ALG-2 |Bewerbung |Darf ich sagen: Bewerbung erfolgt durch Jobcenter Vermittl...

Begonnen von Maru73, 25. Januar 2022, 16:35:42

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Maru73

Hallo Ihr Lieben,

hab gerade 10 Vermittlungsvorschläge reinbekommen und frage mich:

Darf man in einer Bewerbung sagen, das man sich basierend auf einer Anordnung/Vermittlungsempfehlung vom Jobcenter bewirbt?

Danke für Antworten.

mfg. Maru

CCR

ja ist ja ehrlich und der auswählende AG kann gleich eine Förderung für sich beantragen, nicht vergessen dies dem AG zu erwähnen.

Maru73

Zitat von: CCR am 25. Januar 2022, 17:10:05
ja ist ja ehrlich und der auswählende AG kann gleich eine Förderung für sich beantragen, nicht vergessen dies dem AG zu erwähnen.
Klasse  :sehrgut: Danke für die schnelle Antwort

mfg, Maru

BigMama

Zitat von: CCR am 25. Januar 2022, 17:10:05ja ist ja ehrlich und der auswählende AG kann gleich eine Förderung für sich beantragen, nicht vergessen dies dem AG zu erwähnen.
Und der AG kann, je nach Wortwahl (Anordnung) dem JC gleich mitteilen, dass hier jemand keine Bock auf den VV hat. Und das JC kann dann gleich ne Anhörung fertigmachen zum Eintritt einer Sanktion wegen einer Negativbewerbung. Das ganze könnte man vielleicht noch mit ner Auflistung div. Zipperlein versehen, um sicherzugehen, dass man den Job auf keinen Fall erhält.  :ironie: <- damit es auch richtig verstanden wird.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Maru73

Falsches Unterboard! Mal schauen ob es verschoben wird werde das mal melden.

Zitat von: BigMama am 25. Januar 2022, 17:37:57Und der AG kann, je nach Wortwahl (Anordnung) dem JC gleich mitteilen, dass hier jemand keine Bock auf den VV hat. Und das JC kann dann gleich ne Anhörung fertigmachen zum Eintritt einer Sanktion wegen einer Negativbewerbung. Das ganze könnte man vielleicht noch mit ner Auflistung div. Zipperlein versehen, um sicherzugehen, dass man den Job auf keinen Fall erhält.  :ironie: <- damit es auch richtig verstanden wird.

:ironie: Dafür gibt es dann zur Belohnung noch eine Bewerbungsmaßnahme oben drauf  :lol:

Zitat von: Maru73 am 25. Januar 2022, 16:35:42hab gerade 10 Vermittlungsvorschläge reinbekommen und frage mich:
und alle 10 passen zu dem was dumachen kannst und darfst und die Voraussetzungen erfüllst? Wäre das erste Mal in so umfangreich und passend.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

also ich hatte es immer so bei einer Bewerbung gesagt wie ich noch Langzeitarbeitsloser war und man hat mich eingestellt.  :clever:
Auch ein Einstiegsgeld vom JC bekam ich.

Heinz-Otto

Man muss mit der Formulierung aufpassen.

Generell kann man in einer Bewerbung durchaus darauf Bezug nehmen, wo man die Stellenanzeige her hat.
Viele AG fragen bei Onlinebewerbungen sogar gezielt danach.

Vom Grunde her kann eine Sanktion daher nicht ohne Weiteres erfolgen. Aber es ist durchaus denkbar, dass der FM hellhörig wird und das negativ auslegt. Es soll ja FM geben, die gerne schikanieren.
Bei einem guten Verhältnis zum FM wird da nichts passieren.

