Ergänzendes Hartz 4

Begonnen von elek, 06. Januar 2022, 20:27:57

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elek

Hallo,
ich habe Fragen zu Hartz 4. Ich habe noch Geld auf dem Konto, so 5000 Euro. Ich habe ein Auto und wohne alleine in einer Doppelhaushälfte, 590 Bruttokalt.
Endlich habe ich einen Job gefunden, der sogar richtig toll ist, aber nur Teilzeit und davon kann ich nichtmal die Miete bezahlen. Und ich brauche mein Auto, um zur Arbeit zu kommen, mit den Öffentlichen funktioniert das hier nicht.
Wenn ich jetzt ergänzendes Hartz 4 beantragen würde -
Müsste ich vorher mein Erspartes aufbrauchen?
Müsste ich mein Auto verkaufen (Mercedes, aber uralt und nichts mehr wert)?
Müsste ich umziehen?
Können die mich in einen anderen Job stecken?

Noch so Rahmeninfos, damit ihr bitte lieb zu mir seid. Ich hatte in den letzten drei Jahren richtig viel Geld, erfolgreich geschieden. Vorher habe ich immer sehr hart gearbeitet. Wegen Corona habe ich viel von diesem Geld an Freunde gespendet. Nicht verliehen, sondern verschenkt. Ich betreue privat ein Mädchen aus Kabul und einen Jungen aus dem Jemen, Flüchtlinge, damit sie ihr Deutsch verbessern. Ich habe drei Kater, alle aus dem Tierschutz. Mein Job: Ich bin Integrationshilfe in einer Grundschule, für einen Jungen mit ADHS. Dem Jungen geht es mit mir richtig gut, und Lehrerinnen und Eltern möchten, dass ich ihn nach den Sommerferien auch in der Realschule begleite. Das Amt bezahlt aber nur drei Stunden pro Tag für ihn, also auch für mich. Mindestlohn. Ich suche nach einem zweiten Job für Nachmittags, aber das ist in meiner ländlichen Umgebung echt nicht einfach.
Liebe Grüße

Steve79

Stell doch einfach einen Antrag. 5000€ ist noch Schonvermögen.
Kriegst dann ergänzende Leistungen

Birgit63

Natürlich wird man dich auffordern, dir einen Job zu suchen, der dich ganz aus Hartz IV rausbringt. Dass du das mit dem Jungen gut machst, ist ja schön. Aber damit kannst du nicht dein Leben finanzieren. Aber das ist vorrangiges Ziel. Das JC wird dir sicherlich Vermittlungsvorschläge schicken, auf die du dich bewerben musst. Auch dass du dein Geld verschenkt hast, kann dir auf die Füße fallen. Geldgeschenke musst du zurückfordern. Man kann nicht sein Geld verschenken und dann Geld vom Staat fordern. Ich greife dich nicht an. Finde es sogar sehr nett, was du getan hast. Aber du hättest es nicht tun dürfen. Auch die Miete für die Doppelhaushälfte, in der du wohnst, wird, wenn die Miete nicht angemessen ist, wird längstens 6 Monate übernommen. Du hast hier mehrere Baustellen. 

Heinz-Otto

Zitat von: elek am 06. Januar 2022, 20:27:57
Müsste ich vorher mein Erspartes aufbrauchen?

Wenn du älter als 33 J. bist nicht. Schonvermögen 150€/Lebensjahr + 750 €.
Aktuell wird wegen Corona das Vermögen nicht geprüft. Gilt nur bis März.

ZitatMüsste ich mein Auto verkaufen (Mercedes, aber uralt und nichts mehr wert)?
Nein. Bis 7.500 € Wert kann es haben.

ZitatMüsste ich umziehen?
Da musst du dich informieren, welche Miete bei euch angemessen ist.
Entweder hier https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
oder beim Jobcenter.
Du kannst (in einem Doppelhaus alleine) auch einen Untermieter nehmen. Das muss vom VM genehmigt werden. Der muss seine Zustimmung aber geben, wenn ein wichtiges Interesse vorliegt. Z. B. finanzielle Gründe.

Bis März wird die Miete - wenn sie zu hoch ist - was ich vermute - auf jeden Fall in voller Höhe übernommen § 67 SGB II.  "Corona-Sonderregelung"
Danach sollte sie eigentlich weitere 3-6 Monate übernommen werden.
Danach nur noch die angemessene Miete.
Es sei denn die "Corona-Sonderregelung" wird nochmals verlängert.

ZitatKönnen die mich in einen anderen Job stecken?
Ja, wenn er zumutbar ist.




Steve79

Ich sag schonmsl willkommen im Club der Leistungsbezieher