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Privates Darlehen für ein KFZ über 7500€

Begonnen von Spritzenhalter, 19. Januar 2022, 16:54:51

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Spritzenhalter

Danke für die beiden letzten Wortmeldungen  :sehrgut:

Ich lese gerade in den fachlichen Anweisungen, würde sich mit der Aussage von Heinz-Otto und Fettnäpfchen decken.

Zitat3.2 Kraftfahrzeug

Ein angemessenes Auto für jede erwerbsfähige Person in der Be-darfsgemeinschaft oder ein Motorrad ist nicht als Vermögen zu be-rücksichtigen.

Die Prüfung der Angemessenheit hat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (Größe der Bedarfsgemeinschaft, Anzahl der Kfz im Haushalt, Zeitpunkt des Erwerbs) zu erfolgen. Ist ein Verkaufserlös abzüglich ggf. noch bestehender Kreditver-bindlichkeiten von maximal 7.500,00 EUR erreichbar, ist eine Beurteilung, ob ein Kfz angemessen ist, entbehrlich. Nicht plausible An-gaben im Antrag sind insbesondere mit den im Internet angebote-nen Wertermittlungsprogrammen zu überprüfen.

Soweit ein Kfz nicht angemessen ist, ist der die Angemessenheit übersteigende Wert auf den Vermögensfreibetrag nach § 12 Ab-satz 2 Satz 1 Nr. 1 anzurechnen (vgl. Rz. 12.13); die Gründe für die Entscheidung sind im Bescheid zu dokumentieren

Fahrzeug 10.000€
45 x 150 =6750€ + 750€ = 7500€

Übersteigende Wert des Fahrzeugs 2500€

Aufrechnung mit dem Vermögensfreibetrag 7500€ bleibt ein rest Vermögensfreibetrag von 5000€


ZitatDas verstehe ich trotzdem nicht, ich kaufe doch kein Auto auf Pump, wenn ich weiß, dass es wesentlich weniger wert ist. Das macht man nur bei Liebhabern und außergewöhnlichen Autos, wie z. B. einem DeLorean. Da zählt der Liebhaberpreis.

Ein "Pump" ist es nicht, Geld liegt vor, nur will man unangenehmen Fragen ausweichen. Daher die Idee mit dem Darlehensgeber, muss noch genau austariert werden was für A die bessere Wahl ist.

Weil in der Regel die besseren Fahrzeuge beim Händler zu finden sind und der Privatmarkt aktuell leergefegt ist. Das man beim Händler draufzahlt ist kein Geheimnis, will man ein Fahrzeug muss man das so akzeptieren.

ZitatIrrtum die Schwackeliste oder ähnliches ist ausschlaggebend und nicht der Verkaufserlös.
und es ist privilligiertes Vermögen. Das Schonvermögen hat damit erst zu tun wenn der Wert des Kfz. über 7500.- liegt. Die Summe wird dann wenn das Schonvermögen noch nicht erreicht ist erst mal dem Schonvermögen zugeordnet.
Ist das Schonvermögen ausgeschöpft kann das JC unter den geltenden Bedingungen den Verkauf des Kfz. verlangen.(oder die Leistung einstellen) > Ratgeber Vermögen

Danke, und ich dachte die Schwackeliste ist zwar eine Wertbestimmung aber der tatsächlich erreichte Verkaufserlös immer dadrunter anzusetzen ist. Mit dem Schonvermögen habe ich mir mal durchgelesen, danke für den Hinweis.

@Fettnäpfchen
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/finanzen/alg-ii-plus-dickes-auto
https://rechtsanwalt-roettgen.de/sozialrecht/duerfen-hartz-iv-empfaenger-teure-auto-behalten/




Fettnäpfchen

Das Urteil ist ja nett aber wenn ich schon lese dass das JC davon ausgeht.....
2014 für 21 000.- gekauft und 2017 Antragstellung vermuteter Wert von 20.000.-  :wand:

Zitat von: Spritzenhalter am 20. Januar 2022, 14:00:28
Die Gerichte haben mittlerweile diese veraltete Berechnung der Angemessenheit gekippt.
Ansonsten hat das LG nur richtig geurteilt was aber nicht die Regelungen gekippt hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Danke für das Urteil.
Die Argumentation ist schlüssig. Alles andere wäre auch völlig realitätsfremd. Zumal sich der Wert eines Autos immer feststellen lässt.
Und genau das hat das JC ja versäumt.
Auch wenn es kein BSG-Urteil ist sehe ich gute Chancen, dass man mit diesem Urteil und Argumentation einen Prozess gewinnen könnte.
Es gibt viele Regelungen im SGB, oder Weisungen der BA, deren Auslegung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand halten.

CCR

Zitat von: Spritzenhalter am 20. Januar 2022, 15:10:07Aufrechnung mit dem Vermögensfreibetrag 7500€ bleibt ein rest Vermögensfreibetrag von 5000€
wenn kein Vermögen angegeben wurde müsste man das Darlehen für das Auto angeben das ist klar.Das Geld muß ja woher kommen wird sich das JC fragen.

Fettnäpfchen

Zitat von: CCR am 20. Januar 2022, 19:42:35wenn kein Vermögen angegeben wurde müsste man das Darlehen für das Auto angeben das ist klar.Das Geld muß ja woher kommen wird sich das JC fragen.
Wenn kein Eigentümer dann nicht und auch sonst erst wenn das JC nachfragt und das wiederum muss begründet sein.
Ein JC interessiert sich nicht für Schulden das gilt in beide Richtungen, also warum etwas melden das nicht interessiert und erst recht nicht leistungsrelevant ist.

MfG FN
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