Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Jobcenter unterstellt Partnerschaft bzw. Einstehungsgemeinschaft

Begonnen von annkatrin15886, 19. Januar 2022, 14:05:02

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

annkatrin15886

Hallo zusammen, so das Sozialgericht hat sich nun bei mir gemeldet. Mit einem Ellenlangen Brief vom Jobcenter zu dem ich mich nun äußern soll.

Der ganze Brief vom Jobcenter ist eigentlich nur eine ganze Latte an unbewiesenen Unterstellungen.

Der Beweis, dass mit meinem Mitbewohner es eine Liebesbeziehung gäbe schließt allein auf Facebook Bilder. Diese werden im Schreiben explizit erklärt. Bilder mit uns beiden und wechselnden Hintergründen. Alles wird genau mit Datum aufgeführt, sogar Kommentare wurden zitiert. Noch dreister ist es ja, dass es sich dabei nicht Mal um mein Facebook Profil handelt, sondern um seins.

Alle anderen Vermutungen, die in diesem Brief aufgelistet wurden sind noch viel größere Schwachsinn und sind absolut nicht haltbar. (Aufnahme eines Darlehens für ein Fahrzeug), Praktikum in der Nähe .... Keine Ahnung was das soll.

Ich werde diesem Brief natürlich mit Bedacht beantworten.

Wie gehe ich am besten mit dem Durchschnüfflen eines fremden Fecobook Profils um, wie würdet ihr auf diesen Vorwurf reagieren? Es ist dem Jobcenter doch gar nicht erlaubt auf fremden Profilen zu schnüffeln? Ich meine es handelt sich ja dabei nicht Mal um mein Profil.

Ich möchte bei dem Antwortschreiben zum Gericht keinen Fehler begehen und wäre deshalb dankbar um Hilfe.

Lieben Dank


Heinz-Otto

Auf jeden Fall den BfDI informieren!!
Dem Gericht würde ich auch einen Wink geben in Richtung DSGVO

Das entsprechende Rundschreiben 3. ,,Erfolglose" Anforderung von Daten ist Datenerhebung

Und hier was Schaar mal dazu sagte
https://wirtschaft.com/datenschutzbeauftragter-jobcenter-duerfen-nicht-bei-facebook-schnueffeln/
https://www.nordkurier.de/facebook-tabu-jobcenter-darf-nicht-im-netz-schnueffeln-2528649805.html

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Ändert aber nichts daran, dass auch die Gerichte die bei FB gewonnenen Erkenntnisse verwerten. Hier eins von vielen, passend zum Thema VuE:

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/208736

ZitatHinzu kommen die fadenscheinigen Ausführungen, mit denen der Antragsteller auf die in Facebook einsehbaren und vom Antragsgegner eingereichten Fotos reagiert hat. Diese Fotos, die den Antragsteller, Frau B. und die gemeinsamen Kinder im Urlaub, auf Familienfeiern oder im häuslichen Bereich zeigen, deuten nicht nur auf ein – vom Antragsteller auch bestätigtes – harmonisches Verhältnis zu Frau B. und den gemeinsamen Kindern, sondern vielmehr auch darauf, dass zusammengelebt wird. 





annkatrin15886

Es ist ja nicht einmal mein Profil. Es wurde ja explizit nach meinem Mitbewohner gesucht, ich selbst habe keine Bilder in Facebook. Auf den Bildern sind er und ich zu sehen, ein ganz normales Freundschaftsbild, wie ich sie von vielen anderen Freunden auch habe. Ich Frage mich auch, woher sie wissen wollen, dass das er ist, hier gibt es zich Leute mit dem Namen da müsste ja explizit gesucht werden. Weder Wohnort noch sonst etwas ist angegeben. Ich habe auch nie bestritten, dass wir uns schon länger kennen und dass es dann auch Bilder gibt, ist ja auch logisch. Warum soll ein guter Freund für mich aufkommen?

Heinz-Otto

Zitat von: Flip am 05. Februar 2022, 16:19:10
Ändert aber nichts daran, dass auch die Gerichte die bei FB gewonnenen Erkenntnisse verwerten. Hier eins von vielen, passend zum Thema VuE:
Wieder eine typische Sauerei.
Also gibt es da kein Beweiserhebungs- und verwertungsverbot.
Und Datenschutzverstöße sind auch vollkommen egal.
Was ist das für ein Rechtsstaat? Das grenzt echt an Rechtsbeugung.

