Vermögensfreibetrag und Auto?

Begonnen von feuerland, 18. Januar 2022, 01:19:54

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

feuerland

Hallo, bin durch Zufall auf dieses Informative Forum/Website gestossen und grad etwas verwirrt

1. Lande demnächst auf Harz4. Da ich sehr ländlich wohne und hier kein ÖV fährt (dafür ist die Miete super günstig) habe ich mir ein Auto gekauft (Wert ca. 7000€). Habe beim Jobcenter angefragt. Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass der Vermögensfreibetrag wie folgt ist:

150€ pro Lebensjahr plus 750€ pauschal (inkl. Wert des Fahrzeuges!!!)

Hier auf der Website https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-und-auto#Was_gilt_beim_Jobcenter_als_Vermoegen verstehe ich die Aussage aber anders:

Nur wenn das gesamte verwertbare Vermögen des Antragstellers abzüglich des Betrages von 7.500 Euro für ein angemessenes Auto den Vermögensfreibetrag übersteigt, gewährt das Jobcenter keine Leistungen. Volljährige haben einen Grundfreibetrag von 150 EUR pro Lebensjahr.

Mit 45 Jahren, darf ich also 150€ x 45J. =6750€ + 750€ pauschal = 7500€ haben PLUS das Fahrzeug (Wert ca. 7000€).

Verstehe ich das falsch, oder die Leute beim Jobcenter?

2. Weiss jemand wann das Bürgergeld kommt und was die ändern wird?

3. Aktuell sind die Vermögensfreibeträge bis Ende März 22 ja noch erhöht, oder? Was heisst das genau?

Danke für eure geschätzte Hilfe :)

Heinz-Otto

Zitat von: feuerland am 18. Januar 2022, 01:19:54
Mit 45 Jahren, darf ich also 150€ x 45J. =6750€ + 750€ pauschal = 7500€ haben PLUS das Fahrzeug (Wert ca. 7000€).

Verstehe ich das falsch, oder die Leute beim Jobcenter?

Das JC. Deine Rechnung ist korrekt.

Zitat2. Weiss jemand wann das Bürgergeld kommt und was die ändern wird?

Nein und sehr wahrscheinlich nichts, außer dem Namen. Da rechne ich mit Blockade der FDP. Der Koalition gebe ich keine 4 Jahre.
Geplant ist u. a, dass KdU länger als angemessen anerkannt wird. Genaueres weiß ich nicht, findest du aber bestimmt im Netz.

Zitat3. Aktuell sind die Vermögensfreibeträge bis Ende März 22 ja noch erhöht, oder? Was heisst das genau?
Ich denke das ist ein Missverständnis. Es erfolgt keine Vermögensprüfung wenn man angibt nicht mehr als 60.000 € zu haben.
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html


Fettnäpfchen

Zitat von: feuerland am 18. Januar 2022, 01:19:54Mit 45 Jahren, darf ich also 150€ x 45J. =6750€ + 750€ pauschal = 7500€ haben PLUS das Fahrzeug (Wert ca. 7000€).
+ 750.- Klimmpergeld
Aber zZ egal weil bis 60 000.- Euro insgesamt Anspruch besteht.
Zitat von: feuerland am 18. Januar 2022, 01:19:54Verstehe ich das falsch, oder die Leute beim Jobcenter?
Der Bericht kann deine Frage nicht beantworten weil es um etwas anderes geht wie in deiner Frage. Bei Hartz 4 kommt es auf jede Kleinigkeit an da gehören die richtigen Begrifflichkeiten gewählt.

Zitat von: feuerland am 18. Januar 2022, 01:19:543. Aktuell sind die Vermögensfreibeträge bis Ende März 22 ja noch erhöht, oder? Was heisst das genau?
Das viel mehr Menschen Anspruch haben als vor der Sonderregelung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.