Abschliessender Beschluss oder Widerspruch bei vorlaeufiger Bewilligung.

Begonnen von brick, 26. Januar 2022, 08:46:49

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brick

Moin

Ich habe die vorlaeufige Bewilligigung. Reduziert weil die plonker Angaben zu Miete und Nebenkosten nicht akzeptieren  ohne mietvertrag (aber mit penibler nebenkostenabrechnung und kontoauszug  :weisnich:)(Rat fuer Zukunft niemals ueber weihnachten/Neujahr Antraege stellen xD)
Ausserdem kam die Ablehnung der Bafoegbehoerde offenbar auch nicht Rechtzeitig an. Allerdings bin ich mir nicht ganz Sicher welchen unterschied das machte. Wenn der vorliegt beim JC hiesse das dass sie meinen Anteil and der BG auch bezahlen?

Wenn ich das jetzt revidieren moechte muss ich einen widerspruch stellen (geht das auch online?) oder muss ich  eine endgueltige festsetzung beantragen? und weil der Antrag bereits im Dezember war geht er nur bis Mai das heisst idealerweise muss ich schon im maerz wieder weiterbewilligung stellen?

Heinz-Otto

Mietzahlungen können mit Kontoauszug nachgewiesen werden.
MV ist nicht notwendig, da nicht erforderlich.
Ich frage die JC immer, wie man die Mietzahlungen nachweisen soll, wenn man einen mündlichen MV hat.

Wenn Mietzahlungen nachgewiesen werden, ist der Vertrag nicht erforderlich. Lediglich, falls z. B. Kaution oder Renovierungsvereinbarungen getroffen wurden und derlei Leistungen beantragt werden, kann die Vorlage des MV erforderlich sein.

Das Anfordern nicht erforderlicher Dokumente stellt ein Datenschutzverstoß dar. Rundschreiben #5 BfDI
Zitat,,Erfolglose" Anforderung von Daten ist Datenerhebung
Ich vertrete die Auffassung, dass die Datenerhebung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO be-
reits mit dem Anfordern der Daten bei der betroffenen Person beginnt. Damit liegt ab die-
sem Zeitpunkt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
Eine Verkürzung des Erhebungsvorgangs auf die tatsächliche Kenntnisnahme von Daten
würde dem Zweck der DSGVO – dem Schutz der personenbezogenen Daten – nicht ge-
recht.
In der Praxis bedeutet dies, dass bereits die Anforderung von Unterlagen, deren Kenntnis
für die Aufgabenerledigung des Jobcenters nicht erforderlich ist, als unzulässig und damit
als Datenschutzverstoß zu werten ist
. Ein Datenschutzverstoß wird demnach nicht erst
dadurch realisiert, dass die betroffenen Personen die zu Unrecht angeforderten Unterla-
gen tatsächlich beim Jobcenter einreichen.


Bspl. MV mit Angehörigen. BSG B 4 AS 37/08 R, da wurde KdU zugesprochen, obwohl die Miete nicht mal gezahlt wurde.
Zitat"Tatsächliche Aufwendungen" für eine Wohnung liegen allerdings nicht nur dann vor, wenn der Hilfebedürftige die Miete bereits gezahlt hat und nunmehr deren Erstattung verlangt. Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum (dazu BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, RdNr 34, BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr 1) einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist.

brick

Okay, danke d. h ich kann denen einen Widerspruch senden denn im Kontoauszug ist die Miete vermerkt und die Betriebskostenabrechnung inkl Heizung und allen kosten haben sie auch. Sie haben naemlich irgendein unsinn wie 550 kaltmiete und 50 Nebenkosten veranlagt. (und dass in Hamburg)  :scratch:
(tatsaechlich ist es 1115 die  nebenkosten inkl heizung von 240 sind da mit drin ) ) aber was genau in den Kosten drin ist sind koennen sie in der betriebskostenabrechnung sehen.

