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Wohngeld statt Hartz 4 Aufstocker

Begonnen von Kicker82, 13. Januar 2022, 20:17:56

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Kicker82

Hallo,

ich bekomme zur Zeit noch aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Da ich aber unbedingt aus dem System Jobcenter raus möchte, hätte ich eine Frage:

Kann ich statt aufstockender Leistungen beim Jobcenter Wohngeld bei der entsprechenden Stelle beantragen (auch wenn das Wohngeld etwas weniger Geld ist, als ich bisher als Aufstocker bekommen habe)?

Oder ist es nicht möglich, sich von Hartz 4 abzumelden und dafür Wohngeld zu beantragen?

CCR

wenn du möchtest kann man sich vom Hartz 4 abmelden, aber die Rundfunkgebühren müssen wieder dazu gerechnet werdem.

Die Einkommensgrenzen sind abhängig von der jeweiligen Mietstufe und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Für einen 1-Personen-Haushalt in Mietstufe 1 liegt die Einkommensgrenze z. B. bei 961 Euro. Für einen 2-Personen-Haushalt liegt sie bei 1.314 Euro und für einen 3-Personen-Haushalt bei 1.605 Euro.
Für die Abmeldung von Hartz-4-Leistungen existiert kein Muster, das befolgt werden muss. Ein formloses Schreiben genügt. Im Briefkopf des Schreibens sollte die Anschrift der Behörde stehen. Es reicht in der Regel ein Satz, der besagt, dass der Antrag auf ALG 2 zurückgenommen wird

Fettnäpfchen

Kicker82

Zitat von: Kicker82 am 13. Januar 2022, 20:17:56Oder ist es nicht möglich, sich von Hartz 4 abzumelden und dafür Wohngeld zu beantragen?
Bei Aufstockern nicht ganz so einfach. Es könnte sein das es von Dir Leistungen zurück haben will. Da spielt also die endgültige Feststellung eine Rolle.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Zitat(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

MfG FN
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Yavanna

Es kann auch sein,  dass die Wohngeldstelle nicht zahlt, wenn der ALG II Anspruch signifikant höher ist. Der Spielraum ist allerdings von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Gast51252

Zitat von: Kicker82 am 13. Januar 2022, 20:17:56
Kann ich statt aufstockender Leistungen beim Jobcenter Wohngeld bei der entsprechenden Stelle beantragen (auch wenn das Wohngeld etwas weniger Geld ist, als ich bisher als Aufstocker bekommen habe)?

Huhu!

Hilfreich wären grundsätzlich ein paar Eckdaten. Du bist alleinlebend? Höhe des Einkommens, Mietstufe?

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kannst du wählen. Rechne allerdings damit, dass Wohngeld sehr viel niedriger ausfallen wird als Alg-II. Beim Wohngeld gibt es keine Einkommensfreibeträge, Werbungskosten etc.

Trage doch einfach mal deine Eckdaten in den Wohngeldrechner ein. Damit wird sich das Thema vermutlich schnell erledigt haben. Bei mir war das damals 9 € Wohngeld versus knapp 200 Alg-II. Bedenke bitte auch, dass du bzgl. Nebenkostennachforderung nicht vergleichbar dem Alg-II abgesichert bist. Ob eine Befreiung von den Rundfunkgebühren im Sinne der Härtefallregelung möglich ist, weiß ich nicht.

Einen Spielraum haben die Kommunen nicht, solange die Voraussetzungen nach WoGG insbesondere das Mindesteinkommen erfüllt sind.

Schönen Gruß