Teilhabe am Arbeitsleben

Begonnen von Petra-48, 27. Januar 2022, 23:56:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Petra-48

Hallo zusammen,

Ich habe Teilhabe am Arbeitsleben, aber ich möchte da raus. Laut meiner Vermittlerin , ist dies nicht möglich. Ist das richtig?

LG Petra

Sheherazade

Zu wenig Input.

Im Zuge deiner Antragstellung auf Erwerbsminderung? Warst du nicht gerade in Reha?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Petra-48

 Hallo Sheherazade

Ich war im Dezember 2020 in der Reha. Ja ich hatte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente Juli 2020 gestellt.
Diese wurde abgelehnt, aber seit Juni 2021 hab ich Teilhabe am Arbeitsleben.

LG Petra

Gast32644

@Petra-48

Das wird nix. Das Problem ist, dass das JC verpflichtet ist, immer einen vorrangigen Kostenträger zu finden. Da geht's dann auch um so Kleinkram wie der Ersatz von Bewerbungskosten usw. und wenn dein vorrangiger Kostenträger die DRV ist, dann hast du keine Chance aus dem LTA rauszukommen.

Ich hab das ähnliche Problem, denn ich musste Ende Dezember einen neuen LTA bei der DRV stellen, aus dem gleichen Grund - vorrangiger Kostenträger.

Petra-48

Hallo Behindert :smile:

Danke für deine Antwort. Ja so hat es meine Vermittlerin auch gesagt. Ich bekomme vom JC keine Bewerbungskosten, Fahrgeld ect.
Ich werde aber mit Sicherheit ab Juni diesen Antrag nicht wieder ausfüllen, wenn er ausgelaufen ist.

LG


Gast32644

Zitat von: Petra-48 am 30. Januar 2022, 11:00:27

Ich werde aber mit Sicherheit ab Juni diesen Antrag nicht wieder ausfüllen, wenn er ausgelaufen ist.


Doch, das wirst du vermutlich trotzdem machen müssen. Wie das dann aber tatsächlich aussieht, kann ich jetzt noch nicht sagen. Das hat alles damit zu tun, dass es seit dem 1. Januar 2022 eine neue Stufe beim Bundesteilhabegesetz gibt. Da hat sich einiges geändert bzw. wird sich erst noch im Laufe des Jahres ändern.


Bleibt nur abzuwarten und das Beste zu hoffen.