Neuer wba Bescheid?

Begonnen von realforever, 04. Januar 2022, 12:20:56

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realforever

Kann es sein das seit diesem Jahr neue wba Bescheide gibt? Ich meine der ist gleich nur die Seite wo man als letztes das Geburtsjahr, Name und Unterschrift hinmache  muss fehlt, ist das so gewollt oder wurde das vergessen?

Wie ist das bei euch

Sheherazade

Meinst  du den Antrag oder den Bescheid? Hier findest du alle Formulare. Für ALGII etwas runterscrollen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

realforever

Den weiterbewilligungsantrag für alg 2.da war als letzte Seite immer das Blatt wo man den Namen, das Geburtsdatum und Unterschrift hinmachen muss für alle volljährigen in der bedarfsgemeinschaft. Das war diesmal nicht dabei und in dem online Portal über deinen link ist das auch nicht dabei.

Muss das so sein?

Kenne das nämlich anders oder wurde das geändert das man das nicht mehr unterschreiben muss?

Terminator62

Zitat von: realforever am 04. Januar 2022, 13:04:08
Den weiterbewilligungsantrag für alg 2.da war als letzte Seite immer das Blatt wo man den Namen, das Geburtsdatum und Unterschrift hinmachen muss für alle volljährigen in der bedarfsgemeinschaft. Das war diesmal nicht dabei und in dem online Portal über deinen link ist das auch nicht dabei.

Muss das so sein?

Kenne das nämlich anders oder wurde das geändert das man das nicht mehr unterschreiben muss?

Das ist der Antrag den ich verwendet habe, unten mit Unterschrift. :mail:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
MfG  MK

Sheherazade

Zitat von: realforever am 04. Januar 2022, 13:04:08
Muss das so sein?

Offensichtlich, wenn du das Formular so erhalten hast und es bei der Agentur für Arbeit auch nicht anders aussieht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

realforever

Deiner hatte auch nur 4 Seiten und keine extra Seiten hinten dran oder? Früher musste nämlich auch meine Frau auf der extra Seite mit Geburtsdatum usw unterschreiben, jetzt anscheinend nicht mehr

Terminator62

Zitat von: realforever am 04. Januar 2022, 16:45:04
Deiner hatte auch nur 4 Seiten und keine extra Seiten hinten dran oder? Früher musste nämlich auch meine Frau auf der extra Seite mit Geburtsdatum usw unterschreiben, jetzt anscheinend nicht mehr



Wenn du mich meinst, nein der hatte nur diese vier Seiten. Kenne das auch nicht anders. :weisnich:
MfG  MK

realforever

Sowas habe ich gemeint. Im Anhang, war sonst immer dran geheftet

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Frogger

Die Seite zuvor scheint ein weiteres Hinweisblatt zu sein. Gehe davon aus, dass dein JC da noch ergänzende Unterlagen eingefordert hat, die eigentlich nicht notwendig sind. Mich würde es tatsächlich interessieren wie der Rest der angetackerten Blätter aussieht.

Auf dem Blatt zuvor scheint es ja irgendwas von "Wichtigen Hinweisen" zu faseln.

Hat dein vorheriger Antrag zumindest ähnlich dem aktuellen ausgesehen? Bist du bei einer Optionskommune?

realforever

Hier ist der Rest. Die 2 Blätter waren bis jetzt immer bei mir am wba drangetackert und auch bei meinem Bruder, vor 2 Jahren wurde ich mal drauf hingewiesen das ich das unterschreiben muss ansonsten können die das nicht bearbeiten. Deswegen wundert mich das das es diesmal nicht dabei ist. Die Fotos sind von einem wba von letztem Jahr

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Frogger

Dachte ich es mir doch. Diese Blätter gehören nicht zum Weiterbewilligungsantrag. Sie sind auch nicht leistungsrelevant. Die Leistungsbearbeitung von diesen Unterschriften abhängig zu machen ist bedenklich.

realforever

Aja vielen Dank. Gut zu wissen. Reicht eigentlich nurvmeine Unterschrift oder muss meine Frau auch den wba unterschreiben

Fettnäpfchen

Es unterschreibt derjenige der vom JC dazu auserkoren ist die BG zu vertreten.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

realforever