Versagen der Leistungen wegen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE)

Begonnen von Maru73, 22. Januar 2022, 12:04:06

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Maru73

Thema: Versagen der Leistungen wegen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB II

Hallo Ihre lieben Leute,

ich habe gerade ein sehr großes Problem mit dem JC, denn sie haben zum 01.02.2022 mein Geld komplett gestrichen.   :schock::help:
Ich wohne mit meiner Lebensabschnittsgefährtin (LAGefährtin) zusammen, aber wir sehen uns nicht als "VuE" da wir ein lockeres Verhältnis haben.

Wir wussten das das Thema VuE iwann bei JC aufkommt. Nun ist es soweit: Wir sind über 1 Jahr in einer Wohnung.
Wir haben getrennte Konten und Kosten. Ich habe einen eigenen Mietvertrag quasi einen "Untermietvertrag" (Miete geht an sie)

Ausserdem haben wir beim JC folgende Erklärungen bzgl. "Keine VuE" abgegeben:
• Erklärung das wir keine VuE mit Unterschriften (Wortlaut aus dem Ratgeber genommen (keine wechselseitiger Wille Verantwortung füreinander zu übernehmen, oder füreinander einzustehen, Verweigerung den anderen wirtschaftlich zu unterstützen, keine Wirtschaftsgemeinschaft, ..., bis getrennte Konten usw.... blabla alles drin"
• Kostenbeteiligungsvereinbarung
• Mietverträge
• Kontoauszüge die das belegen usw.

Vielleicht war es in diesem Sinne taktisch unklug in "Anlage VE" (Partnerschaft) anzueben das wir "Partner" sind.
Wir wollen aber nicht als VuE angesehen werden.

Nun schreibt das JC im letzten Schreiben:
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19.01.2022 | Versagen von Leistungen

Das von Ihnen angeführte "Wirtschaften aus einem Topf bezieht sich eben nicht auf das Wirtschaften von einem Konto. Aus den vorliegenden Kontoauszügen ist ersichtlich, dass Sie eine Pauschale für Einkäufe an Frau Xxxxx entrichten. Gleichzeitig erfolgten laut vorliegen dem PayPal-Konto weitere Buchungen bzgl. "Einkauf. Laut eingereichten Kontoauszügen beteiligen Sie sich offensichtlich anteilig an den Kosten für eine Rechtsschutzversicherung. Sie sind von dieser anscheinend mit erfasst. Somit ist vom Jobcenter ab 01.02,2022 sehr wohl von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft auszugehen. Dadurch werden für eine korrekte Anspruchsprüfung auch die Unterlagen von Frau Xxxxx benötigt.
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Ja, als meine LAGefährtin entschied eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen, haben wir mich als "Mitversicherten" eingetragen. Ich bezahle ihr monatlich 50% des Abschlags.

Meine LAGefährtin weigert sich diese Unterlagen herauszugeben.

Hat jemand eine Idee, wie ich da noch argumentieren könnte so das das JC akzeptiert das wir keine VuE sind? Gibt da noch Möglichkeiten?

Ich weiß gerade nicht mehr weiter und will am Montag meine Rechtschutzversicherung anrufen um ggf. einen Anwalt zu konsultieren. Ich brauche dringend konstruktive Aussagen, was da noch geht.

Habe gerade große Existenzängste. Meine LAGefährtin kann mir finanziell nicht helfen und wir können derzeit die Miete der Wohnung nur zahlen, wenn das JC mir den vollen ALG2 zahlt.

Hab ganzschön die Hose voll.  :help:

Vielen Dank.

Gruß, Maru



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Zitat von: Maru73 am 22. Januar 2022, 12:04:06Hat jemand eine Idee, wie ich da noch argumentieren könnte so das das JC akzeptiert das wir keine VuE sind?
Da das JC hier bereits vollkommen sinnfremd argumentiert, die pauschal erstatteten Kosten für Lebensmittel und die Beteiligung an einer Rechtsschutzversicherung würden eine VuE belegen, sehe ich hier den Klageweg als erforderlich an.

Um Genaueres zum weiteren Vorgehen zu sagen, müsste ich jedoch zunächst wissen, was du mit "mein Geld komplett gestrichen" genau meinst.
Hat das JC die Weiterbewilligung abgelehnt, die Zahlung eingestellt oder die Bewilligung aufgehoben?

