Versagen der Leistungen wegen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE)

Begonnen von Maru73, 22. Januar 2022, 12:04:06

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Sheherazade

Zitat von: Maru73 am 08. Februar 2022, 11:34:51
Hier geht es wohl um eine "Bedarfsgemeinschaft" - hier wird nicht von einer VuE gesprochen. Ist das das gleiche?

Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Der Fall liegt hier ja anders herum, das JC unterstellt eine Wirtschaftsgemeinschaft, die es jedoch imho nicht belegt hat, und hat darüber hinaus keinerlei Belege angeführt. Wie ich bereits schrieb, reicht eine Wirtschaftsgemeinschaft allein aber nicht aus, um eine VuE zu belegen.

Zitat von: Maru73 am 08. Februar 2022, 11:34:51Meine Anwältin sagt das LSG Schleswig-Holstein hat in diesem Urteil (angehängt) in einer Sache beschlossen, das getrenntes wirtschaften kein Beweis ist, das man keine "Bedarfsgemeinschaft" ist.
Wenn man das Urteil genau liest, wird man feststellen, dass im verhandelten Fall gerade nicht getrennt gewirtschaftet wurde, worauf das Gericht auch verweist.
Das, wenn ansonsten alle Kriterien für eine VuE/BG vorliegen, im Einzelfall ein lediglich getrenntes Wirtschaften nicht dazu führt, dass keine VuE/BG vorliegt, ist durchaus vorstellbar, muss aber trotzdem grundsätzlich individuell geprüft werden.
Ich habe selbst jemanden, dem eine VuE mit dem Untermieter unterstellt worden war, über eine Zeitdauer von mehreren Jahren bei der erfolgreichen Durchsetzung seiner Rechte begleitet.
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Maru73

Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2022, 12:31:55
Der Fall liegt hier ja anders herum, das JC unterstellt eine Wirtschaftsgemeinschaft, die es jedoch imho nicht belegt hat, und hat darüber hinaus keinerlei Belege angeführt. Wie ich bereits schrieb, reicht eine Wirtschaftsgemeinschaft allein aber nicht aus, um eine VuE zu belegen.

Zitat von: Maru73 am 08. Februar 2022, 11:34:51Meine Anwältin sagt das LSG Schleswig-Holstein hat in diesem Urteil (angehängt) in einer Sache beschlossen, das getrenntes wirtschaften kein Beweis ist, das man keine "Bedarfsgemeinschaft" ist.
Wenn man das Urteil genau liest, wird man feststellen, dass im verhandelten Fall gerade nicht getrennt gewirtschaftet wurde, worauf das Gericht auch verweist.
Das, wenn ansonsten alle Kriterien für eine VuE/BG vorliegen, im Einzelfall ein lediglich getrenntes Wirtschaften nicht dazu führt, dass keine VuE/BG vorliegt, ist durchaus vorstellbar, muss aber trotzdem grundsätzlich individuell geprüft werden.
Ich habe selbst jemanden, dem eine VuE mit dem Untermieter unterstellt worden war, über eine Zeitdauer von mehreren Jahren bei der erfolgreichen Durchsetzung seiner Rechte begleitet.
Danke Ottokar. War es bei Deinem Fall auch so, das die beiden beim JC per Anlage VE angegeben haben "Partner" zu sein?