichtigt, dass die Kosten für Gutachter/Gericht zur Hälfte von der Gegenpartei zu tragen sind. Diese Kosten können der Gegenseite nur dann berechnet werden, wenn eine Kostenfestsetzung beantragt werden. Erst dann bekomme ich den restlichen geleisteten Vorschuss zur Hälfte zurückerstattet.

Ich habe heute selbst das Landgericht angerufen. Auch, wenn die zuständige Sachbearbeiterin nicht anwesend war, wurde ich darüber informiert, dass keine Kostefestsetzung beantragt wurde und es wurde dazu dringend angeraten.

Nun finde ich das Verhalten des Anwalts sehr auffällig. Mir erscheint es, als wolle er mit allen Mitteln verhindern, dass eine Kostenfestsetzung beantragt wird. Ich verstehe aber nicht, warum.  :weisnich:

Flip

Nach der Gebührenvereinbarung ist ein Stundensatz ausgehandelt worden. Also keine gesetzliche Vergütung nach Streitwerttabelle. Wie kommst du darauf, dass er nach Streitwerttabelle 2021 abgerechnet hat?

Zauberfee666

Zitat von: Flip am 30. Dezember 2021, 14:34:40
Nach der Gebührenvereinbarung ist ein Stundensatz ausgehandelt worden. Also keine gesetzliche Vergütung nach Streitwerttabelle. Wie kommst du darauf, dass er nach Streitwerttabelle 2021 abgerechnet hat?

Weil er die Rechnung nicht nach Stundenaufwand, sondern nach RVG ausgestellt hat. Auch hat die RSV geschrieben, dass die Rechnungen korrigiert werden müssen, da nach RVG 2021 abgerechnet, obwohl diese nach RVG 2013 erfolgen müsste und auch keine Anrechnung von Geschäfts- auf Verfahrensgebühr erfolgte.

Zitatin der o.g. Angelegenheit erhalten Sie die nachstehende Kostennote zu Ihrer weiteren Veran- lassung.
Wert: 68.000,00 EUR

Rechnung
§ 2 Abs. 1 RVG, Verfahrengebühr 1,3 3100 VV § 2 Abs. 1 RVG, Terminsgebühr 1,2 3104 VV  1907,10 €
§ 2 Abs. 1 RVG Vergleichsgebühr 1,0 VV. 1746,40 €
§ 2 RVG, 7001, 7002 VV 20,00

Zwischensumme: 5140,50 €
MWSt 19 % € 976,70 €
Summe: € 6117,20

Zitatin der o.g. Angelegenheit erhalten Sie die nachstehende Kostennote zu Ihrer weiteren Veran- lassung.
Wert: 68.000,00 EUR

§ 2 Abs. 1 RVG, Verfahrengebühr 1,6 2300 VV      2347,20 €
§ 2 RVG, 7001, 7002 VV   20,00 €

Zwischensumme:    2367,20
MWSt 19 % 449,77 €
Summe:  2816,97