UH3 Kind unter 25 Jahren

Begonnen von Booboo, 06. Januar 2022, 15:04:18

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Booboo

Hallo,

zu meiner Person:
- Unter 25
- Erste Ausbildung abgeschlossen
- Lebe nicht mehr bei meinen Eltern

Ich reiche derzeit die Unterlagen für meinen ALG II Antrag ein. Unter anderem wird die Anlage UH3 "zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft" gefordert. Bin damit ich als Kind unter 25 gemeint oder wird gefragt, ob ich ein Kind unter 25 habe?  :schaem:

Danke und mit freundlichen Grüßen
Booboo

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Da du aber bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, sind deine Eltern dir nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.

Booboo

Vielen lieben Dank an Sheherazade und Birgit63! :-)

Meph1977

Zitat von: Birgit63 am 07. Januar 2022, 06:56:11
Da du aber bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, sind deine Eltern dir nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.

Das stimmt so Pauschal nicht. Zumindest für eine Übergangszeit, weis nicht genau wie lange die ist, von Ausbildung zum Arbeitsplatz gibt es nach wie vor eine Unterhaltspflicht. Es kann sogar eine Pflicht bestehen eine weitere Ausbildung zu finanzieren das sind aber dann sehr spezielle Umstände die da zusammen kommen müssen aber das kann z.B. bei einer Ausbildung vor Studium der Fall sein.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.