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onlinehandel betriebsausgaben ablehnungsbescheid

Begonnen von onlinehandel, 19. Januar 2022, 16:33:32

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onlinehandel

hallo guten tag,

kurze frage in die runde: das jobcenter hat unser antrag auf hartz 4 abgelehnt, weshalb berücksichtigt das jobcenter beim gewerbe onlinehandel keine betriebsausgaben für warennachkauf? wenn wir keine waren bzw artikel nachkaufen bzw nachbestellen generieren wir irgendwann einnahmen 0..weil ohne waren können wir unser unternehmen schliessen...kann uns das mal bitte jemand erklären? vielen dank

Yavanna

Zu wenig Infos
Was hast du in der vorläufigen EKS oder KAS angegeben, wie viele Personen seid ihr? ...

Simone-

Bitte schriftliche Ablehnung des Antrags anonymisiert einstellen, damit man die Begründung im Wortlaut lesen kann.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

onlinehandel

hi,
im screenshot der ablehnungsbescheid..wir sind insgesamt 3 personen. wie gesagt bei der vermietung mussten wir ein objekt coronabedingt seit mitte november schliessen...aber dafür bekommen wir ja überbrückungshilfen für die ausgaben....alles gut....nur das jobcenter hat 0 € berechnet für unsere betriebsausgaben für den onlinehandel und der vermietung..in dem bescheid sind im allgemeinen nur die betriebseinahmen generiert..aber keine ausgaben...wir haben nur für die vermietung hilfen bekommne...ich schreib hier mal die einnahmen und ausgaben..
vermietung objekt 1 einnahmen november 2149 €
vermietung objekt 1 ausgaben november 2447€
vermietung objekt 2 einnahmen november 899€
vermietung objekt 2 ausgaben november 1263
vermietung objekt 1 einnahmen dezember 0 €
vermietung objekt 1 ausgaben dezember 2498€
vermietung objekt 2 einnahmen dezember 999€
vermietung objekt 2 ausgaben dezember 1263€
------------------------------------------------------------------------------
onlinehandel  einnahmen november 1263€
onlinehandel ausgaben november 344 €
onlinehandel  einnahmen dezember 2725€
onlinehandel ausgaben dezember 4885 €

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Depri2022

Geht das einfacher?
Ihr habt neben dem Onlinehandel noch vermietetes Eigentum?

Das sind 2 Dinge.
Ihr habt mehr ausgegeben als eingenommen durch den Onlinehandel.
Das interessiert eh nicht.
Was sind das für Ausgaben für die vermieteten Objekte?

Die vermieteten Objekte sind sicher mehr Wert als die 60.000?
Ihr habt also erhebliches Vermögen?

onlinehandel

hi, nein ist kein eigentum.
wir müssen dafür auch ladenmiete zahlen.
die objekte gehören uns natürlich nicht!
und wir haben kein vermögen.

Depri2022

????
Einnahmen Vermietung bedeudet dann was?
Untervermietung komplett oder Teilvermietung???

onlinehandel

es handelt sich hierbei um eine gewerbliche zimmervermietung.

Depri2022

So wird das nix.
Grundsätzlich sind Ausgaben die höher sind als die Einnahmen einfach null für die Berechnung.
Da auch noch Zuschuss in Höhe x für die gewerblich betriebene Zimmervermietung bleibt da wohl genug über.
Zudem schreibst Du Ladenmiete zahlen aber Einnahmen aus gewerblich betriebener Zimmervermietung habt ihr.
Wer soll das verstehen?

Yavanna

Bei Einnahmen aus Vermietung werden nur notwendige Ausgaben anerkannt, z.b. Schuldzinsen. Dann werden noch 10% in Abzug gebracht für Instandsetzung und 1% für Bewirtschaftung ohne Nachweise.

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf&ved=2ahUKEwiCmpyT7L_1AhVrhP0HHXMnC1EQFnoECAQQBg&usg=AOvVaw05sx4fZFV1t7wtKIz9aS_B
S.21

Jan Mustermann

Das ist eine sehr interessante Thematik, bei mir Gegenstand mehrerer LSG Verfahren.

Ich habe u.a. einen Einkaufsservice. Der Kunde möchte das ich ihm etwas besorge, oder er bestellt es selbst an meine Adresse und ich schicke ihm dann seine Waren zu. Teilweise müß das was umgebaut werden damit die Ware ins betreffende Land eingeführt werden kann.
Ich berechne also nur meine Leistung, habe mit der ware an sich aber nichts groß zu tun.

Das JC möchte aber wiederum das ich die Ware immer erst kaufe, als Betriebsausgabe buche und dann an den Kunden mit allen haftungsrechtlichen Geschichten verkaufe. (Das ich teilweise die Waren nicht an den Kunden selbst verkaufen darf schnallen die angeblich nicht)

Bei der Betriebsausgabe wollen die dann wiederum prüfen ob diese Ausgabe angemessen, notwendig, und unvermeitbar im Sinne der ALG VO seien und wenn die das nicht nach deren Auffassung seien dann werden die bei mir nicht als Betriebsausgabe gewertet.

Momentan habe ich einen schwedischen Kunden der 5 bestimmt Plasmaschneider aus DE haben möchte. Nun kann ich selbst das Geschäft nicht selbst abwickeln da ich wirklich nicht weiß ob die Ausgaben für 5 Plasmaschneider angemessen, notwendig und unvermeitbar sind.
Wenn ich ehrlich bin ist mir das ja auch eigentlich egal, wenn der Kunde das so haben möchte dann soll er es doch auch so bekommen wie er möchte.
Warum der 5 Stück braucht, ob der Preis angemessen ist oder nicht ob die Anschaffung unvermeitbar ist geht mich doch nichts an.

Ich muß solche Aufträge dann immer an meine Partnerin weitergeben , das JC schäumt und das LSG hat mich nun schon seit 7 Jahren bei EA Verfahren komplett hängen lassen in dem sie immer ausführen das kein Reglungsbedarf geben würde da ich ja immer volles Geld vom JC bekommen würde selbst wenn ich Aufträge weiterschiebe die mich sofort aus dem Leistungsbezug katapultieren würden.

Das ist irgendwie eine rießen Lücke in der Anlage EKS und der ALG II VO, weshalb ich auch vorgetragen habe das ich diese Regelungen für Verfassungswidrig halte, andererseits bekomme ich so jeden Monat so eine Art Bonuscheck in Höhe von um die 1500,00 € vom JC