Ablehnung von Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung

Begonnen von Frogger, 29. Dezember 2021, 22:39:26

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Frogger

Hallo!

Mir liegt ein Ablehnungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung vor und ich versuche gerade an einer Begründung für die Klage zu arbeiten. Der Widerspruch bestätigt den Inhalt des Ablehnungsbescheides.

Zitat
Betreff: Antrag auf...................
Hier: fehlende Mitwirkung


Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht.......macht deshalb nach pflichtgemäßen Ermessen von seinem Recht Gebrauch, die Leistungsgewährung abzulehnen. Gesichtspunkte, die gegen eine Ablehnung der Leistung sprechen können, sind für uns nicht ersichtlich.

Angefordert wurden insbesondere:

  • der komplette Mietvertrag
+
Hier sind Teile des Mietvertrag eingereicht worden. Alle Seite aus denen sich die Informationen ergeben, die sich auch in der Mietbescheinigung finden. Also nur Seiten in denen Dinge wie Tierhaltung etc. stehen sind nicht kopiert worden. Vermieter geschwärzt, Bankdaten des Vermieters geschwärzt.
  • ungeschwärzte Kontoauszüge
Ja, tatsächlich besteht das Jobcenter hier auf ungeschwärzte Kontoauszüge vor. Teilgeschwärzte werden nicht akzeptiert.
[/list]

Es handelt sich also offensichtlich um die Ablehnung von Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung. Selbst aus der Rechtsfolgebelehrung geht nicht hervor, dass eine Nachholung der Mitwirkung möglich ist. Im Widerspruchsbescheid ist davon die Rede, dass man die Unterlagen ja nachreichen könne.
Unabhängig von den Unterlagen. Eigentlich hat bei fehlender Mitwirkung ja eine Versagung zu erfolgen, mit der Möglichkeit, dass man seiner Mitwirkung nachkommen kann etc.. Nur inwieweit ist der VA bereits aufgrund der Ablehnung rechtswidrig und kann das noch geheilt werden?

Flip

Kann auch als Ablehnung wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit ausgelegt werden, insofern solltest du das nicht als Hauptargument aufbauen.

Willst du tatsächlich nur eine Klage machen, die Jahre dauern kann oder auch einstweilige Anordnung beantragen?

Frogger

ER-Verfahren lief schon. Jetzt geht es noch um die Leistungen ein paar Monate vor dem EA-Verfahren. JC ist im Laufe des Verfahrens eingeknickt und hat für ein Jahr ab Beginn des ER-Verfahrens gezahlt.
Widerspruchsverfahren musste erst durch Untätigkeitsklage beschieden werden und nun erfolgte die Umstellung.

Für die Hilfebedürftigkeit bedarf es doch einer Prüfung. Aber das Jobcenter argumentiert ja, dass man gar nicht prüfen konnte.
Das Problem ist ja, dass bei der Versagung nur die reine Anfechtungsklage möglich ist. Bei der Ablehnung wäre auch eine kombinierte Klage möglich mit Leistungsfeststellung. Andererseits nach dem sie ja aufgrund der vorhanden Informationen und Unterlagen bewilligen konnten, können sie ja die Leistungen nicht mehr versagen. Wenn der VA im Ganzen rechtswidrig ist, dann kommt es zu einem neuen VA.

Die Zahlung von Leistungen ist das Ziel. Nur mit welchem Weg kommt man da am besten hin.

Flip

Wenn das Jobcenter abgelehnt hat, solltest du auch eine Anfechtungs- und Leistungsklage machen. Insbesondere, da das Ziel ja nicht nur Neuverbescheidung, sondern Leistungszahlung ist. Sollte der Richter das anders sehen, wird er das sicherlich mitteilen. Er muss doch die Klage eh nach dem Meistbegünstigtenprinzip auslegen.

Yavanna

Wurde denn vor der Ablehnung versagt oder direkt abgelehnt? Bei zunächst Versagung hätte die Mitwirkung einfach nachgeholt werden können.

Frogger


MarcAnton

Zitat von: Frogger am 29. Dezember 2021, 22:39:26

Angefordert wurden insbesondere:

  • der komplette Mietvertrag

...

Hier sind Teile des Mietvertrag eingereicht worden.


Wie kommt man denn überhaupt darauf, dass wenn der "komplette Mietvertrag" angefordert wird, man nur "Teile des Mietvertrag" einreicht? Was war daran missverständlich, dass du dich -einfach so- darüber hinwegsetztst und einreichst, was dir gefällt?