Außerdem lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB".
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Maru73 am 22. Januar 2022, 12:04:06
Vielleicht war es in diesem Sinne taktisch unklug in "Anlage VE" (Partnerschaft) anzueben das wir "Partner" sind.

Das war nicht nur unklug, sondern in Bezug auf eure Zielsetzung (keine VuE) einfach falsch. Ebenso die Rechtsschutzversicherung, in einer WG hat jeder eine eigene Rechtsschutzversicherung, die Versicherungsgesellschaften versichern keine WG-Mitglieder in einem Vertrag, nur Partner (ehelich oder nichtehelich).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ich sags mal so: falsche Angaben im ALG II Antrag und gegenüber der Rechtsschutzversicherung machen aus einer WG noch keine VuE, sind aber klärungsbedürftig.
Allerdings scheinen einige Rechtsschutzversicherungen die vertraglichen Voraussetzungen für die Mitversicherung eines Lebenspartners anders auszulegen als das SGB II. Die debeka stellt z.B. darauf ab, ob man laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Im SGB II belegt das Leben in häuslicher Gemeinschaft jedoch nicht das Vorliegen einer VuE, dort sind vielmehr die Intensität der Beziehung sowie die gegenseitige wirtschaftliche Unterstützung maßgeblich.
Da die Benennung eines Lebenspartners im Vertrag nicht erfolgt und jede Rechtsschutzversicherungen vor Bewilligung einer Leistung prüft, ob es sich tatsächlich um einen Lebenspartner i.S.d. Versicherungs- und Vertragsbedingungen handelt, liegt hier also kein Verstoß gegen Vertragsbedingungen vor. Im schlimmsten Fall hat man sich beitragsmäßig an einer Rechtsschutzversicherung beteiligt, welche die Leistung ablehnt, weil der Lebenspartner kein solcher i.S.d. Versicherungs- und Vertragsbedingungen ist.
Jedenfalls lassen sich die Versicherungs- und Vertragsbedingungen zur beitragsfreien Mitversicherung einer Rechtsschutzversicherung nicht als Beweis für eine VuE auf das SGB II übertragen, wie es das JC hier getan hat. Das nennt man Ermessensfehler.
Und das gemeinsame Wirtschaften "aus einem Topf", wie es hier die pauschale Beteiligung an den jeweiligen Kosten belegt, ist lt. BSG gerade kein Beweis für eine VuE. Hier wird vom JC also die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht nur ignoriert, sondern vorsätzlich im Widerspruch dazu gehandelt und der Antragsteller zudem bewusst über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer VuE belogen.
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Sheherazade

Zitat von: Maru73 am 22. Januar 2022, 12:04:06
Ja, als meine LAGefährtin entschied eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen, haben wir mich als "Mitversicherten" eingetragen. Ich bezahle ihr monatlich 50% des Abschlags.

Wie sieht es mit Hausrat- und/oder Privathaftpflichtversicherung aus, hat dabei wenigstens jeder von euch eine eigene Absicherung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Jan Mustermann

Was ich nicht verstehe warum die Betroffenen sich nicht sofort eine eigene Wohnung nehmen. Die muß dann doch das JC bezahlen und kann es einen noch größeren Luxus geben als zwei Wohnungen als Paar innezuhaben.
Es kann sogar einer sofort ausziehen und z.b.in ein Wohnmobil einziehen das er vom anderen mietet. Das ist völlig legitim und legal.
Wir hatten so sogar schon mal ein ganzes 2 Wohnungen Haus dann angemietet und das JC musste beide Wohnungen bezahlen. Das war wirklich irre.

Ottokar

Es gibt aber Paare, die wollen so ein Durcheinander nicht, sondern einfach ihr Recht wahrnehmen, ohne wirtschaftliche Verpflichtungen und Verpflechtungen zusammen zu leben. Das kann man gut finden oder auch nicht, aber darüber zu urteilen steht hier niemandem zu, das gehört zur freien Lebensverwirklichung.
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Maru73

Hallo Ottokar,

vielen Dank für Deine Antwort.

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2022, 12:31:28
Da das JC hier bereits vollkommen sinnfremd argumentiert, die pauschal erstatteten Kosten für Lebensmittel und die Beteiligung an einer Rechtsschutzversicherung würden eine VuE belegen, sehe ich hier den Klageweg als erforderlich an.
Ja, sehe ich ganz genau so. Hab auch heute schon versucht eine Sozialrecht / Hartz4 spezialisierte Anwältin zu kontaktieren. Warte auf Rückruf.

