Gutachten beim ÄD erstellt - welchen Teil davon kann ich für mich anfordern?

Begonnen von Schneeglöckchen, 25. Dezember 2021, 23:27:50

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Frogger

Zitat von: kämpfer am 27. Dezember 2021, 20:40:41Ich habe alle meine Auskünfte auf dieser rechtlichen Grundlage bekommen.
Kann ich mir nicht vorstellen, da daraus keine rechtliche Grundlage folgt, da es sich nicht um amtliche Informationen handelt. Dein Antrag wurde wenn umgedeutet. Wir können gerne in einem gesonderten Thread über die Möglichkeit diskutieren über das Transparenzgesetz Akteneinsicht beim Jobcenter oder dem ärztlichen Dienst zu bekommen.

@Heinz-Otto
Es gibt keine Möglichkeit über das BGB Einsicht in die Unterlagen beim Ärztlichen Dienst zu bekommen. Es entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Arzt-Patienten-Verhältnis. Beim Gutachter-Begutachtenden-Verhältnis wird keine Patientenakte angelegt. Die Patientenakte oder Teile davon können Bestandteil der Akte des Gutachtens sein. Über den § 630g muss die Einsicht aber beim Arzt (Eigener Arzt) geschehen, der die Patientenakte angelegt hat. Man selbst ist lediglich Beteiligter an der Begutachtung.

Zitat von: Heinz-Otto am 27. Dezember 2021, 21:27:23Nur wenn eine Gefährdung des Patienten zu befürchten sind, also erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen, kann eine Aushändigung verweigert werden. Das ist meist in der Psychiatrie der Fall.
Einschränkungen hat der Gesetzgeber im § 25 Abs. 2 SGB X festgehalten. Es muss sich um keine erheblichen therapeutischen Gründe handeln.
Soweit es um die gesundheitlichen Verhältnisse geht, kann das JC oder auch der ÄD, wenn es geboten ist, dem Beteiligten die Akteneinsicht durch einen Arzt oder geeignete Bedienstete vermitteln zu lassen. Der Arzt braucht nicht Bediensteter der Behörde zu sein. Mit Einwilligung des Betroffenen kann er Kenntnis der Sozialdaten erhalten. Wenn man die Sätze 1 und 2 vergleicht, kann die Behörde einen Arzt auch dann in Anspruch nehmen, wenn zwar keine Gefährdung des Beteiligten besteht, der Akteninhalt durch einen Arzt aber sachgerechter zu vermitteln ist. Die Anlage A über den eigenen Arzt direkt anfordern ist daher in der Regel der stressfreiere Weg.

Heinz-Otto

Ich sagte ja, man ist da ziemlich machtlos.
Dass die hierfür geltenden gesetzlichen Grundlagen zu 100% grundrechtskonform, oder zumindest bezüglich der informationellen Selbstbestimmung vertretbar sind, bezweifle ich einfach mal aus dem Bauch heraus.
Feststellen könne man das nur durch eine Klage. Und selbst da hängt es von der Kompetenz und "Willen" des Richters ab.

So oder so ist es eine Sauerei, dass einem "amtliche" Informationen vorenthalten werden, die einem im extrem persönlichen Schutzbereich betreffen.

Ich schätze mal, da dürften sich die meisten Betroffenen einig sein.

BigMama

Zitat von: Heinz-Otto am 28. Dezember 2021, 12:12:08So oder so ist es eine Sauerei, dass einem "amtliche" Informationen vorenthalten werden, die einem im extrem persönlichen Schutzbereich betreffen.
Du bekommst Teil B doch durch den AV. Wo wird dir was vorenthalten?

:offtopic:
Kannst du mir deine Beweggründe erklären wieso du aus vielen Hilfefäden und Fragestellungen so ein großes Ding machst und sie weiter aufgebauscht als notwendig? Es bläht Hilfefäden stark auf wenn in ihnen immer wieder die empfundenen Ungerechtigkeiten im Bezug von Alg II aufgezeigt und auch ausgeführt werden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

Zitat von: BigMama am 28. Dezember 2021, 14:17:39
Kannst du mir deine Beweggründe erklären wieso du aus vielen Hilfefäden und Fragestellungen so ein großes Ding machst und sie weiter aufgebauscht als notwendig?
Ehrlich gesagt nicht. Mich regen halt viele Dinge tierisch auf und dann werde ich zu impulsiv.
Manchmal ist meine Intention nur, weiterreichende Rechte aufzuzeigen.

ZitatEs bläht Hilfefäden stark auf wenn in ihnen immer wieder die empfundenen Ungerechtigkeiten im Bezug von Alg II aufgezeigt und auch ausgeführt werden.
Du hast recht. Ich versuche, mich zu bessern.