Höhe der Strafe bei Sozialbetrug

Begonnen von Paulo, 27. Dezember 2021, 20:24:25

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Paulo

Hallo,

Danke für die schnelle Aufnahme!

Ich habe gleich mal eine Frage: Kann man aus Erfahrung ungefähr angeben, welche Strafe einen erwartet, wenn man Einnahmen einer Probandentätigkeit in Höhe von ca. 2.200€ verschwiegen hat?

Flip

Bußgeld wäre nach den Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit 25% des Schadens. Also 550 Euro + Auslagen. Was rauskäme, wenn es wegen Betrug an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird, kann man nicht voraussagen. Das kann zum Gerichtsverfahren führen, zu einem Strafbefehl oder zur Einstellung, weil kein öffentliches Interesse vorliegt. In letzterem Fall geht es zur Bußgeldstelle zurück, die dann ein Bußgeld verhängen kann, wenn die Verfolgungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Paulo

Danke für die schnelle Antwort. Ist die Wahrscheinlichkeit  hoch, dass es zu einem Prozess kommt?

Heinz-Otto

Zitat von: Paulo am 27. Dezember 2021, 21:19:53
Danke für die schnelle Antwort. Ist die Wahrscheinlichkeit  hoch, dass es zu einem Prozess kommt?

M. E. nur, wenn das JC Strafantrag stellt.

Paulo

@Heinz-Otto

Danke, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das JC einen Strafantrag stellt?

Flip

Das kommt darauf an, welche Anhaltspunkte es gibt, dass du das vorsätzlich verschwiegen hast.

Heinz-Otto

Du kannst dir ja mal die Weisungen durchlesen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Paulo

Zitat von: Paulo am 27. Dezember 2021, 20:24:25wenn man Einnahmen einer Probandentätigkeit in Höhe von ca. 2.200€ verschwiegen hat?
Sehr wahrscheinlich kommt es darauf an warum man das nicht beim JC gemeldet hat und wie das dein JC/SB sieht. Pauschale Antworten gibt es bei so etwas nicht.
Dafür gibt es ja die Anhörung die das JC durchführen sollte/muss!
Daher einfach mal den Ratgeber lesen > Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

MfG FN
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