Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Azubine in BG ohne Leistungen, Sonderzahlung Ausbildung, Anrechnung?

Begonnen von GutenTagErstmal, 13. Januar 2022, 13:20:44

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

GutenTagErstmal

Einen schönen Donnerstag zusammen und eine kurze Frage bzgl. Situation angenommen wie folgt:

Eine volljährige Azubine in einer BG mit der alleinerziehenden Mutter hat genug Ausbildungsvergütung um keine Leistungen mehr nach SGB II zu beziehen, nach Einkommensbereinigung stünden vom ehemals voll als Einkommen angerechnetem Kindergeld noch gut 70 Euro als Anrechnung bei ihr um sie leistungsmäßig auf null zu rechnen, keinerlei SGB II Leistungen.
Die restlichen 140 Euro sind seit Ausbildungsbeginn bei der Mutter als anrechnungsfähiges Einkommen in Abzug gebracht.
Nun hätte die Tochter im Dezember dank guter Leistungen eine Prämie von 100 Euro erhalten als Bonus.
Da die Tochter zwar in der BG ist aber null komma nix an Leistungen/Zahlungen erhält darf man davon ausgehen dass ihr die Prämie nicht als Einkommen klein gerechnet wird?
Im Gegenzug würden ihr aber wahrscheinlich wegen noch 100 Euro mehr in einem Monat die 70 Euro Kindergeldanteil nicht mehr in Abzug gebracht werden und auf die Mutter gelegt werden so dass unterm Strich doch 70 Euro Schwund wären?
Statt 20% von 100 Euro würde man, da das Kindergeld dann völlig als Einkommen der Mutter anrechnen und eben dort den Verlust fahren? Was unterm Strich aber günstiger wäre:
Azubine hat wegen Einkommensfreibetrag ohnehin keinen Freibetrag von 30 Euro mehr aufs Kindergeld, die Mutter arbeitsunfähig jedoch die 30 Euro, anstatt 140-30 wie jetzt würden also 210-30 = 180 in Abzug gebracht werden können, also 40 Euro Verlust vs 80 (%) von den 100 Euro wenn der Azubine angelastet.

Oder macht der Passus, wenn jemand einen Monat rausfällt wird das EInkommen auf sechs Monate verteilt hier einen Strich durch die Rechnung?

Es geht also primär um die Frage wann jemand nicht im Leistungsbezug steht:
wenn er nicht mehr in einer BG ist oder schon wenn er wie hier keine Leistungen mehr bekommt?

Depri2022

100 Euro brutto oder netto??

und ja, max noch 70 Euro Einkommen wären anrechenbar, alles drüber wäre ab da dann egal...Da nur bis zum vollen Kindergeld .

Aber, das Kindergeld wurde zum 01.01.des Jahres erhöht!.. Gibt also eh neue Berechnung wenn nicht schon passiert

Bundspecht

Zitat von: Depri2022 am 13. Januar 2022, 13:29:16Aber, das Kindergeld wurde zum 01.01.des Jahres erhöht!

aha .... wir bekomme  immer noch das was wir sonst auch bekommen haben .....438€ für zwei Kinder
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

GutenTagErstmal

er meint sicher den Kindergeldzuschlag, das Kige ist unverändert