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Jc Amtsärzte Einstufung körperliche Leistungsfähigkeit welche Fachrichtung ?

Begonnen von jeschik, 09. Januar 2022, 14:50:26

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jeschik

Die Jc Amtsärzte die für eine Einstufung der körperlichen Leistungsfähigkeit zuständig sind, müssen diese eine feste med. Fachrichtung tragen ?

BigMama

Nein, sie müssen keine speziell vorgeschriebene Facharztausbildung haben.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

jeschik

Irgendwelche Vorgaben und Anforderungen müsste es dazu doch eigentlich geben.  :scratch:


jeschik

weil ich mir, vom Jc mal abgesehen, ziemlich sicher bin, das alle mediziner die als Gutachter tätig sind, dafür auch entsprechende qualifikationen haben müssen. Aber würde ins Bild passen, wenn beim Jc jeder mal ran darf.

Nirvana

Müssen sie nicht. Auch außerhalb des SGB II-Kontexts. Der jeweilige Auftraggeber entscheidet, was er als erforderlich ansieht. Meist werden auch gar keine Gutachten erstellt, sondern beratungsärztliche Stellungnahmen abgegeben.

Im Übrigen kenne ich kein Jobcenter, das einen eigenen ärztlichen Dienst unterhält.

Frogger

Zitat von: Nirvana am 09. Januar 2022, 15:23:48Im Übrigen kenne ich kein Jobcenter, das einen eigenen ärztlichen Dienst unterhält.
Unter dem Begriff Ärztlicher Dienst vielleicht nicht. Bei Optionskommunen ist es kein Einzelfall, dass Vertragsärzte im eigenen Haus die Feststellungen treffen.


Nirvana

Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 15:27:51
Bei Optionskommunen ist es kein Einzelfall, dass Vertragsärzte im eigenen Haus die Feststellungen treffen.
Das ist auch kein Wunder, schließlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte an sich überall die Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes, unterhalten also das "Gesundheitsamt", dessen sie sich natürlich auch in anderem Kontext bedienen können.

Frogger

Damit irrst du fatal. Zum einen habe ich von Vertragsärzten geschrieben und nicht von Amtsärzten des Gesundheitsamtes.
Zum anderen gibt es eine Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Rentenversicherungsträger, dass dieser die Frage nach der Erwerbsfähigkeit beantwortet. Alternativ zum § 44a SGB II.

BigMama

Zitat von: Nirvana am 09. Januar 2022, 15:32:33Das ist auch kein Wunder, schließlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte an sich überall die Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes, unterhalten also das "Gesundheitsamt", dessen sie sich natürlich auch in anderem Kontext bedienen können.
Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 15:55:27Damit irrst du fatal. Zum einen habe ich von Vertragsärzten geschrieben und nicht von Amtsärzten des Gesundheitsamtes.
Zum anderen gibt es eine Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Rentenversicherungsträger, dass dieser die Frage nach der Erwerbsfähigkeit beantwortet. Alternativ zum § 44a SGB II.
Selbstverständlich gibt es Optionskommunen, die einem Landkreis angehören und das landkreiseigene Gesundheitsamt zur Erstellung eines ÄG nutzen. Ein Beispiel hierfür ist der Landkreis Saarlouis, der das Gesundheitsamt des Landkreises mit der Erstellung eines ÄG beauftragt.
Oder habe ich deinen Einwand falsch verstanden und du wolltest etwas anderes damit aussagen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Nirvana

Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 15:55:27
Damit irrst du fatal. Zum einen habe ich von Vertragsärzten geschrieben und nicht von Amtsärzten des Gesundheitsamtes.
Was sollen denn "Vertragsärzte im eigenen Haus" sein?

Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 15:55:27
Zum anderen gibt es eine Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Rentenversicherungsträger, dass dieser die Frage nach der Erwerbsfähigkeit beantwortet. Alternativ zum § 44a SGB II.
Von der Erwerbsfähigkeit war keine Rede, insofern ist dieser Einwurf vollkommen unbeachtlich.