Ich habe mich vor kurzem auch "ausziehen" müssen und da ist mir nicht in den Sinn gekommen mich derart fahrlässig zu widersetzen. Denn wenn es was gibt, was stets vor Gericht durchgewunken wird -ist es die Mitwirkungspflicht, die rigoros geahndet wird.




Zitat von: Frogger am 29. Dezember 2021, 22:39:26
Also nur Seiten in denen Dinge wie Tierhaltung etc. stehen sind nicht kopiert worden.


Und solche belanglosen Sachen wie Tierhaltung -gibst du nicht ab? Also ich würde mich als JC auch veraxxxx fühlen, wenn ein Mietvertrag gerade an der Stelle unvollständig ist...


Zitat von: Frogger am 29. Dezember 2021, 22:39:26
Vermieter geschwärzt, Bankdaten des Vermieters geschwärzt.


Und wozu? Du machst dich aber sowas von verdächtig und dann wunderst du dich, dass es so gekommen ist. Nur mit wenig Fantasie könnte man annehmen, dass DU mit jemanden gemeinsame Sache machst und ihr 50:50 macht...

Zitat von: Frogger am 29. Dezember 2021, 22:39:26
Ja, tatsächlich besteht das Jobcenter hier auf ungeschwärzte Kontoauszüge vor. Teilgeschwärzte werden nicht akzeptiert.


Das ist aber auch sowas von bekannt, dass ich mich immer wieder wundere, dass Leute es trotzdem versuchen. Es dürfen glaube ich nur Parteizugehörigkeit und was Intimes wie Beate Uhse oder so geschwärzt werden. Und mal ehrich: Es gibt weitaus ernstere Gründe wo man eine Schwärzung bräuchte -als für so einen Kinderkram...

Zitat von: Frogger am 29. Dezember 2021, 22:39:26
Es handelt sich also offensichtlich um die Ablehnung von Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung.

...weil du halt "offensichtlich" nicht mirwirken wolltest. Was hast du denn eigentlich erwartet? Dass hätte dir jeder Laie sagen können, dass es so kommen wird.

Heinz-Otto

Zitat von: MarcAnton am 30. Dezember 2021, 14:28:25
Wie kommt man denn überhaupt darauf, dass wenn der "komplette Mietvertrag" angefordert wird, man nur "Teile des Mietvertrag" einreicht? Was war daran missverständlich, dass du dich -einfach so- darüber hinwegsetztst und einreichst, was dir gefällt?
Weil er Recht damit hat und man nicht alles brav einreichen sollte, was die wollen.

Aus deinem Munde wundert mich das.
Vorauseilender Gehorsam, bedingunglos und ohne Prüfung alles akzeptieren was die verlangen?

Im Gegenteil, dem muss man energisch entgegentreten, wenn die es übertreiben!
Infos gibt es hier
https://hartz.info/index.php?topic=127433.0
Zitat
Ich habe mich vor kurzem auch "ausziehen" müssen und da ist mir nicht in den Sinn gekommen mich derart fahrlässig zu widersetzen. Denn wenn es was gibt, was stets vor Gericht durchgewunken wird -ist es die Mitwirkungspflicht, die rigoros geahndet wird.
Aber nicht grenzenlos. Zudem muss auf die Möglichkeit der Schwärzung IMMER hingewiesen werden. JC halten sich so gut wie nie an Regeln, das muss man ihnen beibringen.


Zitat
Zitat von: Frogger am 29. Dezember 2021, 22:39:26
Vermieter geschwärzt, Bankdaten des Vermieters geschwärzt.
:sehrgut:
Zitat

Und wozu? Du machst dich aber sowas von verdächtig und dann wunderst du dich, dass es so gekommen ist. Nur mit wenig Fantasie könnte man annehmen, dass DU mit jemanden gemeinsame Sache machst und ihr 50:50 macht...
Quatsch. Mietzahlungen können schließlich nachgewiesen werden durch Kontoauszüge.
Zitat
...weil du halt "offensichtlich" nicht mirwirken wolltest. Was hast du denn eigentlich erwartet? Dass hätte dir jeder Laie sagen können, dass es so kommen wird.

Falsch! Er hat mitgewirkt und zwar in dem Rahmen wie er verpflichtet ist. Nur passt das dem JC nicht und die meinen sie dürfen alles verlangen. Deshalb die Leistungen nicht zu bewilligen ist höchst rechtswidrig und dürfte m. E. vor Gericht auch nicht durchgehen.
Ich sehe da gute Erfolgsaussichten.