Ich frage mich die ganze Zeit, ob ich einen großen Fehler gemacht habe... ich habe in der Anlage VE (Partner) angegeben, das wir Partner sind. Ich habe mich an Deinen Ratgeber gehalten und von vornherein das klargestellt:

ZitatWenn also getrennt gewirtschaftet wird, jeder sein eigenes Geld und Konto hat und keine Absicht besteht, daran etwas zu ändern, liegt keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II vor. Das muss von beiden so schr. gegenüber dem Leistungsträger erklärt und durch Beweise glaubhaft gemacht werden.
Dabei hilft z.B. eine strikte Kostentrennung mithilfe einer Kostenbeteiligungsvereinbarung, die man dem Leistungsträger als Beweis für das Nichtvorliegen wirtschaftlichen Unterstützung vorlegen kann.

Das heisst ich habe denen unsere "Erklärung" gegeben und wir haben erklärt das wir keine VuE sind (abgeleitet aus dem Ratgeber).
und ich habe denen eine Kostenbeteiligungsvereinbarung gegeben.

Weiterhin haben die alle meine Kontoauszüge der l. 90 Tage erhalten wo man genau sieht das wir alles gegenseitig abrechnen, wie schon aufgezeigt.

Können die mir einen Strick draus drehen das ich Anlage VE "Partner" angeben habe?

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2022, 12:31:28
Um Genaueres zum weiteren Vorgehen zu sagen, müsste ich jedoch zunächst wissen, was du mit "mein Geld komplett gestrichen" genau meinst.
Hat das JC die Weiterbewilligung abgelehnt, die Zahlung eingestellt oder die Bewilligung aufgehoben?
Sie haben meinen Weiterbewilligungsantrag einfach abgelehnt. Mein ALG2 Geld endet zum 31.01.2022 und ich habe im Dezember einen Weiterbew.Antrag gestellt.

Zitat von: Jobcenter Text
Versagung von Leistungen

die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz
buch (SGB II) werden ab 1. Februar 2022 für Sie ganz versagt.

Begründung:
Sie wurden am 4. Januar 2022 und am 10.01.2022 aufgefordert, fehlende Unterlagen einzureichen.

Trotz dieser Aufforderung haben Sie folgende Unterlagen bisher nicht eingereicht:
Unterlagen von Frau Xxxxxx:
- Anlagen WER, VM. EK -> vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Kopien Personalausweis und Krankenversichertenkarte
- Sozialersicherungsnummer, Steuer-ID
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsabrechnungen Oktober, November und Dezember 2021
- lückenlose Auszüge ALLER vorhandener Konten (auch Sparkonten usw.) für den Zeltraum 01.10.2021 bis 31.12.2021
- Policen etwaiger Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, auch Riester-Rente
- aktuelle Beitragsrechnung Kfz-Haftpflichtversicherung
- sofern vorhanden: aktuelle Stände Aktienpakete, Fonds, Bausparverträge
ZitatDas lehnt sie strickt ab. Hab das dem JC aber noch nicht gesagt. Habs bisher nur ignoriert

Die Leistungen werden Ihnen ganz versagt, da Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind (§§ 60 Absatz 1 und 66 Absatz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I).


Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2022, 12:31:28
Außerdem lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB".
Danke Ottokar, den habe ich schon 10mal gelesen. Ohne den wäre würde ich mich das alles gar nicht trauen.

Gruß, Maru

PS: Gibt es irgendwie die Möglichkeit das Forum zu einzustellen, das ich eine E-Mail bei Antwort erhalte?





Maru73

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2022, 12:55:05
Jedenfalls lassen sich die Versicherungs- und Vertragsbedingungen zur beitragsfreien Mitversicherung einer Rechtsschutzversicherung nicht als Beweis für eine VuE auf das SGB II übertragen, wie es das JC hier getan hat. Das nennt man Ermessensfehler.
Kostbare Info - Danke!
Wir haben das auch nur so gemacht, weil der umfangreiche Tarif viel zu teuer war für nur eine Person. Das hätten wir uns beide also nicht leisten können. So entstand die Idee, die Kosten einfach zu teilen. Wobei ich nicht ganz 50% zahle, sondern nur 42% oder so, weil mehr Geld mit ALG2 einfach nicht übrig ist.