justine1992

Zitat von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 16:56:56Datenschutzverstöße
TEs Freund hat gegen was verstoßen, wenn er ihre Bilder ohne ihr Einverständnis veröffentlicht. Alle können und dürfen und sollen in FB-Profile rein gucken. Dass JC-MA das nicht während der Arbeitszeit tun sollen - okay. Dass es aber gutgeheißen wird, wenn es dennoch getan wird - auch okay ("okay" im Sinne von verstanden, nicht EINverstanden).
Aber echt, wenn jemand alles Mögliche von sich veröffentlicht, verstößt doch eine Leserin dessen nicht gegen irgendwelchen Datenschutz...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

annkatrin15886

Rein schauen und explizit danach suchen sind ja zweierlei Paar Schuhe. Nach meinem Profil zu schauen OK, dann aber explizit nach einer quasi Aussenstehenden Person zu suchen, die einen Allerweltsnamen hat, das ist schon ein enormer Zeitaufwand. Dann noch zu behaupten auf den Bildern sei klar ein Liebespaar zu erkennen, nur weil auf dem Foto nur zwei Personen zu erkennen sind ist eine Frechheit. Da hätte ich aber viele Liebesbeziehung. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass solch ein Verhalten rechtlich in Ordnung ist. Wir haben getrennte Schlafzimmer, sogar getrennte Kühlschränke. Nur weil Mann und Frau zusammen wohnen bildet man ja nicht gleich eine Einstehen Gemeinschaft und eheähnlich ist hier auch nichts. Ich kann langsam nur noch den Kopf schütteln, ich bin jetzt den dritten Monat ohne Geld.

AlterGaul

Zitat von: annkatrin15886 am 05. Februar 2022, 18:16:20
Ich kann langsam nur noch den Kopf schütteln, ich bin jetzt den dritten Monat ohne Geld.
Wovon zahlst du derzeit die Miete und deinem Lebensunterhalt? Was sagt der Vermieter zu den ausstehenden Mietzahlungen?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

annkatrin15886

Ich habe alles was ich noch irgendwie hatte zu Geld gemacht. Ich habe weder ein Handy, Fernseher oder sonstiges mehr.

Habe jetzt auch eine Abmahnung für die Wohnung bekommen, noch zwei Wochen, dann bin ich Obdachlos.
Krankenkasse hat zum Glück ihre Forderungen erst einmal auf Eis gelegt.
Meine Versicherung hat mir allerdings bereits mit Inkasso und Kündigung gedroht.

Versuche gerade einen Privatkredit von jemandem zu bekommen um alles noch abzuwenden.
Sieht aber eher schlecht aus.

Ich bin sehr verzweifelt.

Fettnäpfchen

annkatrin15886

Zitat von: annkatrin15886 am 05. Februar 2022, 15:49:52Hallo zusammen, so das Sozialgericht hat sich nun bei mir gemeldet. Mit einem Ellenlangen Brief vom Jobcenter zu dem ich mich nun äußern soll.
Wie kam es dazu hast du einen EA gemacht?

und ansonsten wäre es sinnvoll das Schreiben anonymisiert einzustellen damit man sich da inhaltlich treffende Gedanken dazu machen kann.
Dann kann man sich auch dazu
Zitat von: annkatrin15886 am 06. Februar 2022, 00:44:54Ich habe alles was ich noch irgendwie hatte zu Geld gemacht. Ich habe weder ein Handy, Fernseher oder sonstiges mehr.

Habe jetzt auch eine Abmahnung für die Wohnung bekommen, noch zwei Wochen, dann bin ich Obdachlos.
Krankenkasse hat zum Glück ihre Forderungen erst einmal auf Eis gelegt.
Meine Versicherung hat mir allerdings bereits mit Inkasso und Kündigung gedroht.
passende Formulierungen überlegen.

Oder gleich einen auf das SGB 2 spezialisierten RA kontaktieren.!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Was mir noch einfällt. Es gibt doch bestimmt auch Fotos mit anderen Männern/Frauen/Freunden wo es so aussieht, als könnte man ein Paar sein.

Mir widerstrebt es zwar, vor Gericht evtl. mit sowas ankommen zu müssen, aber wenn es hilft  :weisnich:
Man weiß nie, was für ein Richter man vor sich hat. Und die urteilen immer häufiger pro JC. Manchmal auch aus Bequemlichkeit und Überlastung.
Die JC kommen mit gut geschulten Vertretern. Wenn man ohne Anwalt ist, muss sich der Richter selbst die Mühe machen Dinge zu finden, die für den Antragsteller sprechen.

annkatrin15886

Ich habe nun einen Anwalt für Sozialrecht um Rechtsbeistand gebeten. Ich denke, das ist die beste Variante

Fettnäpfchen

annkatrin15886

Zitat von: annkatrin15886 am 06. Februar 2022, 16:47:19Ich habe nun einen Anwalt für Sozialrecht um Rechtsbeistand gebeten. Ich denke, das ist die beste Variante
Vermutlich und hoffentlich ist es auch ein Experte.!

Viel Erfolg!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

annkatrin15886

Er scheint sehr kompetent und engagiert, er hat mir schon auf meine Anfrage geantwortet.

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.