Hausinterner Umzug ohne voran gegangenen Antrag

Begonnen von Fearthelove, 29. Januar 2022, 11:14:51

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Fearthelove

Hallo,

ich habe Folgendes anliegen.
Aufgrund eines Wasserschadens und dem darauf folgendem Schimmel befall hat mir mein Vermieter zum 1.01.22 eine frei gewordene Wohnung im selben Haus angeboten.
Den Mietvertrag, den ich erst am 28.01 bekommen habe, habe ich in meiner Blauäugigkeit natürlich ohne nachzudenken unterschrieben.

Die neue Wohnung hat eine Kaltmiete von 250 Euro, mit Nebenkosten sind es 310 Euro.
Die alte Wohnung kostete mich 220 Euro und mit Nebenkosten 280 Euro.

Ich habe am Montag einen telefonischen Termin mit dem Jobcenter, mich würde einfach interessieren wie ich jetzt am besten vorgehe und was ich im schlimmsten Fall an Konsequenzen zu befürchten hätte.
Falls noch Fragen offen sind gerne stellen.

Vielen Dank und liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: Fearthelove am 29. Januar 2022, 11:14:51
Ich habe am Montag einen telefonischen Termin mit dem Jobcenter, mich würde einfach interessieren wie ich jetzt am besten vorgehe und was ich im schlimmsten Fall an Konsequenzen zu befürchten hätte.

Der schlimmste und wahrscheinlichste Fall wird sein, dass dir das Jobcenter weiterhin nur die alte Miete zahlt.

Aber vielleicht lässt man ja mit sich reden, von wegen dem ganzen Streß und Ärger und so halt vergessen, die Zustimmung einzuholen - die Chancen sind umso größer, wenn die neue Miete immer noch innerhalb der Angemessenheit liegt. Eine plausible Begründung für den noch noch stattgefundenen Umzug liegt ja vor.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

CCR

Zitat von: Fearthelove am 29. Januar 2022, 11:14:51Aufgrund eines Wasserschadens und dem darauf folgendem Schimmel befall hat mir mein Vermieter zum 1.01.22 eine frei gewordene Wohnung im selben Haus angeboten.
Den Mietvertrag, den ich erst am 28.01 bekommen habe, habe ich in meiner Blauäugigkeit natürlich ohne nachzudenken unterschrieben.
noch könnte man den Vertrag ja anfechten, der VM müsste für den Schaden ja aufkommen und die Miete sollte gleich bleiben.
Sollte er für den Schaden verantwortlich sein.

Heinz-Otto

Das sehe ich auch so wie @Sheherazade. Notfalls Bestätigung vom VM holen, dass wegen Wasserschaden und Schimmel, eine Ersatzwohnung angeboten wurde.

Es wurden Umzugskosten gespart und das Wohnumfeld konnte beibehalten werden. Kommt besonders zum Zuge, wenn Kinder zur BG gehören.
Grundsatz für einen Umzug ist u. A. dass ...
B 14 AS 107/10 R
ZitatDies entspricht im Grundsatz der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG), wonach ein Umzug (auch) dann als erforderlich angesehen werden konnte, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorlag, von dem sich auch ein Nichthilfebedürftiger leiten lassen würde (vgl Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss vom 10.2.1987 4 B 283/86, FEVS 36, 291 (295)).

Fettnäpfchen hatte Urteile, wonach auch eine Dynamisierung der KdU erfolgen müsse.
Ich habe mir hierzu folgende Notizen gemacht:
B 4 AS 12/15 R
Zitat
Ziel ist es insoweit, den Leistungsberechtigten zum Verbleib im angemessenen Wohnraum aufzufordern, der jedoch seinerseits keine statischen Kosten verursacht, sondern ebenfalls dem Wandel auf dem Mietwohnungsmarkt unterworfen ist. Da damit  ortsansässigen, im Leistungsbezug stehenden Hilfebedürftigen die Vorteile, die sich für Hilfebedürftige insbesondere aus der Bestimmung der Angemessenheit nach
der Produkttheorie ergeben, nicht in vollem Umfang zugute kommen, Veränderungen im Wohnumfeld für sie aus grundsicherungsrechtlicher Sicht nur möglich sind, soweit sie kostenneutral erfolgen können, gebietet die Gleichbehandlung mit von außen zuziehenden Leistungsberechtigten, dass die Beschränkungen in ihren Gestaltungsmöglichkeiten maßvoll erfolgen (BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr 52 RdNr 17). Denn den Einschränkungen des § 22 Abs 1 S 2 SGB II unterliegen weder Leistungsberechtigte, die in den örtlichen Vergleichsraum zuziehen (dazu BSG Urteil vom 1.6.2010 - B 4 AS 60/09 R - BSGE 106, 147 = SozR 4-4200 § 22 Nr 35) noch geringverdienende, aber nicht im Leistungsbezug stehende Personen (vgl dazu BSG Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 10/10 R - BSGE 106, 283 = SozR 4-4200 § 22 Nr 40).
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Die zukünftige Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichen Umzug ist insoweit unter Berücksichtigung der Gefahr der Ungleichbehandlung und einer verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden, die
Existenzsicherung bedrohenden Unterdeckung zu begrenzen (vgl zum verfassungsrechtlich zu garantierenden Existenzminimum im Bereich des Wohnens, BSG Urteil vom 25.6.2015 - B 14 AS 40/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr 83 RdNr 15 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). Maßstab insoweit ist die Dynamisierung der nach dem schlüssigen Konzept ermittelten Angemessenheitsgrenzen (so auch BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 6/14 R - BSGE
<vorgesehen> = SozR 4-4200 § 22 Nr 84, RdNr 29). Diese Steigerungen sind, da nach einem schlüssigen Konzept festgelegt, Maßstab für die Abbildung der realen Dynamik auf dem Mietwohnungsmarkt des Vergleichsraums. Zudem bedeutet die Orientierung an den Steigerungen der Angemessenheitsgrenzen eine verwaltungspraktikable Typisierung,
die eine gleichmäßige Behandlung der Leistungsberechtigten gewährleistet.