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2022, 12:55:05Und das gemeinsame Wirtschaften "aus einem Topf", wie es hier die pauschale Beteiligung an den jeweiligen Kosten belegt, ist lt. BSG gerade kein Beweis für eine VuE. Hier wird vom JC also die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht nur ignoriert, sondern vorsätzlich im Widerspruch dazu gehandelt und der Antragsteller zudem bewusst über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer VuE belogen.
Sehr kostbare Info :sehrgut: das beruhigt mich jetzt noch ein bischen mehr. Danke dafür  :bye:

Maru73

Zitat von: Sheherazade am 22. Januar 2022, 13:29:08
Zitat von: Maru73 am 22. Januar 2022, 12:04:06
Ja, als meine LAGefährtin entschied eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen, haben wir mich als "Mitversicherten" eingetragen. Ich bezahle ihr monatlich 50% des Abschlags.

Wie sieht es mit Hausrat- und/oder Privathaftpflichtversicherung aus, hat dabei wenigstens jeder von euch eine eigene Absicherung?
Ja natürlich. Die Rechtsschutzversicherung ist ein absoluter Ausnahmefall  :bye:

Ottokar

Zitat von: Maru73 am 24. Januar 2022, 10:28:19Können die mir einen Strick draus drehen das ich Anlage VE "Partner" angeben habe?
Nein.

Zitat von: Maru73 am 24. Januar 2022, 10:28:19Sie haben meinen Weiterbewilligungsantrag einfach abgelehnt. Mein ALG2 Geld endet zum 31.01.2022 und ich habe im Dezember einen Weiterbew.Antrag gestellt.
Dann muss her gegen den Ablehnungsbescheid umgehend Widerspruch eingelegt werden.
Zeitgleich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen, ohne dabei Frau xyz zu berücksichtigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Maru73

Zitat von: Ottokar am 24. Januar 2022, 12:20:12
Zitat von: Maru73 am 24. Januar 2022, 10:28:19Können die mir einen Strick draus drehen das ich Anlage VE "Partner" angeben habe?
Nein.
Ok, das ist beruhigend  :smile:

Zitat von: Maru73 am 24. Januar 2022, 10:28:19Sie haben meinen Weiterbewilligungsantrag einfach abgelehnt. Mein ALG2 Geld endet zum 31.01.2022 und ich habe im Dezember einen Weiterbew.Antrag gestellt.
Zitat von: Ottokar am 24. Januar 2022, 12:20:12Dann muss her gegen den Ablehnungsbescheid umgehend Widerspruch eingelegt werden.
Zeitgleich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen, ohne dabei Frau xyz zu berücksichtigen.
Ja, meine Anwältin hat mich mittlerweile zurückgerufen. Die Sache läuft.

Fettnäpfchen

Maru73

Zitat von: Maru73 am 24. Januar 2022, 10:28:19PS: Gibt es irgendwie die Möglichkeit das Forum zu einzustellen, das ich eine E-Mail bei Antwort erhalte?
Ja muss selber mal nachschauen weil ich habe es früher gehabt und dann ausgeschaltet....
Das Profil anklicken
dann Profileinstellungen
dann Benachrichtigungen und E-Mail
und dann noch "Benachrichtigen Sie mich bei abonnierten Themen:"
und da dann
"Nur über neue Antworten" einsetzen
und fertig

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Zitat von: Maru73 am 24. Januar 2022, 14:06:00Ja, meine Anwältin hat mich mittlerweile zurückgerufen. Die Sache läuft.
Dran bleiben, egal wie gut die Anwältin ist.
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Maru73

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2022, 15:19:39
Ja muss selber mal nachschauen weil ich habe es früher gehabt und dann ausgeschaltet....
Das Profil anklicken
dann Profileinstellungen
dann Benachrichtigungen und E-Mail
und dann noch "Benachrichtigen Sie mich bei abonnierten Themen:"
und da dann
"Nur über neue Antworten" einsetzen
und fertig

MfG FN
Danke FN,

es geht sogar noch leichter. Im blauen Balken woder name des threads drin steht gibts mehrere Knöpfe und einer davon heisst "Benachrichtigung" oder so ähnlich. Dann sendet das Board E-mails. Funktioniert tadellos :ok: