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Job

Begonnen von Fred, 09. Januar 2022, 21:06:42

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Fred

Frohes neues Jahr!

Letztens hat mir ein Kumpel erzählt, was er so an Trinkgeld beim Lieferservice verdient. Er stockt mit seiner Familie auf.

Schätzt das Jobcenter das Trinkgeld oder wie läuft das ab?


Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

justine1992

Fragst Du für ihn, weil er Dich drum gebeten hat? Oder willst Du ihn anschwärzen? Missgönnst Du es ihm?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fred

Um Gottes Willen NEIN; sowieso gibt es keine Beweise.. Ich überlege nur selbst  :help:

Aber im Ernst: Ich habe letztens auf Tic Toc ein Video gesehen, da hat einer von 100 Euro Trinkgeld pro Abend erzählt. Das sind bei 5 Tage pro Woche ja gleich Mal 2.000 Euro im Monat.

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Reiner1970

Schlafende Hunde und so...

Fred

Ok dann bitte Beitrag bzw. Thread einfach löschen
Danke.  :clever:
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Steve79

Mit der Länge des Schniepels sinkt die Höhe des Trinkgeldes.

Oktoberfest soll gut sein

Heinz-Otto

Boah, was geht denn hier ab?
Misstraut sich die "Schicksalsgemeinschaft H4" jetzt schon untereinander :(

Grundsätzlich ist es anrechenbares Einkommen.
In den Weisungen Stand: 07.02.2020  konnte ich nichts spezielles zu Trinkgeld finden.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf

Hier https://schupp-und-partner.de/2018/02/17/trinkgeld-und-sgb-ii/
ZitatDas Sozialgericht Karlsruhe hält Trinkgelder für erbrachte Dienstleistungen (hier: Trinkgelder an eine Bedienung in der Gastronomie) für nicht auf die Leistungen aus SGB II (sog. Hartz IV) anrechenbar (SG Karlsruhe S 4 AS 2297/15).

    Die Anrechnung von Trinkgeld ist nach § 11 a Abs. 5 SGB II grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Höhe des Trinkgeldes ca. 10 % der nach dem SGB II zustehenden Leistungen oder einen monatlichen Betrag von 60 EUR nicht übersteigt.

Nähere Recherchen zu Urteilen sind angebracht.

Steve79

Trinkgelder sind aber nicht so hoch meistens.
Und sehr stark von der Tätigkeit abhängig.

Pizzataxi kriegt nicht viel, Kellner am ehesten aber auch sehr unterschiedlich.


Lina

Überall wird Trinkgeld für Service Leistungen erwartet. Nicht nur in der Gastronomie und im Lieferservice sondern auch in der Physiotherapie. Extrem nervig!

Die Arbeitgeber sollen Ihre Mitarbeiter besser bezahlen und "Sonderzahlungen und Belohnungen" für die Mitarbeiter anbieten und die "Lohnzahlung" nicht auf die Kundschaft abwälzen.




Steve79

In der Systemgastronomie z.B. größtenteils verboten Trinkgeld anzunehmen.