Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab

Begonnen von AufstockerAlg2, 04. Januar 2022, 16:18:07

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AufstockerAlg2

Hallo zusammen,

kurz zu mir. Ich bin Verwaltungsangestellte in Elternzeit und lebe aktuell auch in Trennung. Mit meinem Ex habe ich ein Kind. Da das zusammen leben nicht mehr erträglich ist, bin ich samt Kind zu meinen Eltern gezogen. Und da ich nur Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt bekomme muss ich aufstocken. Bewilligt wurde mir 418,29€ (was mir etwas wenig erscheint. Verstehe die Berechnung nicht. Kann mir das jemand erklären? Siehe Anhang). Meine Eltern haben einen Reihenhaus, sind also Eigentümer. Ich habe einen Mietvertrag mit  ihnen abgeschlossen und Miete sozusagen ein Zimmer an. Im Haus gibt es nur ein Bad und eine Küche was wir uns teilen. Haushalten tut jeder für sich. Aber das Jobcenter erkennt es irgendwie nicht an (siehe Anhang). Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man sehr wohl eine WG mit den Eltern haben kann. Kann mir vielleicht einer helfen wie ich da jetzt trotzdem die Miete bezahlt bekomme? Also wie muss ich da vorgehen?
Würde mich freuen, wenn einer mir helfen könnte. Danke schon mal im Voraus.
Liebe Grüße 🖖


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Sheherazade

Zitat von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:18:07
Bewilligt wurde mir 418,29€ (was mir etwas wenig erscheint. Verstehe die Berechnung nicht. Kann mir das jemand erklären? Siehe Anhang).

Regelsätze für dich und das Kind plus Alleinerziehendenzuschlag abzüglich Elterngeld und Kindergeld. Hast du den Kindsvater zu Unterhaltszahlungen aufgefordert?

ZitatMeine Eltern haben einen Reihenhaus, sind also Eigentümer. Ich habe einen Mietvertrag mit  ihnen abgeschlossen und Miete sozusagen ein Zimmer an.

Besser als ein Mietvertrag (das Jobcenter schreibt von Untermietvertrag) wäre eine Kostenbeteiligungsvereinbarung gewesen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

AufstockerAlg2

Ja Kindsvater zahlt Unterhalt.
Hm ich hatte mal gelesen, dass man einen Mietvertrag vereinbaren soll. Aber ein Mietvertrag ist kein Untermietvertrag. Warum wird dies abgelehnt? Wäre eine Kostenbeteiligung nicht so was wie einen Haushaltgemeinschaft? Das sind wir nicht. Wir sind sowas wie eine Wohngemeinschaft.

Sheherazade

Zitat von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:34:35
Ja Kindsvater zahlt Unterhalt.

Die Unterhaltszahlungen sind dem Jobcenter aber nicht bekannt, oder? Davon steht nichts im Berechnungsbogen.

Zitat von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:34:35Wäre eine Kostenbeteiligung nicht so was wie einen Haushaltgemeinschaft?
Nein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

AufstockerAlg2

Eigentlich schon. Also mein Ex wurde angeschrieben und hat auch angegeben wie viel er uns zahlt. Ich habe das auch am Telefon dem Jobcenter mitgeteilt und welcher Höhe und ich bin der Meinung auch im Antrag habe ich es mit angegeben.
Kann man denn die Kostenbeteiligung nachträglich vereinbaren oder wie muss ich da jetzt vorgehen?

Sheherazade

Zitat von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:42:49
Eigentlich schon. Also mein Ex wurde angeschrieben und hat auch angegeben wie viel er uns zahlt. Ich habe das auch am Telefon dem Jobcenter mitgeteilt und welcher Höhe und ich bin der Meinung auch im Antrag habe ich es mit angegeben.

Dann solltest du schnellstes mit dem Jobcenter abklären, warum der Unterhalt nicht in der Berechnung auftaucht.

Zitat
Kann man denn die Kostenbeteiligung nachträglich vereinbaren oder wie muss ich da jetzt vorgehen?

