Auszahlung von betrieblicher Altersvorsorge während Hartz4

Begonnen von Kallimax, 05. Januar 2022, 13:37:09

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Ottokar

Mit Bj 57 erreichst du dein Rententeneintrittsalter mit 65 Jahren und 11 Monaten, also 2022 oder 2023.
Handelt es sich nun um eine Lebensversicherung, oder betriebliche Altersvorsorge? Das macht nämlich bei der Vermögensberücksichtigung einen Unterschied.
Wird bislang geschütztes Altersvorsorgevermögen (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II) vor dem tatsächlichen Renteneintritt ausgezahlt, ist es nicht mehr eigenständig geschützt. Man sollte dieses deshalb erneut in voller Höhe anlegen, mindestens bis zum tatsächlichen Renteneintritt, z. B. durch Anlage auf einem Festgeldkonto mit einer entsprechenden Laufzeit, oder mit Abschluss einer neuen Rentenversicherung.
Siehe dazu auch Weisung der BA zu § 12 SGB II, Rz 12.19 bis 12.22: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015849.pdf

Handelt es sich indes um eine Lebensversicherung ohne Verwertungsausschluss, wird diese i.d.R. bereits in voller Höhe berücksichtigt (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II), womit sich nichts ändert.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Kallimax

Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2022, 12:50:44
Handelt es sich nun um eine Lebensversicherung, oder betriebliche Altersvorsorge?

Es handelt sich um einen Lebensversicherung als private Altersvorsorge, die durch Arbeitgeberleistungen finanziert wurde. Es gelten also für die Inanspruchnahme die Rahmenbedingungen einer betrieblichen Altersversorgung.  :yes:

Gruß
Kallimax

Ottokar

Ach dieses Modell, danke für die Klarstellung.
Frag mal beim Versicherer an, ob er die Laufzeit des Vertrages bis zu deinem tatsächlichen Renteneintritt verlängert.
Ansonsten wirst du vermutlich nicht um eine Neuanlage der Versicherungsleistung herumkommen.
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Kallimax

Kann ich mich nicht vor Auszahlung der Altersvorsorge beim Jobcenter aus dem laufenden Bewilligungszeitraum abmelden um einer Aufrechnung und somit Rückforderung zu entgehen?

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kallimax

Zitat von: justine1992 am 06. Januar 2022, 14:33:37
Es geht doch nur um 9.000 Euro?

Was hat das mit 9.000 Euro zutun? Fakt ist doch, dass ich sonst für den 6-monatigen Bewilligungszeitraum alles zurückzahlen müsste?!

Sheherazade

Zitat von: Kallimax am 06. Januar 2022, 14:11:20
Kann ich mich nicht vor Auszahlung der Altersvorsorge beim Jobcenter aus dem laufenden Bewilligungszeitraum abmelden um einer Aufrechnung und somit Rückforderung zu entgehen?

Schwierig bei selbständig Tätigen mit vorläufigem Bescheid. Wie lange geht dein derzeitiger Bewilligungszeitraum und für wann erwartest du die Auszahlung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto


Flip

Nein. Anstatt des hohen Vermögensfreibetrags von 750 Euro/LJ gilt der normale von 150 Euro/LJ. Habe ich bereits geschrieben und auch Ottokar schreibt das doch:

Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2022, 12:50:44Wird bislang geschütztes Altersvorsorgevermögen (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II) vor dem tatsächlichen Renteneintritt ausgezahlt, ist es nicht mehr eigenständig geschützt.

Ottokar

Zitat von: Kallimax am 06. Januar 2022, 14:11:20
Kann ich mich nicht vor Auszahlung der Altersvorsorge beim Jobcenter aus dem laufenden Bewilligungszeitraum abmelden um einer Aufrechnung und somit Rückforderung zu entgehen?
Das ist gemäß § 46 Abs. 2 SGB I nicht zulässig und damit auch nicht möglich.
Abgesehen davon macht es auch keinen Sinn, denn es handelt sich so oder so um Vermögen.
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Heinz-Otto

Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2022, 17:35:28
Abgesehen davon macht es auch keinen Sinn, denn es handelt sich so oder so um Vermögen.

Aber eventuell um verwertbares?

Kallimax

Zitat von: Sheherazade am 06. Januar 2022, 14:48:07
Wie lange geht dein derzeitiger Bewilligungszeitraum und für wann erwartest du die Auszahlung?

Bewilligung bis 05/2022 - Auszahlung 11/2022  :nea:

Ottokar

Natürlich geht es um ab dem Auszahlungszeitpunkt verwertbares Vermögen. Deshalb kann man dessen Berücksichtigung auch nicht verhindern, indem man sich vom Leistungsbezug "abmeldet", bzw. auf eine Weiterbewilligung verzichtet.
Denn beim nächsten Antrag wird es so oder so als Vermögen berücksichtigt.
Das kann man hier nur verhindern, indem man die Anlagefrist bzw. die Vertragsdauer entweder bis zum tatsächlichen Renteneintritt verlängert, oder den Vermögensbetrag sofort neu anlegt und zwar so, dass er bis zum tatsächlichen Renteneintritt vor einer Verwertung geschützt ist.
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Fettnäpfchen

Ottokar

Da habe ich mal eine Verständnisfrage an dich?
Zitat von: Ottokar am 07. Januar 2022, 13:00:43Natürlich geht es um ab dem Auszahlungszeitpunkt verwertbares Vermögen. Deshalb kann man dessen Berücksichtigung auch nicht verhindern, indem man sich vom Leistungsbezug "abmeldet", bzw. auf eine Weiterbewilligung verzichtet.
Denn beim nächsten Antrag wird es so oder so als Vermögen berücksichtigt.
Wird die Auszahlung so oder so als Vermögen betrachtet oder
während des Bezuges, beim Zufluss also, als Einkommen und nach sechs Monaten der Rest als Vermögen,
Ich verstehe letzteres als richtig, im Gegensatz zu deinem ersten Satz im Zitat.

Zitat von: Ottokar am 07. Januar 2022, 13:00:43Das kann man hier nur verhindern, indem man die Anlagefrist bzw. die Vertragsdauer entweder bis zum tatsächlichen Renteneintritt verlängert, oder den Vermögensbetrag sofort neu anlegt und zwar so, dass er bis zum tatsächlichen Renteneintritt vor einer Verwertung geschützt ist.
So ist natürlich die komplette Summe geschützt, aber ich habe den Eindruck der TE will lieber vorab über einen Teil des Geldes verfügen...
..und sei es nur weil beim SGB 12 nur 5000.- Freibetrag gelten.

Ich selber habe 2023 das gleiche und da ist dein Link zur HEGA für mich sehr wertvoll denn ich wusste bis jetzt nicht das man das Geld noch einmal so schützen kann das es nicht angerechnet wird.
Da noch eine Zusatzfrage muss man das Verlängern oder neu anlegen vor dem Zufluß machen oder geht das eh erst im Monat des Zuflusses?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 16:02:55
Da noch eine Zusatzfrage muss man das Verlängern oder neu anlegen vor dem Zufluß machen oder geht das eh erst im Monat des Zuflusses?

Verlängern oder neu anlegen geht sogar ganz ohne Zufluss - einfach rechtzeitig mit der Versicherung/Bank sprechen.
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"