Fearthelove

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ich habe mich gerade eben nochmal mit meinem VM unterhalten.
Der war tatsächlich ziemlich kulant was meine Situation angeht und hat sich tatsächlich ein wenig schuldig gefühlt, da er mir den Vertrag erst mit fast einem Monat Verspätung zugeschickt hat.
Deswegen hat er sich bereit erklärt mir einen Neuen ab dem 1.03 aufzusetzen, womit ich hoffentlich aus dem Schneider bin.
Welche Räumlichkeiten ich dann bis dahin tatsächlich benutze, da kräht ja wohl kein Hahn nach, zumal der starke Schimmel befall als Grund ja eigentlich ausreichen dürfte.

Nochmal vielen Dank für eure Zeit.
Liebe Grüße

justine1992

Zitat von: Fearthelove am 29. Januar 2022, 14:50:03Welche Räumlichkeiten ich dann bis dahin tatsächlich benutze, da kräht ja wohl kein Hahn nach,
Sei Dir da mal nicht zu sicher. Wenn Du angibst, schon seit Januar in der neuen Wohnung zu wohnen, wirst Du für Januar und Februar keine KdU erhalten, weil Du ja unentgeltlich gewohnt hast. Du bekommst nur Geld für Deinen tatsächlichen Aufenthalt. Überleg Dir also genau, was Du sagst.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

TE wohnt nur ersatzweise in der neuen Wohnung, der neue Mietvertrag sollte ohnehin erst ab 01.02. laufen. Jetzt eben einen Monat später.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fearthelove

Zitat von: justine1992 am 29. Januar 2022, 15:18:38
Zitat von: Fearthelove am 29. Januar 2022, 14:50:03Welche Räumlichkeiten ich dann bis dahin tatsächlich benutze, da kräht ja wohl kein Hahn nach,
Sei Dir da mal nicht zu sicher. Wenn Du angibst, schon seit Januar in der neuen Wohnung zu wohnen, wirst Du für Januar und Februar keine KdU erhalten, weil Du ja unentgeltlich gewohnt hast. Du bekommst nur Geld für Deinen tatsächlichen Aufenthalt. Überleg Dir also genau, was Du sagst.

Ich hätte die Einzelheiten jetzt tatsächlich einfach weggelassen und eine Mietzusicherung beantragt, mit den Worten, dass ich zum 1.03 einen nicht unterschriebenen Mietvertrag hier liegen habe.
Die werden ja wohl kaum einen Hausbesuch durchführen oder täusche ich mich da?

Fettnäpfchen

Zitat von: Fearthelove am 29. Januar 2022, 16:17:33Ich hätte die Einzelheiten jetzt tatsächlich einfach weggelassen und eine Mietzusicherung beantragt, mit den Worten, dass ich zum 1.03 einen nicht unterschriebenen Mietvertrag hier liegen habe.
Die werden ja wohl kaum einen Hausbesuch durchführen oder täusche ich mich da?
Dürfte so nicht klappen da es für einen Umzug die Notwendigkeit und daher einen VOM JC zu AKZEPTIERENDEN GRUND geben muss.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Fearthelove

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Januar 2022, 16:37:09
Zitat von: Fearthelove am 29. Januar 2022, 16:17:33Ich hätte die Einzelheiten jetzt tatsächlich einfach weggelassen und eine Mietzusicherung beantragt, mit den Worten, dass ich zum 1.03 einen nicht unterschriebenen Mietvertrag hier liegen habe.
Die werden ja wohl kaum einen Hausbesuch durchführen oder täusche ich mich da?
Dürfte so nicht klappen da es für einen Umzug die Notwendigkeit und daher einen VOM JC zu AKZEPTIERENDEN GRUND geben muss.

MfG FN

Der Grund ist der durch den Wasserschaden entstandene Schimmelbefall.
Den werde ich so auch angeben. Ich werde nur das Detail weglassen, dass ich die neue Wohnung schon bezogen habe.

Fettnäpfchen

Zitat von: Fearthelove am 29. Januar 2022, 16:41:42Ich werde nur das Detail weglassen, dass ich die neue Wohnung schon bezogen habe.
Naja habe da zwar einen Text vorbereitet aber wenn du schon eingezogen bist würde das ja nicht passen. Wäre eher schon vorsätzliche Falschangabe, habe beim erstellen nicht daran gedacht dass du schon eingezogen bist.
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

Ich habe da ein bißerl an oben erwähntem nachgebessert und stelle es mal ein.
Was du dann daraus machst ist deine Sache!
ZitatSprich beim JC eine Erklärung in der Form wie es von Dir geschildert ist und dass der Umzug keine Kosten für das JC generiert und du wegen der Instandsetzungsmaßnahmen und der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch den Schimmel in der Whg. (letzteres eigtl. nur wenn es stimmt und du sogar vom Arzt eine Bestätigung/Attest wg. Schimmel bekommst) nicht verbleiben konntest.

Da du es sehr kulant fandest das es so problemlos geht hast du dieses Angebot angenommen weil du das als nicht ALG 2 Bezieher auch so gemacht hättest.
Da dann am besten auch noch das Urteil anhängen welches von Heinz-Otto eingestellt wurde > Grundsatz für einen Umzug ist u. A. dass ... B 14 AS 107/10 R

Das JC bekommt, wenn es aufpasst, sicher mit das du umgezogen bist und wenn es nur die Nummern der Zähler sind die denen auffällt.

Viel Erfolg
FN
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