Telefonanschluss

Begonnen von Patrick, 13. Januar 2022, 07:03:59

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Patrick

Ich habe ein telekom Techniker im Haus haus gehabt weil wir kaum Internet haben und er hat festgestellt das die telefondose nicht richtig funktioniert aber nicht die Telekom sondern der Vermieter für die Verkabelung zuständig ist ich habe also meinen Vermieter Bescheid gesagt wie lange kann er sich damit Zeit lassen bis es repariert wird ich muss ja weiterhin für meinen Anschluß zahlen zur Erklärung wir haben mal das Problem gehabt das die Gartenanlagen vor der Tür so stark zugewuchert sind das man kaum ins Haus kam unser Vermieter hatte sich 1.5 Jahre Zeit gelassen das zu beseitigen

Depri2022

Gesagt oder schriftlich?
Unter den gegebenen Umständen vielleicht 14 Tage- es muss ja auch ein Elektriker erstmal her und Zeit haben.

Bundspecht

Seit wann, ist bitte der VM für die Technik der Telekom (Dosen und Verkabelung)  zuständig ? :schock:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Depri2022

Telekom ist nur bis zum Hausanschluss zuständig!
Ab da der Eigentümer/Bewohner.
Der entscheidet doch wie viele und wo Anschlussdosen im Haus hin sollen.
Eine TAE Dose gibt es in jedem Baumarkt zu kaufen.

Das Problem ist doch - bis zum Hausanschluss liegt ggf schon ein Glasfaserkabel, vielleicht auch nur bis zum Verteilerkasten an der Straße - ab da geht es mit dem Kupfer  weiter nach althergebrachter Art...

Bundspecht

Zitat von: Depri2022 am 13. Januar 2022, 09:46:57Das Problem ist doch - bis zum Hausanschluss liegt ggf schon ein Glasfaserkabel,

warum sollte das nun ein Problem sein ? Bei uns geht die Glasfaser bis in die einzelnen Dosen im jedem Zimmer  :zwinker: Wurde esr 2020 alles fertig  :ok: Und selbst wenn es NUR per Kupferleitung geht , ist es immer noch schnell genug !

Zitat von: Depri2022 am 13. Januar 2022, 09:46:57Telekom ist nur bis zum Hausanschluss zuständig!

Komisch , und warum kommt bei uns z.B. immer ein Techniker vom Anbieter wenn mal eine Störung sein sollte, oder wenn mal was kaputt ist. Da hatte bei uns noch nie der VM mit was zu schaffen  ....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Heinz-Otto

Der VM ist zuständig für Gebrauchsgewährungs- und -erhaltungspflicht eines in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses.
BGH Urteil v. 05.12.2018 - VIII ZR 17/18
https://openjur.de/u/2127880.html

Bundspecht

Zitat von: Heinz-Otto am 13. Januar 2022, 10:08:11Der VM ist zuständig für Gebrauchsgewährungs- und -erhaltungspflicht eines in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses.

Mhhhhh :scratch:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Heinz-Otto


Bundspecht

Zitat von: Heinz-Otto am 13. Januar 2022, 10:10:14Wie meinst du das? Hast du Zweifel?

Naja , wie gesagt , solange ich denken kann und es ein Problem gab mit dem Internet, ist IMMER ein Techniker des Anbieters gekommen, egal wo wir nun waren (O2,Telekom oder jetzt Vodafone) ... aber wirklich NIE ist da was vom VM gekommen oder wir mussten das mit dem VM klären. Wurde ein Fehler oder ein Defekt z.B. an einer Dose oder den Kabeln festgestellt, wurde das in der Regel sofort von dem Techniker getauscht oder repariert

Darum das Mhhhh .....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Whoops

Was heisst denn "kaum Internet"? Was genau hat der Techniker festgestellt? Sind deine Geräte (Router, Verkabelung und Endgeräte) als Ursache ausgeschlossen? Hat der Techniker den Telekomanschluss getestet, für in Ordnung befunden und das Problem auf die Hausverkabelung geschoben oder gat er explizit die TAE-Dose in deiner Wohnung getestet/gemessen?

Heinz-Otto

Das stimmt. Die Provider versuchen halt mehr und mehr, das über die Schiene "Wir sind nicht zuständig" abzuwickeln. Da passieren die tollsten Dinger, dass den Kunden auch unberechtigt die Kosten für den Techniker aufgebrummt werden. Sagt der, der Provider ist nicht schuld, hat man es schwer, das Gegenteil zu beweisen.
Ein echtes Problem.

Mein Kenntnisstand, Netzbetreiber immer nur bis zum Übergabepunkt, hausinterne, bzw. wohnungsinterne Verkabelung VM oder M.
https://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Telefon/Telefonleitung-Mietwohnung-wer-beauftragt-zahlt-Reparatur-E3424.htm
ZitatTelefonleitung bis zum Hausanschluss des Mietshauses

Für die Telefonleitung von außen bis zum Hausanschlusspunkt (APL) ist der Netzbetreiber zuständig. Normalerweise reagiert der Anbieter auch auf Beschwerden der Mieter und stellt die Außenleitung wieder her.

    Die Leitung vom Hausanschlusspunkt bis zur Telefondose jeder einzelnen Wohnung darf zwar auch nur vom Netzbetreiber und seinen Beauftragten, entsprechend lizensierten Firmen angefasst werden. Rechtlich verantwortlich ist aber der Hauseigentümer bzw. Vermieter.

Defekt an der Telefonleitung zwischen Hausanschluss und Telefondose in der Wohnung

Tritt an den Leitungen zwischen Hausanschlusspunkt und Telefondose ein Defekt auf, so dass am Ende die Telefondose in der Wohnung nicht mehr funktioniert, dann muss der Vermieter den Auftrag zur Instandsetzung erteilen und bezahlen, es handelt sich nicht um eine Kleinreparatur.


Hier ist es ganz gut beschrieben. Leider kann das ziemlich verzwickt sein.
https://www.hausjournal.net/telefondose-defekt-wer-ist-zustaendig
ZitatAlles bis einschließlich der 1. TAE gehört dem Netzbetreiber. Die Leitung ab der 1. TAE und alle weiteren TAE gehören Ihnen. Schäden an der Zuleitung vom APL (Anschlusspunkt Linientechnik, der Hausanschluss, meist im Hausanschlussraum im Keller) zur 1. TAE und an der 1. TAE liegen demnach im Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers. Schäden an daran anschlossenen Leitungen oder Telefondosen in Ihrem.

Ist also das Zuleitungskabel zwischen APL und 1. TAE defekt, schickt der Netzbetreiber in der Regel einen Techniker vorbei, der das Kabel repariert. Eine Rechnung bekommen Sie dennoch häufig zugeschickt, es sei denn, der Schaden ist eindeutig Verschulden des Netzbetreibers, was selten der Fall ist. Bei Schäden durch höhere Gewalten wie Blitzschlag fällt die Zahlungspflicht in der Regel in Ihren Zuständigkeitsbereich, in den des Vermieters oder der Gebäudeversicherung.