MarcAnton

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 14:53:22

Vorauseilender Gehorsam, bedingunglos und ohne Prüfung alles akzeptieren was die verlangen?

Es gibt viel schlimmeres was die unter dem Deckmantel der Mitwirkung verlangen können (s. das ganze Paypal-System) und da ist ein Mietvertrag und die Kontodaten des Vermieters MIT Abstand das harmloseste was man aus der Position der Stärke heraus verlangen kann....

Wer schon bei sowas auf die Barrikaden geht -darf sich danach nicht wundern wenn die mit Kanonen auf Spatzen schließen.

Kopfbahnhof

Zitat von: MarcAnton am 30. Dezember 2021, 15:08:49Wer schon bei sowas auf die Barrikaden geht
Naja so falsch ist das gar nicht.
Wer der VM ist, gut bekommt das JC eh mit wenn die BK Abrechnung fällig ist.
Bankdaten vom VM sollten aber schon geschwärzt werden dürfen.

Beim MV reichen die relevanten Seiten mit der Miete den m² und den Betriebskosten.
Warum soll man auf seine Kosten den ganzen MV kopieren?
Würde ich auch nicht tun, zumal manch MV schon mal über 20 Seiten haben kann.

Paypal z.B. kann man ja leicht umgehen, indem man da einfach kein Konto eröffnet.

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:23:37
Zitat von: MarcAnton am 30. Dezember 2021, 15:08:49Wer schon bei sowas auf die Barrikaden geht
Naja so falsch ist das gar nicht.

Du hast ja teilweise recht.
In manchen Fällen gebe ich denen auch was sie wollen, um Stress zu vermeiden. Aber wenn JC jede Menge verlangen, wo schon längst bekannt ist dass es unzulässig ist, dann bin ich stur und weise es in die Schranken.
Wenn man sich nicht wehrt, ändern die das nie. Wenn nur jeder 3. denen um die Ohren haut was sie nicht dürfen und womöglich sogar per Gericht entschieden wird, ändern die eher ihre rechtswidrige Verwaltungspraxis.
Widerstand dort, wo er angemessen und gerechtfertigt ist und zu tief in die (Grund)rechte des Betroffenen eingreift.


ZitatWer der VM ist, gut bekommt das JC eh mit wenn die BK Abrechnung fällig ist.
Nö, die kann man schwärzen ;)
ZitatBankdaten vom VM sollten aber schon geschwärzt werden dürfen.
Auch die Unterschrift unter MV, die von mir ein JC auch schon forderte.

ZitatBeim MV reichen die relevanten Seiten mit der Miete den m² und den Betriebskosten.
Warum soll man auf seine Kosten den ganzen MV kopieren?
Würde ich auch nicht tun, zumal manch MV schon mal über 20 Seiten haben kann.

Genau
ZitatPaypal z.B. kann man ja leicht umgehen, indem man da einfach kein Konto eröffnet.
:sehrgut:

Eh eine Datensammelmaschine mit Sitz in USA. Ich kündigte mein Konto, nachdem vor Jahren die DS-Bestimmungen geändert wurden.
Aber die meisten juckt das ja eh nicht. Gehen alle fleißig mit ihren Daten hausieren.


Fettnäpfchen

Frogger

Zitat von: Frogger am 29. Dezember 2021, 22:39:26ungeschwärzte Kontoauszüge

Ja, tatsächlich besteht das Jobcenter hier auf ungeschwärzte Kontoauszüge vor. Teilgeschwärzte werden nicht akzeptiert.
Na das schreit doch nach dem Datenschutzbeauftragten und der Bitte an Ihn sich mit dem JC auseinanderzusetzen.
Das im entsprechenden Schreiben (wenn du eines aufsetzt) an das JC mit einfliessen lassen.
und zusätzlich das deinem JC nicht langweilig wird das KRM auch um Mithilfe bitten.

Im Anhang der erste ein allgemeiner Überblick
und der zweite für Optionskommunen

Zitat von: Frogger am 29. Dezember 2021, 22:39:26
Es handelt sich also offensichtlich um die Ablehnung von Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung. Selbst aus der Rechtsfolgebelehrung geht nicht hervor, dass eine Nachholung der Mitwirkung möglich ist
Wenn ich mir den https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/67.html anschaue dann sehe ich das so dass du es durchaus nachholen kannst denn dir wurde ja wg. fehlender Mitwirkung §66 abgelehnt/versagt.