Hast du jetzt einen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag da eingereicht? Das Jobcenter lehnt nach dem Schreiben einen Untermietvertrag ab. Muster für eine Kostenbeteiligungsvereinbarung findest du hier im Forum, da kannst du ein Muster entsprechend deinen Bedürfnissen anpassen und dem Jobcenter einreichen anstelle der geforderten Unterlagen deiner Eltern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

AufstockerAlg2

Ok. Dann rufe ich da mal morgen an. Ich habe einen normalen Mietvertrag eingereicht, da meine Eltern Eigentümer sind und nicht selbst als Mieter im Haus leben.
Danke erst mal für deine Hilfe. Mal gucken was morgen das Jobcenter.

Quinky

Untermietvertrag bei Eltern als Eigentümer nicht möglich.
Mietvertrag bei Eltern als Eigentümer IMMER möglich!!! (Eltern müssen nicht kostenlos wohnen lassen)

Das Jobcenter schreibt von Untermietvertrag. Bitte kontrollieren, was tatsächlich beim Antrag angegeben wurde.

Unterhalt natürlich ebenfalls berücksichtigen.

Da Du vor der Schwangerschaft gearbeitet hast, sind bis zu 300€ Elterngeld nicht anrechenbar (Wieviel Elterngeld bekommst Du insgesamt und wieviel wurde davon angerechnet)
siehe:waren die Eltern vor der Geburt erwerbstätig, dann wird das monatliche Elterngeld bis zu 300 € nicht in voller Höhe leistungsmindernd berücksichtigt, § 10 – Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

...
(5) ... Bei den in S. 1 bezeichneten Leistungen bleiben das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Einnahmen in Höhe des nach § 2 Abs. 1 berücksichtigten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.

(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 10 Abs. 5 S. 2 BEEG. § 10 Abs. 5 S. 2 BEEG betriff aber nur Eltern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und nach der Geburt auf (ergänzende) Leistungen angewiesen sind.



Fettnäpfchen

AufstockerAlg2

und was den Mietvertrag angeht musst du keinen neuen aufsetzen sondern dem JC klar machen das es Unrecht hat. Sprich dem Bewilligungsbescheid widersprechen was eh der Fall ist wenn die Unterhaltssache auch fehlt.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat
- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.sprich der MV
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
Zitatevtl sogar das Urteil auch noch - Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 14/08 R:
Monatliche Mietgebühren für Einbaugeräte, hier die einer Kücheneinrichtung, gehören zu den Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II und sind vom Leistungsträger zu bezahlen.
Zitatoder das - Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 13/08 R:
Wenn Arbeitslose ihren ALG II-Antrag im Laufe eines Monats stellen, stehen ihnen für den Rest dieses Monats ab Antragstellung anteilige Unterkunftskosten zu, auch wenn die Miete bereits vor der Antragstellung bezahlt wurde.

also alles was SB falsch machen kann...
MV >anstelle U.-MV >das JC den MV der Eltern verlangt> keine KdU bewilligen weil nicht abgetrennt> ....bestimmt eine Koryphäe.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Flip

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 18:11:33Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:

Dir ist aber schon klar, dass der Kläger dort beim. BSG nicht obsiegt hat und das BSG auch ernsthafte Zweifel an einer echten Mietzinsforderung hatte:

ZitatZwar hat er mit seiner Mutter 1985 einen Mietvertrag geschlossen, der die Miete auf 680 DM festsetzte. Es spricht allerdings viel dafür, dass der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum und auch schon zuvor nicht mehr praktiziert worden ist. Vielmehr gibt es Anhaltspunkte, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden ist. So hat der Kläger vor 2005 zuletzt offenbar nur diejenigen Zahlungen an seine Mutter weitergeleitet, die er selbst in Form von Wohngeld erhalten hatte. Diese Beträge waren deutlich niedriger als der angeblich vereinbarte Mietzins.

Gemeinhin ist es viel einfacher, den tatsächlichen Kopfteil der Hauslasten zu erhalten, als einen Mietvertrag mit einer imaginär angenommen Summe. Insbesondere, wenn davon auszugehen ist, dass familiäre Hilfe nicht davon abhängig gemacht wird, dass die hilfebedürftige Person dafür Geld zahlen soll.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 18:11:33bestimmt eine Koryphäe

Oder eine Oma, die ihre Tochter samt Enkelkinder in einer Notsituation sofort aufnehmen würde, ohne xxx Euro im Monat für das ehemalige Kinderzimmer zu verlangen.