Frogger

Dass Optionskommunen Gesundheitsämter damit beauftragen, habe ich nicht verneint oder bestritten.
Dass sie diesen Weg aber bestreiten können, ist aber etwas anderes wie dürfen.
Ich habe mich mal der Suchfunktion bedient und dabei festgestellt, dass wenn das Gesundheitsamt beauftragt wurde in aller Regel die Arbeitsfähigkeit und nicht die Erwerbsfähigkeit/Leistungsfähigkeit beurteilt wurde.
Zuständig für diese Gutachten ist bei einer Optionskommune direkt der Rentenversicherungsträger.

Zitat von: Nirvana am 09. Januar 2022, 17:27:53Was sollen denn "Vertragsärzte im eigenen Haus" sein?
Ärzte, die von der Optionskommune unter Vertrag genommen wurden.

Zitat von: Nirvana am 09. Januar 2022, 17:27:53Von der Erwerbsfähigkeit war keine Rede, insofern ist dieser Einwurf vollkommen unbeachtlich.
Zitat von: jeschik am 09. Januar 2022, 14:50:26Einstufung der körperlichen Leistungsfähigkeit zuständig sind
Ach ja?! Hier ist doch klar von der Leistungsfähigkeit, also auch von der Erwerbsfähigkeit die Rede. Es geht also um eine sozialmedizinische Beurteilung und die kann das Gesundheitsamt nicht treffen.

@jeschik
Sollte ein Psychiater deine körperliche Leistungsfähigkeit beurteilen, ist die Beurteilung nicht per se falsch. Ein Orthopäde wird sich aber schwertun mit der neurologischen oder psychischen Beurteilung. Meine Erfahrung ist es, dass bei persönlichen Untersuchungen eher mit einem passenden Arzt zu rechnen ist.

Hast du irgendwelche konkreten Bedenken?

Nirvana

Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 18:37:36
Dass Optionskommunen Gesundheitsämter damit beauftragen, habe ich nicht verneint oder bestritten.
Dass sie diesen Weg aber bestreiten können, ist aber etwas anderes wie dürfen.
Ich habe mich mal der Suchfunktion bedient und dabei festgestellt, dass wenn das Gesundheitsamt beauftragt wurde in aller Regel die Arbeitsfähigkeit und nicht die Erwerbsfähigkeit/Leistungsfähigkeit beurteilt wurde.
Zuständig für diese Gutachten ist bei einer Optionskommune direkt der Rentenversicherungsträger.
Nur wenn es um die Erwerbsfähigkeit geht. Davon war aber nicht die Rede.

Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 18:37:36
Zitat von: Nirvana am 09. Januar 2022, 17:27:53Was sollen denn "Vertragsärzte im eigenen Haus" sein?
Ärzte, die von der Optionskommune unter Vertrag genommen wurden.
In welchem Verhältnis? Als Arbeitnehmer? Als Auftragsnehmer/Dienstleister?

Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 18:37:36
Zitat von: Nirvana am 09. Januar 2022, 17:27:53Von der Erwerbsfähigkeit war keine Rede, insofern ist dieser Einwurf vollkommen unbeachtlich.
Zitat von: jeschik am 09. Januar 2022, 14:50:26Einstufung der körperlichen Leistungsfähigkeit zuständig sind
Ach ja?! Hier ist doch klar von der Leistungsfähigkeit, also auch von der Erwerbsfähigkeit die Rede.
Ja, es war von "Leistungsfähigkeit" die Rede, nicht von "Erwerbsfähigkeit". Deine Gleichsetzung ist willkürlich und im Ergebnis nicht zutreffend.

Zitat von: Frogger am 09. Januar 2022, 18:37:36
Es geht also um eine sozialmedizinische Beurteilung und die kann das Gesundheitsamt nicht treffen.
Selbstverständlich darf das Gesundheitsamt im Auftrag eines Leistungsträgers eine sozialmedizinische Beurteilung treffen. Dieser Begriff ist weder auf die Feststellung der Erwerbsfähigkeit begrenzt, noch indiziert er die Zuständigkeit des ärztlichen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung.

