Verpflegungspauschale bei Reisen

Begonnen von Bleibt offen, 18. Januar 2022, 16:18:39

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Bleibt offen

Guten Tag zusammen,

ich muss mich jetzt mal an Euch wenden, da ich vom JobCenter trotz mehrmaliger Anfragen seit Jahren entweder keine Antwort erhalte, bzw. die jetzt im Dezember erfolgte Antwort vermutlich falsch ist.

Vor Pandemiebeginn hatte ich Einkünfte, die mir aber leider nicht ausreichten um mich vom JC abmelden zu können. Also gebe ich regelmäßig eine EKS ab, in der Einkünfte und Ausgaben angegeben werden.

2019 hatte ich für vier Tage in einer entfernt liegenden Großstadt an der Uni einen Kurs gegeben. Die Unterkunft war aus Kostengründen privat durch einen Dozenten gestellt. Die Fahrtkosten wurden durch die Uni übernommen. Nun konnte ich mich aber wegen der Arbeitszeiten nicht auch privat bekochen, sondern man ist in der Mittagspause in einem der umliegenden Bistros etwas essen gegangen.

Meine mehrfache Nachfrage beim JobCenter, wie nun mit diesen Kosten verfahren werden kann, wurde erst jetzt im Dezember dahingehend beantwortet, dass es egal sei, wo man sich aufhält. Es gelten immer die gleichen (normalen) Sätze für Verpflegung.

Ich kann mir das nicht vorstellen, denn die Verpflegung bei längerer Abwesenheit außer Haus, wenn man nicht selbst einkaufen und kochen kann, ist halt nunmal kostenmäßig eine andere. Ein Arbeitnehmer, der solche Kosten nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommt, kann gegenüber dem Finanzamt Verpflegungspauschalen geltend machen. Ein Selbstständiger kann die Kosten absetzen, sofern sie einen gewissen Rahmen nicht überschreiten.

Warum also sollten für hinzuverdienende HartzIV-Empfänger wieder andere Regeln gelten und eine etwas über dem normalen Satz liegende Verpflegungspauschale ausgeschlossen sein? Mir ist schon klar, dass das nicht so viel mehr sein kann, sondern allenfalls ein paar Euro pro Tag.

Eigentlich will ich wegen ein paar Euro keinen Terz machen, aber nachdem mir immer und immer wieder vom JobCenter auch kleinere Investitionen rundweg abgelehnt wurden, habe ich die Schnauze jetzt endgültig voll und will mir auch wegen ein paar lumpigen Euro nichts mehr gefallen lassen, sondern notfalls auch klagen. Zumal für dieses Jahr der nächste Kurs in Präsenz geplant ist, bei dem ich wieder erhöhte Verpflegungskosten haben werde.

Vielen Dank für Euro Hilfe

Heinz-Otto

Da gibt es nach meiner Kenntnis leider nur 6 € pro Tag lt. Alg II-V
Zitat(3) Für Mehraufwendungen für Verpflegung ist, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten Erwerbstätigkeit entfernt erwerbstätig ist, für jeden Kalendertag, an dem die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt mindestens zwölf Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro abzusetzen.

Eine Schweinerei.

Bleibt offen

Danke für die Antwort. So habe ich das auch verstanden, war aber verunsichert.
Ich denke, ich werde deshalb mal einen wenig freundlichen Brief mit herzlichem Dank für die Falschauskunft ans JobCenter schicken.
Am Ende kommen nur 24 Euro zusammen, aber besser als nix.

Heinz-Otto

Hätte dir derjenige für die Übernachtung, oder Kost und Logis etwas verlangt und eine Quittung ausgestellt, hättest du das vielleicht absetzen können.

Bleibt offen

Unis haben auch nur knappe Kassen. So hat man die Regelung gefunden, dass man mich privat unterbringt, aber die Fahrtkosten bezahlt. Anders könnten sie mich nicht bezahlen und der Kurs fände nicht statt. Und damit auch die Einkünfte nicht.

Ich überlege gerade, wie ich das mache. Ich habe damals beim Bescheid nach meiner EKS die Frage gestellt, ob es eine erhöhte Verpflegungspauschale gibt und ob die berücksichtig worden sei. Das ging nämlich aus dem Bescheid nicht hervor. Ich wusste also gar nicht, gegen was sich mein Widerspruch richten sollte.
2019, 2020, 2021 habe ich immer wieder nachgefragt und keinerlei Antwort erhalten. Eine Frist zur Klage ist natürlich verstrichen. Aber gegen was hätte ich klagen sollen, wenn ich nicht mal weiß, ob da was berücksichtigt wurde?

Ich denke, ich werde einen Überprüfungsantrag stellen. Ich weiß zwar immer noch nicht ob eine Verpflegungspauschale 2019 berücksichtigt wurde, aber aus der Antwort vom Dezember muss ich ja schließen, dass das nicht der Fall war.

Alles in allem ist das eine Sauerei. Wenn ich Fristen verstreichen lasse, gibts was auf den Deckel. Aber das JobCenter, bzw. die Agentur hat alle Zeit der Welt und bleibt dann auch noch unklar.

Heinz-Otto

Warum weißt du nicht ob die Pauschalen angerechnet wurden?
Du hast doch Bescheide bekommen.
Für 2019 kannst du keinen Ü-Antrag mehr stellen. Nur bis 2020.
Nicht vergessen, jeden einzelnen Bescheid anzugeben.

Fettnäpfchen

Bleibt offen

Zitat von: Heinz-Otto am 18. Januar 2022, 23:26:52Für 2019 kannst du keinen Ü-Antrag mehr stellen. Nur bis 2020.
nur bis Jan. 2021 da wir schon 2022 haben!

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Heinz-Otto


Bleibt offen

Na super, da lassen sich diese Penner (ich kanns nicht anders sagen) so lange Zeit bis alle Fristen verstrichen sind.

Warum ich nicht weiß, ob die Verpflegungspauschale berücksichtigt wurde? Weil ich bei der damaligen EKS begleitend die Frage gestellt hatte, ob und welche Pauschalen anrechnungsfähig sind, aber darauf nie eine Antwort erhalten habe – bis jetzt im Dezember.

Aus dem Bescheid geht nichts hervor. Man hat diese Frage also einfach ignoriert.

Fettnäpfchen

Zitat von: Bleibt offen am 24. Januar 2022, 23:08:28Na super, da lassen sich diese Penner (ich kanns nicht anders sagen) so lange Zeit bis alle Fristen verstrichen sind.
Immer als Antrag und nicht als beiläufige Frage stellen dann ist das JC zu einer Antwort verpflichtet und du hast noch die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten!

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