Beurteilung Arbeitsfähigkeit - 1- Euro Job

Begonnen von Brulljee, 26. Dezember 2021, 14:11:58

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Brulljee

@Fettnäpfchen: WOW! Danke. Anbei noch die E-Mail meiner "Arbeitsvermittlerin"

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Fettnäpfchen

Brulljee

Zitat von: Brulljee am 27. Dezember 2021, 17:36:05Anbei noch die E-Mail meiner "Arbeitsvermittlerin"
Wie ist denn die Aufhebung zustande gekommen?
Stand im "Gutachten" eine zeitliche Begrenzung mit Nachprüfung welche dann gemacht wurde. Zeitlich könnte das hinkommen, es wird ja gern für ein Halbes Jahr beurteilt und das wäre jetzt allerdings auch vorbei.

Was noch fehlt zu deinem Thema das wäre ja die Zuweisung zu dem 1.- Euro Job.
Die wäre wichtig zum lesen wegen Wortlaut etc. um bei deinem weiteren Vorgehen ein bißerl besser helfen zu können. Deswegen bin ich gestern auf dein Angebot eingegangen.
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:46:30Ich lade Euch auch gerne mal das Schreiben der ARGE hoch, indem Erwerbsunfähigkeit attestiert wurde

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Brulljee

@Fettnäpfchen: Sorry, habe ich falsch verstanden...habe noch bemerkt 30 Stunden pro Woche, macht 6 Stunden am Tag. Passt nicht, weil in der EEV maximal 4 Stunden pro Tag veranschlagt sind.

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BigMama

Wow, das JC Saarbrücken ist ja seltsam drauf.
Wenn du im Juni für 6 Monate als erwerbsunfähig eingestuft wurdest, frage ich mich, wieso schon im September eine neue EGV abgeschlossen wurde.

Der Passus unter Nr. 5 im Hinblick auf die Terminwahrnehmung im Falle einer Erkrankung, ist in dieser Form nicht zulässig. Grundsätzlich ist eine AUB nach wie vor ein wichtiger Grund einen Termin nicht wahrzunehmen. Erst wenn es Hinweise darauf gibt, dass du versuchst dich Terminen durch Einreichen einer AUB zu entziehen kann eine Wege- bzw. Reiseunfähigkeitsbescheinigung verlangt werden, deren Kosten das JC übernehmen muss.

Meine Empfehlung wäre, diese Woche noch einen Arzt aufzusuchen und dich krankschreiben zu lassen. Zudem würde ich das JC auffordern ein erneutes Gutachten über deine Leistungsfähigkeit erstellen zu lassen und darauf hinweisen, dass du einen Antrag auf LTA bei der Rentenversicherung gestellt hast.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Brulljee

@Fettnäpfchen: Antrag habe ich gestern online gestellt, ARGE informiert, nun fehlen noch die Formulare die der Doc ausfüllen muss (S 0050, S 0051 DRV). Schade dass scheinbar nur der Gang zum Doc über bleibt, das macht dann ja gleich wieder den Eindruck dass ich nicht will...hier noch die Zuweisung...habe auch entsprechende Stellengesuche geschaltet (mit Hinweis auf Krankheit). Bringt wohl nichts wenn ich die der ARGE vorzeige, oder?

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BigMama

Hier herrscht eine Diskrepanz der Wochenstunden während der AGH und des Inhalts der EGV.
Ich würde zusätzlich Widerspruch dagegen einlegen.
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Brulljee

Danke, BigMama...schon erledigt! Guten Rutsch und alles Gute

Fettnäpfchen

Brulljee

Zitat von: Brulljee am 28. Dezember 2021, 14:00:04habe noch bemerkt 30 Stunden pro Woche, macht 6 Stunden am Tag. Passt nicht, weil in der EEV maximal 4 Stunden pro Tag veranschlagt sind.
Das reicht schon als Grund ist aber nicht der einzige>
Wenn ich das Hauswirtschaftshelfer Lohn bei Duckduck eingebe dann kommt schon am Anfang sowas, also ein Job und das ist bei 1.- Job nicht zulässig.
ZitatHinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 1.625 € beginnen, Hauswirtschaftshelfer in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 2.285 € und mehr verdienen können.

Die ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) ist ja wohl voll mit unnützem verlogenem Text die/der SB schreibt wohl gern; hätte Schriftsteller werden sollen oder Märchenerzähler.
Andererseits wenn es vor das SG geht dürfte der Fall normalerweise schon gewonnen sein denn die EinV ist genau genommen nichtig und daher ungültig.

Ansonsten hat BigMama schon alles dazu geschrieben, mach das so!

MfG FN
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