Jobcenter unterstellt Partnerschaft bzw. Einstehungsgemeinschaft

Begonnen von annkatrin15886, 19. Januar 2022, 14:05:02

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Jan Mustermann

Ihr seid schon ein wenig naiv oder ?
Mal ein paar Grundlagen.
1.
Mit Einführung des SGB II hatt die Politik offen den unteren Bevölkerungsgeschichten den Krieg erklärt.
2.
SG Richter,SBs eines JC, hassen uns in der Regel. Mir scheint auch hier scheint es kaum Leute zu geben die privaten Umgang mit dem besagten Klientel haben. Die meisten hier würden sich aufhängen wenn sie wüßten was die wirklich über sie denken.
3.
In einem EA Verfahren sucht der Richter gar nichts, wenn er etwas sucht dann höchstens um dem Antragsteller einen reinzudrücken.
4.
Ein SG Richter darf sogar ungestraft lügen und betrügen vor allen in EA Verfahren, er darf nur nicht offensichtlich das Recht beugen.
(Uns haben drei Richter eines LSG mal die Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts und die Kosten der temporären BG in einem EA Verfahren verwehrt mit der Begründung das sie wüssten das ich über genug Eigenmittel verfügen würde um das erst einmal auszulegen bis uns das JC diese Kosten erstattet.
Als das Justizministerium des Bundeslandes (nach Einschaltung der Mutter) die Richter aufforderte diese bereiten Mittel zu benennen  damit diese Gelder gepfändet werden können, konnten sich alle drei Richter nicht mehr daran erinnern was das für Gelder und Eigenmittel sein könnten.)
5.
Gerade was EA Verfahren betrifft die eine Einstehgemeinschaft betreffen könnten sollte man nicht versuchen den Richter zu verarschen.
Es gibt dort nur zwei Möglichkeiten.
a. man nimmt sich sofort eine eigene Wohnung. Thema erledigt.
oder
b. wenn man ein Paar ist, muss man nicht groß rumeiern, vor allem wenn es solche Bilder gibt, der SG Richter fühlt sich sonnst komplett verarscht.
Einfach mal mit der Wahrheit probieren, ja wir sind ein Paar ,ich blase ihm sogar jeden morgen einen (kein SG will so etwas bearbeiten) und ?
Dann muß der andere dem JC sein Einkommen offenbaren.
Und nun fängt es an interessant zu werden.
Der andere rechnet einfach mal so wie das JC, also Mietanteil,Regelsatz,Freibeträge,Pauschalen usw. dabei kommt eine Summe X raus.
Und die Differenz zwischen dieser Summe X und seinem Einkommen verballert der Partner einfach so. Natürlich Nachweisbar. Er begleicht Schulden, oder er kauft sich irgendetwas davon. (Das Geld wäre bei einer BG eh weg)
Und dann reicht er alles beim JC wie auch beim SG ein, mit der Begründung das die ihn alle mal können, er ist nicht bereit den anderen finanziell zu unterstützen er verballert da doch sein Geld lieber für sich selbst.

Damit, also dem Beleg das er sein Geld lieber verballert hat als den SGB II Bezieher zu unterstützen hat er den ultimativen Beweis angetreten im Sinne des Urteils des Bundesverffassungsgerichtsdas er nicht bereit den anderen finanziell zu unterstützen.
Damit platzt alles, da er sein Geld verballert ist es ja auch nicht mehr verfügbar und eine fiktive Anrechnung scheidet sowieso aus.

Das Problem ist das man für so etwas Rückgrat und  braucht. Statt desen versuchen sich immer alle so durchzuwurschteln, dieses ganze gestottere,rumlamentieren würde mich als SG Richter so richtig wahnsinnig machen, weil es mir auch die Möglichkeiten nimmt für des AS zu entscheiden.

Sozialgericht Lüneburg Beschluss vom 10.05.2011, - S 45 AS 124/11 ER -

Mit der Regelung über die Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft knüpft der Ge-setzgeber an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft die Bindungen der Partner so eng sein müs-sen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Le-bens erwartet werden kann. Das setzt voraus, dass sie sich füreinander verantwortlich fühlen, zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherzustellen, bevor sie ihr per-sönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse einsetzen (BVerfG, Urt. v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -).