Frogger

Zitat von: Nirvana am 09. Januar 2022, 18:54:28Ja, es war von "Leistungsfähigkeit" die Rede, nicht von "Erwerbsfähigkeit". Deine Gleichsetzung ist willkürlich und im Ergebnis nicht zutreffend.
Muss ja, sonst passt ja deine Feststellung nicht. Du irrst trotzdem! Der Begriff der Leistungsfähigkeit korrespondiert mit dem
der Erwerbsfähigkeit

Zitat von: Nirvana am 09. Januar 2022, 18:54:28Selbstverständlich darf das Gesundheitsamt im Auftrag eines Leistungsträgers eine sozialmedizinische Beurteilung treffen. Dieser Begriff ist weder auf die Feststellung der Erwerbsfähigkeit begrenzt, noch indiziert er die Zuständigkeit des ärztlichen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung.
Nur hat eine solche Feststellung keine bindende Wirkung, weil die gesetzliche Regelung fehlt. Deshalb gibt es auch die Vereinbarungen auf Länderebene, dass die Feststellung der Rentenversicherungsträger trifft. Daraus folgt auch die fehlende Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers, denn das Jobcenter muss sich dann auch die Frage gefallen lassen, warum nicht gleich der Rentenversicherungsträger beauftragt wird. Eine amtsärztliche Begutachtung ist zudem keine sozialmedizinische Begutachtung. Datenschutzrechtlich halte ich es für eine unzulässige Datenerhebung und damit darf das Jobcenter aufgrund der datenschutzrechtlichen Aspekte keinen Amtsarzt mit der Begutachtung beauftragen. Für eine amtsärztliche Begutachtung z.B. der Arbeitsfähigkeit fehlt es ebenso an der rechtlichen Grundlage.

@BigMama hat den Landkreis Saarlouis als Beispiel genannt.
ZitatHier spricht das Gesundheitsamt selbst von diesen Ärzten der Begutachtungen:

  • Einstellungsuntersuchungen zur Frage der Verbeamtung
    Erstellung von amtsärztlichen Gutachten im Auftrag von anderen Behörden und Ämtern z.B. der Beihilfestelle oder der Ausländerbehörde
    Ausstellung von amtsärztlichen Attesten zur Prüfungsfähigkeit
    Ausstellung von amtsärztlichen Attesten bei der Mitnahme von Medikamenten ins Ausland, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen
Hauptfragestellungen im Rahmen der zu erstellenden Gutachten sind Dienstfähigkeit von Beamten, Notwendigkeit von Aufwendungen und Maßnahmen nach den Beihilfeverordnungen, Haft-und Verhandlungsfähigkeit, Notwendigkeit der Unterbringung einer Person wegen Eigen-oder Fremdgefährdung.
Es geht also um amtsärztliche Gutachten.

Zitat von: Nirvana am 09. Januar 2022, 18:54:28In welchem Verhältnis? Als Arbeitnehmer? Als Auftragsnehmer/Dienstleister?
Vertragspartner

Flip

Das ist doch Quatsch. Gem. § 6b SGB II sind die zKTs die örtlichen Träger der Leistungen des SGB II in Alleinverantwortung. Damit sind sie für die Feststellung nach § 44a Absatz 1 Satz 1 SGB II verantwortlich. Wen sie dafür in Anspruch nehmen, ist erstmal ihre Entscheidung. So, wie die gEs dazu den ÄD der Agentur in Anspruch nehmen, kann also die zKT also das Gesundheitsamt beauftragen. Das weitere Verfahren ist dann analog den gEs: wird Erwerbsunfähigkeit festgestellt und einer der in § 44a Absatz 1 Satz 2 SGB II genannten Behörden widerspricht, dann hat die DRV die bindende Feststellung durchzuführen.

Wieso sollte eine zKTs anders als eine gE verpflichtet sein, sofort die DRV einzuschalten? Dazu gibt es keine entsprechend Verpflichtung im SGB II.