Zudem wüsste ich nicht, dass man eine Bewerbung zwingend durch Übersendung des Bewerbungsschreibens nachweisen muss.
Z. B. bei E-Mail oder Onlinebewerbungen, erhält man oft eine Eingangsbestätigung.r

CCR

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2022, 17:57:57:ironie: Dafür gibt es dann zur Belohnung noch eine Bewerbungsmaßnahme oben drauf 
mit einem schönen Zertifikat für den Lebenslauf.  :grins:

Maru73

Danke für eure Antworten. Ich werde darüber nachdenken und es etwas umformulieren, so a la "Ich erhielt Ihre Stellenanzeige per Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter xy" oder so ähnlich.

mfg, maru

MarcAnton

Zitat von: Maru73 am 25. Januar 2022, 16:35:42
Darf man in einer Bewerbung sagen, das man sich basierend auf einer Anordnung/Vermittlungsempfehlung vom Jobcenter bewirbt?

Ja, aber ganz dezent. Meine Betreffzeilen sehen dann so aus:

Vermittlungsvorschlag Jobcenter
Die Stelle des     
Referenznummer: 10000-


Maru73

Zitat von: MarcAnton am 26. Januar 2022, 13:12:53
Zitat von: Maru73 am 25. Januar 2022, 16:35:42
Darf man in einer Bewerbung sagen, das man sich basierend auf einer Anordnung/Vermittlungsempfehlung vom Jobcenter bewirbt?

Ja, aber ganz dezent. Meine Betreffzeilen sehen dann so aus:

Vermittlungsvorschlag Jobcenter
Die Stelle des     
Referenznummer: 10000-

Gute Idee - danke dafür

MarcAnton

Zitat von: Maru73 am 26. Januar 2022, 13:52:10
Gute Idee - danke dafür

Hatte damit nie Probleme gehabt, d.h. nimenad kam auf die Idee dass es eine Negativ-Bewerbung sein könnte, aber ich gebe damit gleichzeitig auch einen Hinweis, dass das nicht meine Entscheidung war. Wichtig sind dabei auch die nächsten 2 Sätze um nicht in Verdacht zu geraten, aber gleichzeitig auf einen "Zwang" hinzuweisen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

von der Agentur für Arbeit habe ich den o.g. Vermittlungsvorschlag erhalten und bewerbe mich hiermit für die Stelle der Putzfrau.

Meine Qualifikation entspricht den in Ihrer Anzeige gewünschten Anforderungen und daher möchte ich mich als Putzfrau bei Ihnen bewerben.
"



Die Floskel mit der Qualifikation ist natürlich Quatsch, aber VV passen eh (nie-) bzw. nicht zu den erwarteten Profilen. Von daher ist es nur schlau dass so rein zu schreiben, wo doch gleich zu erkennen ist dass der Bewerber entweder "mehr" oder "weniger" zu bieten hat... :zwinker:

Fettnäpfchen

Maru73

Magst du darauf noch antworten?
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2022, 17:57:57und alle 10 passen zu dem was dumachen kannst und darfst und die Voraussetzungen erfüllst?

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maru73

Zitat von: MarcAnton am 26. Januar 2022, 14:40:06
"Sehr geehrte Damen und Herren,

von der Agentur für Arbeit habe ich den o.g. Vermittlungsvorschlag erhalten und bewerbe mich hiermit für die Stelle der Putzfrau.

Meine Qualifikation entspricht den in Ihrer Anzeige gewünschten Anforderungen und daher möchte ich mich als Putzfrau bei Ihnen bewerben. "

Die Floskel mit der Qualifikation ist natürlich Quatsch, aber VV passen eh (nie-) bzw. nicht zu den erwarteten Profilen. Von daher ist es nur schlau dass so rein zu schreiben, wo doch gleich zu erkennen ist dass der Bewerber entweder "mehr" oder "weniger" zu bieten hat... :zwinker:
Top!  :sehrgut:

CCR

von der AfA wäre ja falsch wenn du beim JC vermittelt wirst, ein Stellenangebot der Jobbörse wenn du dich Online bewirbst.Wie Ottokar schon mal schrieb, entweder ist das JC oder die AfA für dich zuständig beide geht nicht.