Hier nochmal in Groß:
Das setzt voraus, dass sie sich füreinander verantwortlich fühlen, zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherzustellen, bevor sie ihr per-sönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse einsetzen (BVerfG, Urt. v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -). [/u]

BigMama

Zitat von: Jan Mustermann am 07. Februar 2022, 17:38:02SG Richter,SBs eines JC, hassen uns in der Regel. Mir scheint auch hier scheint es kaum Leute zu geben die privaten Umgang mit dem besagten Klientel haben. Die meisten hier würden sich aufhängen wenn sie wüßten was die wirklich über sie denken.
Sag mal, gehts dir sonst noch ganz gut? Was soll dieser pauschalierte Unsinn?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Jan Mustermann

Also, Deutschland ist immer noch ein System der verschiedenen Gesellschaftsschichten. So ähnlich wie ein Kastensystem.
Und ja, ich weiß das, ich komme ursprünglich aus einer anderen Gesellschaftsschicht, Internatskind, uns war es sogar verboten mit Arbeiterkindern zu spielen, befreundet zu sein geschweige denn so jemanden mit nach Hause zu nehmen. Hört sich krass an, ist auch krass gewesen.
Dieses System wenn auch teilweise leicht gemindert existiert schlicht weiterhin.

Und ganz ehrlich, spätestens seit Corona sollte doch allen klar sein das es völlig normal ist das gewisse Gruppen gesellschaftlich zum Abschaum erklärt werden.
Ich wundere mich immer nur noch, wie realitätsfremd so einige sind. Für die Ober und Mittelschicht sind in der Regel Hartz 4 Bezieher komplett überflüssig, die Kosten schlicht nur.

Mal ganz einfach.
Wie vielen Sozialrichtern ist damals aufgefallen das die Berechnung der Regelsätze nicht verfassungskonform waren ? Volljuristen !!
Tausenden.
Wieviele haben sich deswegen ans Bundesverfassungsgericht gewandt ? (Ein bis drei) Noch heute meinen Respekt für die Herren.
Wie vielen SG Richtern dürfte heute klar sein das die Regelsatzhöhen aufgrund der massiven Preiserhöhungen nicht mehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht genügen dürfte? Eigentlich allen.
Und, wie viele haben da schon Verfahren ausgesetzt und sich direkt ans BVerG gewandt?  Keiner !!!!!!!!!!!
Weil es denen schlicht egal ist. Und egal ist noch freundlich umschrieben.

Die unteren Bevölkerungsschichten werden momentan in einem Maß und nach allen regeln der Kunst rasiert das unfassbar ist.
ich weiß, es ist ätzend wenn jemand die Wahrheit ausspricht, tut weh, hilft aber nichts.

Hartz4Zeuge

Dir steht es frei, in ein Land deiner Wahl auszuwandern.

Jan Mustermann

Warum sollte ich ? Ich arbeite und lebe in 2 EU Ländern und beziehe daher Leistungen nach dem SGB II. (gewöhnlicher Aufenthalt in DE)
Warum sollte ich auswandern, habe ich mich beschwert ? Außwandern, so ein typischer Begriff von Leuten die noch in der Welt der 80er leben.
Im Gegensatz zu den meisten weiß ich aber wie das alles so läuft und mache mir nichts vor.
Regel Nummer 1: Sich nie selbst belügen.
Regel Nummer 2: Gehe immer davon aus das die Gegenseite lügt und betrügt,akzeptiere es und benutze es für deine Zwecke.
ich bin von den meisten Geschichten (das große Abrasieren der unteren Bevölkerungsschichten) glücklicherweise nicht direkt betroffen. Wir haben  vor vielen Jahren schon kommen sehen was passieren wird. Selbst meine Kinder besuchen keine deutsche Schule, also die letzten 2,5 Jahre komplett Maskenfrei, es sei denn sie waren oder sind in DE, fast normaler Präsenzunterricht, keine Hetze, völlig normales soziales Umfeld,keine Einschränkungen des täglichen Lebens  usw. Selbst das Auto was ich fahre kostet nur 6,9 € Steuern im Jahr und 17 € monatlich an Versicherung.
Mich wundert einfach nur das nicht viel mehr das so machen. Gerade in Hinblick und zum Wohle ihre Kinder.

Aber wir wollen das Thema nicht zerschreddern, wie gesagt es gibt für den Fragesteller eigentlich nur die beiden beschriebenen Möglichkeiten.
Der Weg ist aufgezeigt, die Nummer mit dem "ich wünsch mir was" ist realitätsfremd.

annkatrin15886

Naja, es gibt halt auch Leute, die nur vorübergehend Leistungen beziehen möchten. Ich habe zuvor alleine in einer Wohnung gewohnt, eine eigene Wohnung kann ich mir aber nicht leisten als Studentin, deshalb der Weg in eine WG zu ziehen. Das Studium werde ich voraussichtlich im April wieder aufnehmen. Jetzt bis April in eine Wohnung zu ziehen, die ich mir dann nicht mehr leisten kann wäre wohl ziemlich unklug.

Ich hätte auch nicht vor, jetzt noch Leistungen zu beziehen, leider lässt mir Corona keine Wahl.

Es ist sehr schön für Sie, dass Sie Hellsehen können, Sie könnten glatt im Jobcenter anfangen zu arbeiten.

