Hartz IV gegen Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit

Begonnen von Josefine, 25. Januar 2022, 15:35:17

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Josefine

Hallo ihr Lieben,

ich bin seit vielen Jahren wegen einer bipolaren Störung mit schweren Depressionen und Angstzuständen krank und erwerbsunfähig.
Einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente habe ich wegen fehlender Beitragszeiten nicht.
Das Jobcenter hat mich im April 2017 aufgefordert einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Das habe ich zwei Mal gemacht, weil angeblich Unterlagen verschwunden waren. Beim Sozialamt meinte man, ob ich wisse wie lange das dauert? Ich dazu, nein. Im Herbst letzten Jahres bekam meine behandelnde Ärztin einen Fragebogen von der DRV bezüglich meiner Erwerbsunfähigkeit. Diesen hat sie beantwortet.
Ich bin krank geschrieben. Nun bekam ich heute einen Anruf von der Arbeitsvermittlerin des Jobcenters, die meinte, ich müsse mich an das Grundsicherungsamt wenden, da es schon viel zu lange dauert und ich die notfalls verklagen müsse.

Davor habe ich panische Angst, da ich die zwei letzten Besuche dort vor Ort, dramatisch waren. Ich wurde verbal "rund" gemacht und konnte mich aufgrund meiner Erkrankung nicht wehren. Außerdem gab es keine Zeugen.

Trotzdem verlangt die Arbeitsvermittlerin, dass ich mit denen Kontakt aufnehme, eben telefonisch oder schriftlich.

Bin ich dazu verpflichtet? Und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Das Jobcenter sagte mir damals, sie bezahlen so lange, bis ich Bescheid von der Grundsicherung erhalte und fordern dann das Geld von dort zurück.

Nun habe ich Herzschmerzen vor lauter Angst und Panik, falls ich nochmal dort hin muss.

Besten Dank im Voraus für eure Antworten

Fettnäpfchen

Josefine

Telefonisch ist Schall und Rauch.
Ich würde nicht reagieren
oder
den SB auffordern mir das schriftlich unter Nennung der entsprechenden § mitzuteilen.

Dann kann man immer noch weiter schauen.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

So weit ich weiß, kann der Antrag auf Grusi auch vom JC gestellt werden.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-5_ba015883.pdf
Zitat3) Stellt die leistungsberechtigte Person trotz der o. g. Aufforderung
den Antrag auf vorrangige Leistungen nicht oder sind Ausschluss-
bzw. Erlöschensfristen zu verhindern, kann der Antrag vom
Jobcenter gestellt werden; die Antragstellung kann formlos erfolgen
(vgl. § 5 Absatz 3 Satz 1 SGB II). Bei dieser Entscheidung des
Jobcenters ist Ermessen auszuüben und zu dokumentieren

Notfalls eine ärztliches Attest, dass du das aktuell nicht machen kannst? Kritische Idee, aber wenn es hilft. Das JC weiß ja eh schon bescheid, dass du EU bist.
Zumal du ja den Antrag schon gestellt hattest.
Die Behörden haben sich auch abzustimmen und zusammen zu arbeiten. 86 SGB X (und 15 SGB I) Tun sie nur selten und wälzen das ab.
ZitatDie Leistungsträger, ihre Verbände und die in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetzbuch eng zusammenzuarbeiten.

Auch könnte man darüber nachdenken, sich vorübergehend eine rechtliche Betreuung zu holen, die für Ämter und Behörden zuständig ist.
Dann wird das alles geregelt und nimmt Ballast.