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Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von Turok, 28. Dezember 2021, 06:55:35

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Turok

Guten morgen liebe freunde, ich habe ein Problem.

Ich habe Mitte Dezember meinen WBA (Weiterbewilligungsantrag) abgeschickt mit allem was dazu gehört, in meinem Fall

Kontoauszüge der letzten 6 Monate
Paypal Kontoauszüge der letzten 6 Monate.

Im WBA wird gefragt: 2. Allgemeine angaben zu meinem Haushalt

Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt), in meinem Fall wären dort eine 3 einzutragen, also 3 Personen.

Dann kam ein Brief wo ich drin aufgefordert werde Einkommesnachweise und Kontoauszüge der von mir lebenden Personen in meinem Haushalt nachzuweisen.

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.

Ich lebe bei meinen Eltern, Vater und Mutter. Beide Rentner.

Das Haus gehört meinen Eltern.

Warum genau soll ich Einkommensnachweise und Kontoauszüge meiner Eltern einreichen, ich bin 34 und meine Eltern können und müssen glaube ich auch nicht für mich sorgen.

Für mich klingt das alles ziemlich Illegal, was genau kann ich machen?

Wenn die etwas von meinen Eltern wollen sollen die sich doch an die wenden und ist das überhaupt ein Grund mir den WBA nicht zu genehmigen? Als wäre alles nicht schon schlimm genug in der Pandemie und die kommen mir mit sowas..

Oder hat jemand eine Idee was ich dem schreiben kann und am besten ein paar zeilen die sich gewaschen haben.

:weisnich:

Beste Grüße


Grotesque

Guten Morgen Turok

Ich würde dem Jobcenter schriftlich erklären, dass du keinen Zugriff auf Unterlagen deiner Eltern hast. (Da gibt es bestimmt irgendwo ein Beispielschreiben, das du anpassen kannst)
Dazu würde ich auch erklären/berichtigen, dass du aus Unwissenheit bei "Anzahl der Personen in meiner Unterkunft" fälschlicherweise eine 3 eingetragen hast. Hier hätte eine 1 stehen müssen, da du wahrscheinlich deinen eigenen Wohnbereich (Zimmer) bewohnst. Wie hattest du das denn im Erstantrag angegeben?

Zitat von: Turok am 28. Dezember 2021, 06:55:35Oder hat jemand eine Idee was ich dem schreiben kann und am besten ein paar zeilen die sich gewaschen haben.
Versuch es doch erstmal auf die freundliche Art und korrigiere wie oben geschrieben deinen WBA, denn so wie ich das sehe, war das dein Fehler :zwinker:

Aber warte lieber noch auf Antworten, andere User sind hier viel besser bewandert als ich

Fettnäpfchen

Zitat von: Grotesque am 28. Dezember 2021, 08:39:35Aber warte lieber noch auf Antworten, andere User sind hier viel besser bewandert als ich
Im Prinzip passt das schon.
Ohne weitere Angaben wie deine Nachfrage zum Erstantrag und ohne das Antwortschreiben vom JC kann man eh nichts genaueres schreiben da alles nur Vermutungen wären/sind.

Turok
Daher:
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.
+ die Frage beantworten

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Turok

Vorweg schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Ich werde versuchen das schreiben hier einzufügen.

Was ich nicht verstehe ist, dass es in den letzten Jahren niemand dort Interessiert hat, keiner hat danach gefragt.

Es ist soweit ich schon herausgefunden habe, ein neuer Ansprechpartner.

Früher wurden die WBA duch Frau M. bearbeitet. Diese wollte nicht einmal Kontoauszüge von mir.

Seid der neue da ist kommen solche Aufforderungen.

Die Idee ist schon gut den WBA zu korrigieren auf 1 Person.

Ich werde sagen jedes Jahr wird dieser Punkt 2. im WBA geändert, versteht kein Mensch.

Jedenfalls warte ich noch etwas ab, vielleicht kommen noch ein paar weitere Ideen oder Vorschläge.

Ich jedenfalls habe kein Verständnis dafür was hier von mir verlangt wird.

Auf welcher Grundlage darf man sowas verlangen? Meine Eltern haben so gesehen nichts mit mir zu tun.

Und wer bezahlt mir den ganzen Spaß falls ich Kontoauszüge von meinen Eltern vorlegen soll, ich müsste die von meiner Bank einfordern, und ohne das ich mit Eltern dort erscheine gibt es so wie so keine Auszüge.

Also mal ehrlich ich glaube die wollen mich wohl Loswerden oder so.

Ich werde mich an die Lokale Presse wenden, sowas ist nicht hinnehmbar und mir dafür den WBA zu verweigern erst recht.


Beste Grüße und danke für eure Hilfe.

Sheherazade

Zitat von: Turok am 28. Dezember 2021, 06:55:35
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt), in meinem Fall wären dort eine 3 einzutragen, also 3 Personen.

Nein, eine 1, nur du.

Zitat von: Turok am 28. Dezember 2021, 13:56:31Ich werde mich an die Lokale Presse wenden, sowas ist nicht hinnehmbar und mir dafür den WBA zu verweigern erst recht.
:schock: Weil du den Antrag falsch ausgefüllt hast? Und von einem abschlägigen Bescheid kann ich nichts lesen, nur von einer berechtigten Nachfrage des Jobcenters aufgrund deiner Angaben im WBA (= Weiterbewilligungsantrag).

Korrigiere deinen Fehler wie oben schon geschrieben wurde, dann sollte es gut sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Turok

Okay, dann könnte es mein Fehler gewesen sein.

Aber ich werde hier doch ganz unmissverständlich gefragt wie viele Personen in meiner Unterkunft leben.

