ALG2 - Steuerrückerstattung aus altem Jahr und Disposchulden verrechenbar?

Begonnen von Alexa2022, 03. Januar 2022, 18:00:25

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Alexa2022

Moin.
Wann genau ich die Steuerrückerstattung erhalte, weiß ich noch nicht.
Aber es ist eine größere Summe laut Steuerberater. Alles aus dem Jahr 2020
2021 habe ich ab mitte des Jahres ALG2 beantragt und beziehe dies noch.
Weiterbeweilligung ist genehmigt und läuft 1 Jahr.

Nun kommt der Geldsegen vom einer Abfindeung per Steuererstattung ins Haus.
Dass ich das melden werde ist klar!!
Aber es stellt sich mir die Fragen:

1. Da ich dann rausfalle - selber abmelden sobald die Info kommt, dass der Geldfluss auf dem Weg ist?
2. Da ich den Dispo ausgereizt habe ist dieser mit der einmaligen Einnahme - wie im Urteil >
https://www.fbsb-nrw.de/2020/09/bsg-zum-anspruch-auf-alg-ii-nach-verwendung-einer-steuererstattung-zur-schuldentilgung/

abziehbar?
3. Ich habe aus 2019 noch private Schulden (Nachweis per Kontoeingang und Vertrag) die ich damit auch begleichen müsste. wäre hier wohl auch das wie im Urteile umsetzbar?

Wenn ich den Eingang des Geldes sehe, wollte ich direkt inkl der Tilgungen dies dem JC schicken.
Außer ich meld mich selber vorher ab....

ach komplex und ich brauche rat was ich am Besten da mache?

4. Wie würde denn die Einnahme aufgeteilt? da es ca 9000 Euro sein werden falle ich dann eh raus....
was ist wenn ich durch Versicherungen und Ca das Geld nachweisliche nicht verprasse sonder es in weg ist?
Kann dann ein neuer Antrag gestellt werden??

Eigentlich wollte ich nach meinen 180 Bewerbungen in die Selbstständigkeit und das Geld dafür nutzen - falle ich aber raus - habe ich mega Angst.....

Bitte um Eure konstuktive Meinung.
Und nein - keine Tricksereien - alles wenn nur legal und mit weißer Weste. :clever:

Fettnäpfchen

Alexa2022

Zitat von: Alexa2022 am 03. Januar 2022, 18:00:251. Da ich dann rausfalle - selber abmelden sobald die Info kommt, dass der Geldfluss auf dem Weg ist?
ist nicht möglich da die Erstattung als Einnahme gesehen wird. Und der Verzicht geht nur wenn > http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html > (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Zitat von: Alexa2022 am 03. Januar 2022, 18:00:252. Da ich den Dispo ausgereizt habe ist dieser mit der einmaligen Einnahme - wie im Urteil >
https://www.fbsb-nrw.de/2020/09/bsg-zum-anspruch-auf-alg-ii-nach-verwendung-einer-steuererstattung-zur-schuldentilgung/

abziehbar?
Mit Glück vor dem Gericht. Ein JC interessiert sich nicht für Schulden deinerseits daher wird es nicht leicht.

Zitat von: Alexa2022 am 03. Januar 2022, 18:00:25Wenn ich den Eingang des Geldes sehe, wollte ich direkt inkl der Tilgungen dies dem JC schicken.
Ja das gehört zu den Pflichten aber erst wenn es auf dem Konto zugeflossen ist.

Zitat von: Alexa2022 am 03. Januar 2022, 18:00:253. Ich habe aus 2019 noch private Schulden (Nachweis per Kontoeingang und Vertrag) die ich damit auch begleichen müsste. wäre hier wohl auch das wie im Urteile umsetzbar?
eher nicht, ausser vllt. wenn der Darlehensvertrag entsprechend abgeschlossen wurde.

Zitat von: Alexa2022 am 03. Januar 2022, 18:00:254. Wie würde denn die Einnahme aufgeteilt? da es ca 9000 Euro sein werden falle ich dann eh raus....
9000 geteilt durch sechs Monate. Evtl hast du noch Anspruch aber bei 1500 mtl. da kommt es darauf an was du jetzt vom JC bekommst.

MfG FN
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