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Stromkosten in den Nebenkosten ohne Alternative

Begonnen von Rainbow99, 31. Januar 2022, 13:27:06

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Rainbow99

Hallo zusammen,

ich wohne in einem Hochhaus mit 8.Etragen und 44 Mietparteien in einer Mietwohnung.
Unser Vermieter hat im Januar 2021 eine neue Heizungsanlage mit Stromerzeugung installiert. Ein sogenanntes Blockheizkraftwerk.
Dieses wird mit Gas betrieben und läuft permanent zur Warmwasser-Heizungswärme - Erzeugung. Als Nebenprodukt fällt Stromenergie an.

Dieses an sich ist ja schon einmal sehr erfreulich, da der Vermieter uns den Strom recht günstig verkauft.

ES wurden also für die Hausinterne Stromversorgung aller Mieter, alle Zähler des Netzbetreibers Westnetz entfernt und durch eigene Zähler des Vermieters ersetzt.
Es besteht somit keine Verbindung mehr zu einem Stromnetzbetreiber außerhalb des Hauses.

Es gibt auch keinerlei Möglichkeit einen anderen Stromlieferanten als den Vermieter zu nutzen.

Somit wird der Stromverbrauch in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Ich zahle im Moment 70 Euro monatliche Pauschale Strom an den Vermieter, was ja schon fast 100% mehr ist als der Regelsatz hergibt.
Es wird wahrscheinlich eine Nachforderung der Nebenkosten geben, wie berechnet der Jobcenter das nun?

Für konstruktive Lösungen wäre ich sehr dankbar  :empathy:

Heinz-Otto

Zitat von: Rainbow99 am 31. Januar 2022, 13:27:06
Ich zahle im Moment 70 Euro monatliche Pauschale Strom an den Vermieter,

Das müsste in der Abrechnung als Haushaltsstrom bezeichnet werden.
Dann kann man dies auch abgrenzen und bleibt bei der BK-Abrechnung ggü. dem JC außen vor. Guthaben aus Haushaltsstrom ist anrechnungsfrei.
Denn Heizstrom fällt unter Heizkosten. Allgemeinstrom muss ebenfalls separat aufgeführt werden.


ZitatEs wird wahrscheinlich eine Nachforderung der Nebenkosten geben, wie berechnet der Jobcenter das nun?

Alles wie bisher. Nur ist der Stromlieferant jetzt dein VM. Da er den privaten Strom aber separat als eigenen Posten abrechnen muss, passiert da nichts.

Rainbow99