Mutter +  Vater und Ich. Also 3 Personen. Also da ich zwar zusammen mit Eltern wohne, aber mein eigenes Zimmer

habe werde ich auf 1 Korrigieren.

Ich habe nur angst wenn ich  1 schreiben würde, lebe ich doch hier alleine im Eigentum und es kommen bestimmt weitere blöde fragen des JC.

Ich wollte nur ehrlich gegenüber dem Jobcenter sein.

Ich werde das schreiben erstmal freundlich Korrigieren.

Danke und beste Grüße


Sheherazade

Zitat von: Turok am 28. Dezember 2021, 06:55:35
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt), in meinem Fall wären dort eine 3 einzutragen, also 3 Personen.

Eben nicht. DEINE Unterkunft sind die von dir angemieteten (oder mietfrei überlassenen) Zimmer im Haus deiner Eltern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Heinz-Otto

Zitat von: Turok am 28. Dezember 2021, 14:37:09
Okay, dann könnte es mein Fehler gewesen sein.

Aber ich werde hier doch ganz unmissverständlich gefragt wie viele Personen in meiner Unterkunft leben.

Mach dir keine Vorwürfe. Das ist ein üblicher "Fehler".
Diese "Falle" ist fast schon seit Jahrzehnten bekannt und wurde lange nicht behoben. Wobei das in den Ausfüllhinweisen steht, Unterschied BG und HG. Aber die Tragweite wird einem nicht unbedingt bewusst.

Der neue normale Hauptantrag https://www.hartziv.org/download/ALGII_Hauptantrag.pdf
ist jetzt endlich ein bisschen deutlicher. Aber auch dort wird letztlich grundsätzlich eine HG unterstellt, wenn man bei den Eltern lebt.
Das muss dann jeweils widerlegt werden.

ZitatIch habe nur angst wenn ich  1 schreiben würde, lebe ich doch hier alleine im Eigentum und es kommen bestimmt weitere blöde fragen des JC.
Nervige Fragen kommen immer. Egal was man angibt. Gibt man eine 1 ein un wohnt bei den Eltern, wird man trotzdem aufgefordert Anlage HG auszufüllen.

ZitatIch wollte nur ehrlich gegenüber dem Jobcenter sein.
Das muss man grundsätzlich.


Fettnäpfchen

Turok

Zitat von: Turok am 28. Dezember 2021, 13:56:31Was ich nicht verstehe ist, dass es in den letzten Jahren niemand dort Interessiert hat, keiner hat danach gefragt.
Wenn das tatsächlich der Fall ist dann würde ich es in dein Schreiben mit einbauen und
wenn ICH genervt wäre würde ich da schon deutlich schreiben was ich von dem Vorgehen des neuen SB im Gegensatz zu allen vorangegangenen SB sich da gedacht hat und ob er vllt. eine Schulung braucht.

Nach Jahren eine HG zu vermuten ist etwas über das Ziel geschossen.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2021, 13:04:45
Nach Jahren eine HG zu vermuten ist etwas über das Ziel geschossen.

Die Anlage HG ist in den letzten Jahren entsprechend überarbeitet worden, dort findet man die Option der Widerlegung einer Unterstützungsvermutung durch das einfache Setzen von einem oder zwei Kreuzen.
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Fettnäpfchen

Sheherazade schon klar,
aber wenn er eine SingleBG war kann JC jetzt nicht einfach auf die Idee kommen wir vermuten ja immer daher mach ich mal und vermute jetzt einfach. Die Vermutung hat das JC vor Jahren selber aufgehoben sonst wäre er keine SingleBG geworden

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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2021, 14:07:27
aber wenn er eine SingleBG war kann JC jetzt nicht einfach auf die Idee kommen wir vermuten

Ausser man macht als Antragsteller auf einmal andere Angaben als in den Jahren zuvor. Von daher ist es definitiv der einfachste Weg, erstmal seine eigenen Fehler zu korrigieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 29. Dezember 2021, 14:12:10Von daher ist es definitiv der einfachste Weg, erstmal seine eigenen Fehler zu korrigieren.
Klar da sind wir der gleichen Meinung:
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2021, 13:04:45Wenn das tatsächlich der Fall ist dann würde ich es in dein Schreiben mit einbauen und

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Turok

Kurzes Update:

Das Jobcenter lehnt meinen neuen, korrigierten WBA ab. Ich habe es hier wirklich sehr freundlich versucht und nichts falsch gemacht, eure Tips waren da doch schon sehr Hilfreich.

Desweiteren fordert das Jobcenter immer noch unterlagen meines Vaters und beruft sich auf Bürgerliches Gesetzbuch(BGB)
§ 1601 Unterhaltsverpflichtete.

Mein Vater weigert sich die geforderten Unterlagen wie Einkommensnachweise, Versicherungsnachweise, laufende kosten, Vermögen, weitere Konten usw. offen zu legen, er hat nichts mit dem Jobcenter zu tun, und fragt sich gleichzeitig wo genau das Jobcenter seine Anschrift her hat und er ist der Meinung das hier massiv gegen DSGVO verstoßen wird.

Mein Vater ist Rentner und kann mit seiner ehr bescheidenen Rente nicht für mich sorgen.

Was kann ich jetzt noch machen? Ab Februar werde ich wohl keine Grundsicherung mehr erhalten.

Ich weiß jetzt echt erstmal nicht weiter.  :sad:

Liebste Grüße

Flip

Zum Amtsgericht gehen, Beratungshilfeschein beantragen und einen Anwalt für Sozialrecht suchen. Die Ablehnung oder Versagung weil Unterlagen fehlen, auf die du keinen Zugriff hast, ist rechtswidrig.