Klage wegen nicht vorliegendem Folgebescheid ?

Begonnen von jeschik, 24. Dezember 2021, 15:43:07

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BigMama

Ruf am Montag an, nicht erst Mitte der Woche.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

jeschik

Der Antrag liegt denen doch schon lang genug vor. Wofür dann anrufen ? Ich telefoniere leider nicht mit dem Jc Mitarbeiter, dafür ist schon zu viel vorgefallen. 

Heinz-Otto

Selbst wenn die die Einkünfte aus E-Bay Verkäufen noch prüfen möchten, müsste zumindest ein vorläufiger Bescheid erlassen werden.

Wenn du dich auf andere Themen beziehst fände ich es nett, wenn du einen Link zum Thema setzt. Das erleichtert es, deine Situation nachzuvollziehen.