Ich war noch nie ein Mensch, der sich selbst belogen hat, aber ich werde sicher keine Einstehgemeinschaft zugeben, wenn diese nicht besteht. Nur weil man mit einer Gegengeschlechtlichen Person befreundet ist und nun aus Kostengründen zusammen wohnt, heißt das sicher nicht, dass man gleich so eine Tiefe Beziehung hat, dass der andere Part für einen aufkommt.
Auch heißt es nicht, dass wenn es Bilder von zwei Personen gibt, dass diese ein Paar sind.
Dann hätte ich sicher sehr viele Partnerschaften, denn solche Bilder gibt es viele.
Das Jobcenter sieht eben nur das, was es sehen möchte, sonst hätte es gesehen, dass solche Bilder auch mit anderen Personen auf dem Profil zu finden sind.
Ich gebe sicher nichts zu, was nicht der Wahrheit entspricht.

justine1992

Zitat von: annkatrin15886 am 07. Februar 2022, 19:56:26Naja, es gibt halt auch Leute, die nur vorübergehend Leistungen beziehen möchten.
Wetten, das denken fast alle ALG2-LB? Am Anfang.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Jan Mustermann

Ich weiß nicht was du studierst, aber wo habe ich geschrieben das du eine Einstehgemeinschaft zugeben oder einräumen sollst ?
Eigentlich nirgends oder ? Eher das Gegenteil.

ich habe lediglich zwei Möglichkeiten aufgezeigt das alles sehr schnell zu beenden. Wenn du aber trotz eines Studiums das von mir geschriebene nicht einmal verstehst und daraus sogar den Schluss ziehst das du eine Einstehgemeinschaft wahrheitswidriger Weise einräumen sollst, dann empfehle ich dir , dir einen wirklich guten Anwalt zu nehmen.

annkatrin15886

Dann sollten Sie vielleicht Ihren überaus ordinären Text nochmals durchlesen, ich denke es geht Sie recht wenig an, was ich studiere.
Ich bitte Sie nun auch nicht mehr in meinem Thread solche ordinären Texte abzulassen, das ist absolut nicht mein Stil.

Vielleicht sollten Sie Ihren Text nochmal durchlesen, dann würden Sie verstehen, warum ich so reagiere, aber nun ja, solche Leute muss es halt auch geben.

Dann eben nochmal für Sie, ich werde auch keine Partnerschaft zugeben und auch nicht, dass ich jemandem einen b..... wenn dies nicht zutrifft.




Hary

Ich würde mir keinen Stress machen. Wenn du tatsächlich keine Beziehung bzw. keine gefestigte Beziehung führst, dann musst du dir keine Sorgen machen. Wenn dir jemand etwas unterstellt, dann muss er diesen Sachverhalt auch belegen können. Sofern dieser Sachverhalt nicht vorliegt wird dies schwierig.

Alleine schon eine gefestigte Beziehung sauber zu beweisen wird wohl sehr schwer werden. Zumindest sofern ihr/du euer Leben nicht öffentlich in sozialen Medien führt.

Bundspecht

Zitat von: Hary am 09. Februar 2022, 00:42:37Wenn dir jemand etwas unterstellt, dann muss er diesen Sachverhalt auch belegen können.

Bis es zur "Beweislastumkehr" kommt ....Dann muss das JC nix mehr belegen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Hary

Zitat von: Bundspecht am 09. Februar 2022, 07:33:36
Bis es zur "Beweislastumkehr" kommt ....Dann muss das JC nix mehr belegen.

Das ist aktuell aber nicht der Fall, also müssen wir darüber ja nun nicht diskutieren.

Jan Mustermann

Wenn das JC die Leistung streicht muß sie eine EA beantragen.
In einem EA Verfahren muß sie versuchen den Richter davon zu überzeugen das sie eben keine Beziehung mit dem anderen hat. Sobald dem etwas komisch vorkommt geht sie ohne EA nach Hause.
Sie kann dann ja 2-3 Jahre später im normalen SG Verfahren sich darauf berufen das es eine Amtsermittlungspflicht seitens des Richters ,und das das JC das schon beweisen müsse.

Die junge Dame war ja schon hier nicht in der Lage einfache Texte zu lesen und zu verstehen, das wird in einem EA Verfahren dann eine Blamage.
Deswegen mein Rat das sie sich einen guten Anwalt besorgt. Beratungshilfebescheid/ PKH Antrag usw.

Hary

Zitat von: Jan Mustermann am 10. Februar 2022, 20:02:28
Deswegen mein Rat das sie sich einen guten Anwalt besorgt. Beratungshilfebescheid/ PKH Antrag usw.

Dem stimme ich zu. Nicht nur wegen der Beratung, sondern auch weil der zuständige Sachbearbeiter so sieht, dass er ab jetzt mit jemanden kommuniziert der auf gleicher Wissenshöhe steht und das alleine schon kann dazu führen, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.