Was das SG und drumherum angeht bin ich zu unerfahren.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:37:07Wenn man sich nicht wehrt, ändern die das nie.
Korrekt ich denke da nur an Leute die sich vom JC alles gefallen lassen.
Die stecken dann oft in einer Dauerschleife in so ziemlich jeder Sinnlosmaßnahme drin.
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:37:07kann man schwärzen ;)
Ja kann man aber dazu bin selbst ich zu faul, über die Wohnanschrift ist der VM meistens eh klar.
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:37:07Eh eine Datensammelmaschine mit Sitz in USA.
Auch richtig, darum hatte ich noch nie ein Konto dort.
Auch wenn einem ebay und Co das ständig versuchen vorzuschreiben.
(neueste Regelung als Verkäufer kannst du Versandmarken nur noch so Bezahlen, oder nur über den Umweg Dienstleister direkt)

MarcAnton

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:23:37

Wer der VM ist, gut bekommt das JC eh mit wenn die BK Abrechnung fällig ist.

....
Bankdaten vom VM sollten aber schon geschwärzt werden dürfen.


Ach, und die sieht man bei einer Nachzahlung nicht...?

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:23:37
Beim MV reichen die relevanten Seiten mit der Miete den m² und den Betriebskosten.
Warum soll man auf seine Kosten den ganzen MV kopieren?

Weil vielleicht mittendrin was vereinbart wird?

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:23:37
Würde ich auch nicht tun, zumal manch MV schon mal über 20 Seiten haben kann.

Gibt viel schlimmeres. Meiner ist mit Ösen... :blum:

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:23:37
Paypal z.B. kann man ja leicht umgehen, indem man da einfach kein Konto eröffnet.

Paypal war nur 1 Beispiel wie man in Teufels Küche kommt -es gibt noch etliche andere Konstrukte (Cashback usw) wo einfach die Lebenswirklichkeit nicht berücksichtigt wird. Oder man gibt Blut beim RK und bekommt dafür meinetwegen 20€ überwiesen -wer ist dann der Blutsauger, wenn das angerechnet wird?  :grins:


Und Leute! Es werden Leute nach einer BG ausspioniert, überwacht, Hausbesuche abgestattet, akribisch die Zahnbürsten gezählt, Nachbarn befragt  ....und ihr regt euch auf, weil ihr nicht die Kontonummer der Vermieters schwärzen dürft...?  :schaem:

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:48:33
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:37:07Wenn man sich nicht wehrt, ändern die das nie.
Korrekt ich denke da nur an Leute die sich vom JC alles gefallen lassen.
Die stecken dann oft in einer Dauerschleife in so ziemlich jeder Sinnlosmaßnahme drin.

Ja, das ist schlimm. Mit denen die sich wehren machen sie dass dann auch gerne.
Ein pauschales Richtig oder Falsch gibt es da nicht. Da muss man immer abwägen. Zudem ist nicht jeder ein Kämpfer.

Zitat
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:37:07kann man schwärzen ;)
Ja kann man aber dazu bin selbst ich zu faul, über die Wohnanschrift ist der VM meistens eh klar.

Ich mach das auch nicht. Sollen die doch meinen VM kennen. Kontakt aufnehmen dürfen die eh nicht.
Da sich aber nicht jedes JC daran hält, könnte hier ein Interesse bestehen, den VM nicht zu nennen. Dann gehen die auf die Barrikaden.
Auf dem Auszug könnte man den Namen ja auch schwärzen.
Zitat
Auch richtig, darum hatte ich noch nie ein Konto dort.
Auch wenn einem ebay und Co das ständig versuchen vorzuschreiben.
(neueste Regelung als Verkäufer kannst du Versandmarken nur noch so Bezahlen, oder nur über den Umweg Dienstleister direkt)

Ja, das ist furchtbar. Wenn man etwas unbedingt braucht oder möchte, geht das manchmal nur über Paypal ohne Konto.
Dabei hat mir die Hotline von E-Bay vor ca. 2 J. versichert, dass sie die Abwicklung über Paypal beenden wollen.
Aber gegen so Marktmächte kommt anscheinend nicht mal die Marktmacht E-bay an.
Ich darf gar nicht darüber nachdenken, was so alles schief läuft in diesem Lande, sonst wäre ich untentwegt am  :kotz: