Bitte um Einschätzung: ALG II Risiko höher durch Leiharbeitsjob

Begonnen von Madam Pennymarket, 10. Januar 2022, 23:07:56

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Madam Pennymarket

Liebes Forum,

Ich habe heute ein Jobangebot einer Leiharbeitsfirma bekommen - an ein paar Punkten muss ich noch No-Gos nachverhandeln und habe erstmal verdi um Einschätzung des Vertrags gebeten. Im Großen und Ganzen dürfte mich der Job aber erstmal vor ALG II bewahren - mein letzter Job endete nach Auslauf einer einjährigen Befristung am 31.01. 2021 - durch die Teilnahme an einer Weiterbildung konnte ich den ALG I-Bezug bis zum 15. März 2022 strecken und der neue Job würde am 15.Februar 2022 beginnen. Also knapp bevor ALG II anstünde. Allerdings treibt mich grad die Frage um, auf welches Risiko ich mich mit der Beschäftigung einlasse.

Der erste Vertrag mit der Leiharbeitsfirma ist auf 6 Monate (mit Probezeitregelung - also eigentlich auch ein Witz) befristet. Danach werden die Jobs immer im 3-Monats-Takt verlängert (und mit ihnen auch mein Vertrag). Ich befürchte, dass ich damit unweigerlich in ALG II rutsche, weil mehr als 3 Verlängerungen nicht möglich sind und ich vermute, dass der Kunde vorher noch auf einen Mitarbeiter umsatteln will, der im Zweifelsfall auch vor Ort einsetzbar wäre (ist ihnen wichtig und kann ich nicht leisten). Damit läge ich doch rechnerisch immer in einem Zeitraum, in dem ich noch keinen neuen Anspruch auf ALG I hätte, oder?

Denn in der Praxis wäre es doch so:


  • Dauer des ersten Vertrags: 15.02.2022 -14. 08.2022
    --> im Bemessungszeitraum für ALG I-Anspruch (2 Jahre) lägen 9 1/2 Monate Beschäftigung (statt der benötigten 12)
  • Erste Verlängerung: 15. 08.2022 - 14.11.2022
    --> im Bemessungszeitraum für ALG I-Anspruch (2 Jahre) lägen 10 1/2 Monate Beschäftigung (statt der benötigten 12)
  • Zweite Verlängerung: 15. 11. 2022 - 14.01. 2023
    --> im Bemessungszeitraum für ALG I-Anspruch (2 Jahre) lägen 11 1/2 Monate Beschäftigung (statt der benötigten 12)

Sprich: die Beschäftigung verschafft mir maximal Zeit, in der ich mich bewerben kann, um noch einen unbefristeten Vertrag irgendwo zu bekommen, aber bin ich nicht bündig irgendwo weiter beschäftigt, droht immer ALG II, wenn der Leihvertrag nicht verlängert wird, oder?

Würde mich freuen, wenn ihr mir mal sagt, ob meine Annahme so stimmt - für mich ist Zeit verschaffen im schlimmsten Fall auch eine Option, aber ich möchte in jedem Fall wissen, welches Risiko ich konkret eingehe.

Yavanna

Warum gibst du die 2. Verlängerung nur mit 2 Monaten an?
Laut deines Textes kannst du doch genau 12 Monate beschäftigt werden und hättest dann wieder einen ALG I Anspruch. Ob der ohne Aufstockung ausreicht, kann ich nicht beurteilen.
Außerdem bleibt dir immer die Möglichkeit, dich während der Anstellung bei der Leiharbeitsfirma weiterhin woanders zu bewerben.

Madam Pennymarket

Lieben Dank für deinen Hinweis!
Die letzte Verlängerung habe ich tatsächlich fälschlicher Weise einen Monat zu kurz angegeben - es sind immer 3.

Wenn sie alle Verlängerungen durchziehen, hätte ich Anspruch - das Risiko, dass sie das nicht tun ist aber ziemlich hoch: Der Kunde hätte am liebsten einen Arbeitnehmer, der bei ihnen - so es die Situation um Corona wieder zulässt - auch mal im Büro in NRW sein kann. Derzeit lassen sie sich noch auf remote-Arbeit (in meinem Fall aus Bayern) ein. Dass sich die Inzidenzen im Sommer, wenn mein erster Vertrag ausläuft, sinken ist ja relativ klar absehbar, deswegen muss ich damit rechnen, dass ich dann keine Verlängerung bekomme - umziehen möchte ich auf keinen Fall.

ALG I-Bezug wäre in dem Fall finanzell dicke ausreichend für mich.

Bei der Leiharbeitsfirma anderweitig unterkommen wird schwierig bis unmöglich: Als Online Redakteurin habe ich für die Firma einen totalen Nischenberuf.


Sheherazade

Zitat von: Madam Pennymarket am 12. Januar 2022, 14:35:23
Wenn sie alle Verlängerungen durchziehen, hätte ich Anspruch - das Risiko, dass sie das nicht tun ist aber ziemlich hoch

Und was hast du zu verlieren, wenn du das Risiko eingehst?

Zitat von: Madam Pennymarket am 10. Januar 2022, 23:07:56Im Großen und Ganzen dürfte mich der Job aber erstmal vor ALG II bewahren

Vielleicht findet sich ja auch eine andere, bessere Stelle in der Zeit, während du dort befristet angestellt bist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Madam Pennymarket

Lieben Dank!
Habe jetzt eine andere Stelle angenommen, die unbefristet ist. Der Leiharbeitsjob hatte zwar ansonsten super Konditionen gehabt und wäre bei einem Kunden gewesen, der für meinen Lebenslauf gut gewesen wäre, aber die Befristungen sind mir einfach zu brenzling.
Danke für die Einschätzung!

Das hier von der Seite der Arbeitsagentur hat mich etwas verwirrt:
"Waren Sie häufig befristet beschäftigt, gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit: Dann genügen mindestens 6 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung."
Ist aber jetzt ja wurscht ;) Bin glücklich mit der Entscheidung!

Fettnäpfchen

Madam Pennymarket

Gratuliere dir zum neuen Job.!
Ist doch schön wenn man sogar noch eine Auswahl hat.

MfG FN
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