Corona positiv in genehmigtem Urlaub

Begonnen von Carreterasur, 02. Januar 2022, 12:45:58

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Carreterasur

Hallo und zuerst einmal ein Frohes Neues Jahr an alle!

Ich bin in einen genehmigten "Urlaub" geflogen. Wurde von meiner Familie, die hier wohnt eingeladen. Leider habe ich mich hier mit Corona infiziert und auch der heutige Test war wieder "positiv", so dass ich nicht zurückfliegen kann!
Wie sieht es denn in diesem Fall mit den Leistungen aus? Ist es egal, WO ich krank bin, um weiter Leistungen zu bekommen?

BigMama

Wo ist denn "hier"?
Wie lange wurde die OAW bewilligt?
Du kannst versuchen morgen dein JC telefonisch zu erreichen und eine Verlängerung der OAW zu erreichen. Seit heute kannst du wieder 21 Kalendertage OAW beantragen unter Fortzahlung deiner Leistungen.
Du solltest auf jeden Fall die positiven Testzertifikate aufheben als Nachweis der Unmöglichkeit der Rückreise. Und natürlich die schriftliche Quarantäneanordnung, falls das dort gibt wo du bist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

Bevor ich bei einer Infektion meinen "Urlaub" OAW verbrauche, würde ich erst mal abchecken, ob das Land unter ein Hochrisikogebiet fällt.
-> Fahrlässig?
Der Rat, die OAW zu verlängern, erschließt sich mir nicht.

Dann Situation schildern, alle ärztlichen Bescheinigungen und ggfls. gesetzlichen Anordnungen (Quarantäne) besorgen und beim JC einreichen.

Dann kann man auch keine unerlaubte, einseitig verlängerte, verheimlichte OAW unterstellen. Wenn das JC meint du müsstest deine OAW verlängern, soll es das rechtlich fundiert und mit rechtsmittelfähigem Bescheid zustellen.


Fettnäpfchen

 :flag:

Beides passt irgendwie
wobei es fraglich ist ob eine Verlängerung, die durch Krankheit laut OAW nur ein paar Tage sind, was da das JC daraus macht.
Wenn es blöd tut macht es das wahrscheinlich auch
wenn man aus dem Urlaub heraus eine erneute OA beantragt; da diese vorher bewilligt sein muss.

Von daher weiß man nie genau wie das ausgeht.

Carreterasur
Was interessant wäre ist ob du Aufstocker bist da schauen die Regeln nochmal anders aus?
Ratgeber Ortsabwesenheit

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Carreterasur

Kurz zur Info:
Ich befinde mich gerade in Südafrika! Das Jobcenter weiß, dass ich in Südafrika bin und kennt die Gründe für meinen Besuch hier!! Der Covidtest, den man 48 Std. vor Abreise machen muss, war positiv, selbstverständlich habe ich das Jobcenter sofort informiert und das Testergebnis übersandt. Jedoch leider keine Antwort erhalten! Gestern habe ich erneut einen PCR Test gemacht, der aber leider nach 14 Tagen erneut positiv ausgefallen ist!

BigMama

Du solltest versuchen morgen Kontakt zum JC aufzunehmen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

Ich hoffe, du wirst nicht schwer krank! Das ist und bleibt erst mal das allerwichtigste.
Es muss ja nicht sein, dass die gleich die Leistungen einstellen.
Da muss man wohl abwarten, wie das JC diesen Fall bewertet.
Die werden das auch nicht einfach so wissen. Sind ja alles Situationen, die evtl. wahrscheinlich noch gar nicht geregelt sind.

Ottokar

Wenn aus krankheitsgründen, infolge höherer Gewalt oder aufgrund rechtlicher Bestimmungen vorübergehend eine Rückreise unmöglich ist, muss man das dem JC umgehend mitteilen und entsprechende Nachweise vorlegen.
Das JC darf die Leistung nicht wegen unerlaubter Ortabwesenheit einstellen, wenn der Leistungsbezieher darauf keinen Einfluss hat.
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bebe82

Ist halt vielleicht auch die Frage ob zum Zeitpunkt der Hinreise Südafrika als Hochrisikogebiet deklariert wurde?

Weil dann hätte man schon einen gewissen Einfluss gehabt

Flip

Das ändert doch nichts daran, dass das JC der Ortsabwesenheit zugestimmt hat, im Wissen, dass es nach Südafrika geht.

Ottokar

Zitat von: bebe82 am 04. Januar 2022, 18:17:37
Ist halt vielleicht auch die Frage ob zum Zeitpunkt der Hinreise Südafrika als Hochrisikogebiet deklariert wurde?

Weil dann hätte man schon einen gewissen Einfluss gehabt
Dann benenne doch bitte die rechtliche Grundage, wonach dies Einfluss hat oder hätte.
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bebe82

Ich habe nicht behauptet, dass es so ist!

Deshalb auch das "vielleicht"...

Ottokar

Willst du wirklich auf dieser Ebene diskutieren?
Dein "vielleicht" bezieht sich darauf, die Frage zu stellen.
Einer positiven Antwort darauf unterstellst du im Weiteren jedoch bereits, dass der TE seine Ortsabwesenheit grob fahrlässig herbeigeführt hat, weil er sich ja hätte denken können, dass man ihm die Rückreise verbietet. Angesichts dessen, dass auch Deutschland als Hochrisikogebiet eingestuft ist, ist diese Unterstellung genau so sinnlos wie anmaßend.
Genau so kann man jedem Skiurlauber unterstellen, dass er - angesichts der hohen jährlichen Unfallzahlen - seine Ortsabwesenheit aufgrund eines beim Skifahren erlittenen Beinbruchs grob fahrlässig herbeigeführt hat, weil er ja damit hätte rechnen müssen.
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