AufstockerAlg2

Hallo zusammen,
ich habe gerade mit dem Jobcenter telefoniert. Und ich habe das Gefühl, dass sie sich selber mit der Materie nicht auskennen. Ich hatte gesagt, dass ich einen Mietvertrag mit meinen Eltern habe. Und keinen Untermietvertrag, weil meine Eltern Hauseigentümer sind. Das Jobcenter unterstellt mir trotzdem eine Haushaltgemeinschaft, obwohl jeder für sich haushaltet. Mit der Begründung, weil ich nur ein Zimmer anmiete und wir uns ein Bad und eine Küche teilen. Daraufhin habe ich gefragt wie andere es machen die eine WG bilden. Ich hatte gebeten mir zu sagen was genau sie benötigen damit es für sie ersichtlich ist, dass ich alleine haushalte. Das konnte sie mir nicht beantworten. Naja wir hatten lange diskutiert und es kam nichts bei raus, außer dass sie mich so auf die Palme gebracht hat, dass ich sie irgendwann gefragt habe ob sie schwer von Begriff ist. Das einzige was noch von ihr kam ist, ich solle auf deren Schreiben schriftlich antworten und hat einfach aufgelegt. Ich muss dazu sagen, dass sie die ganze Zeit respektlos mit mir geredet hat und es fehlten angeblich Unterlagen die urplötzlich doch vorhanden waren nachdem ich gesagt habe, dass ich alles per Einschreiben rausgeschickt habe. Also ich muss auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen. Kann mir einer vielleicht sagen was ich schreiben kann bzw auf welche Gerichtsurteile ich mich beziehen, um ihnen klar zu machen, dass wir auch wenn ihr gemeinschaftliche Räume teilen, keine Haushaltgemeinschaft bilden?!
Und was meint ihr. Soll ich vorab die Betriebskosten etc von meinen Eltern an das Jobcenter schicken? Oder wie weise ich denen nach was für Kosten ich habe? Ich meine es steht doch auch alles im Mietvertrag.
Danke im Voraus 👋

Sheherazade

Zitat von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 10:02:15Das Jobcenter unterstellt mir trotzdem eine Haushaltgemeinschaft, obwohl jeder für sich haushaltet. Mit der Begründung, weil ich nur ein Zimmer anmiete und wir uns ein Bad und eine Küche teilen.

In der Anlage HG kann man der Unterstützungsvermutung widersprechen. Mietverträge mit den Eltern für das ehemalige Kinderzimmer (das ist es doch, oder) werden von den meisten Jobcentern nicht mehr akzeptiert.

Zitat von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 10:02:15Oder wie weise ich denen nach was für Kosten ich habe?
Kostenbeteiligungsvereinbarung.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

AufstockerAlg2

Die Anlage habe ich bis auf meine Daten nicht weiter ausgefüllt und nur oben dran geschrieben: wir sind keine Haushaltgemeinschaft.

Ja ehemaliges Kinderzimmer 😅 das ist aber schon sehr lange her. Ich bin 37 und wohne schon lange nicht mehr in dem Haus. Bin jetzt nur zurück zu meinen Eltern, weil ich leider nicht so schnell eine Wohnung finde. Alleinerziehende mit einem Kind und in Elternzeit .. sehr schwierig bis unmöglich eine Wohnung in einer Großstadt zu bekommen.

Sheherazade

Zitat von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 10:15:19
Die Anlage habe ich bis auf meine Daten nicht weiter ausgefüllt und nur oben dran geschrieben: wir sind keine Haushaltgemeinschaft.

Dann war das falsch. Ordentlich ausfüllen und gut ist es.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

AufstockerAlg2

Also ich habe schon das Öfteren gelesen, dass wenn man die Anlage HG ausfüllt indirekt zugibt  dass man eine Haushaltgemeinschaft ist. Und das sind wir nicht.