Heinz-Otto

Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 10:45:19
(tatsaechlich ist es 1115 die  nebenkosten inkl heizung von 240 sind da mit drin ) ) aber was genau in den Kosten drin ist sind koennen sie in der betriebskostenabrechnung sehen.

Wie hoch die anerkannten, angem. KdU bei euch ist habe ich keine Ahnung.
Wenn du unter die "Corona-Regelung" § 67 fällst, bekommst du eh die tatsächliche Miete.
Die einzelnen Kosten hast du doch bestimmt auch in Anlage KdU angegeben. Das ist zu berücksichtigen und gilt erst mal. Die Angaben können die ja abgleichen.

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 26. Januar 2022, 10:08:12Mietzahlungen können mit Kontoauszug nachgewiesen werden.

Nein. Gerne nochmal: nein. Aus dem Kontoauszug sieht man allenfalls, dass Geld an jemanden überwiesen wurde. Aber nicht, ob es der geschuldete Betrag ist oder mehr oder weniger. Die "dauerhafte Mietzinsforderung" ist gerade nicht unbedingt das, was der Mieter überweist. Die Diskussion hatten wir schonmal und du liegst schlicht falsch.

Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 08:46:49Ausserdem kam die Ablehnung der Bafoegbehoerde offenbar auch nicht Rechtzeitig an. Allerdings bin ich mir nicht ganz Sicher welchen unterschied das machte. Wenn der vorliegt beim JC hiesse das dass sie meinen Anteil and der BG auch bezahlen?

Als Student hast du keinen Anspruch auf ALG 2, ob mit oder ohne Bafög.







Heinz-Otto

Zitat von: Flip am 26. Januar 2022, 14:39:36
Nein. Gerne nochmal: nein. Aus dem Kontoauszug sieht man allenfalls, dass Geld an jemanden überwiesen wurde. Aber nicht, ob es der

Wie weise ich meine Mietzahlungen nach, wenn ich keinen schriftlichen MV habe?
Bekomme ich dann keine KdU?

Fettnäpfchen

brick

Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 08:46:49Reduziert weil die plonker Angaben zu Miete und Nebenkosten nicht akzeptieren  ohne mietvertrag
Was meinst du mit plonker?

Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 08:46:49

Wenn ich das jetzt revidieren moechte muss ich einen widerspruch stellen (geht das auch online?) oder muss ich  eine endgueltige festsetzung beantragen? und weil der Antrag bereits im Dezember war
seit Dez. ohne KduH oder wie soll man das verstehen?
Hast du einen Widerspruch gemacht?
Was gibt es schriftliches vom JC (und wenn dazu gehörend von Dir) dazu zum nachlesen?
Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 10:45:19Sie haben naemlich irgendein unsinn wie 550 kaltmiete und 50 Nebenkosten veranlagt. (und dass in Hamburg) 
das dürften die Angemessenheitskriterien sein. https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html komischerweise 50.- weniger könnte aber den 10% geschuldet sein...

Was hast du an Miete zu bezahlen weil:
Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 10:45:19(tatsaechlich ist es 1115 die  nebenkosten inkl heizung von 240 sind da mit drin )

und was meinst du mit BG > Dich allein oder gibt es noch andere Mitglieder?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Ah Ja Okay und wieder was (diesmal unnützes) gelernt.  :danke:

Da Männer im JC eher die Seltenheit sind hat er sich das ja vllt. verdient
oder die TE kennt den besser
oder es ist ihr Umgangston
oder
:mocking:
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brick

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Januar 2022, 15:07:31
brick

Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 08:46:49Reduziert weil die plonker Angaben zu Miete und Nebenkosten nicht akzeptieren  ohne mietvertrag
Was meinst du mit plonker?

https://www.urbandictionary.com/define.php?term=plonker das JC

Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 08:46:49

Wenn ich das jetzt revidieren moechte muss ich einen widerspruch stellen (geht das auch online?) oder muss ich  eine endgueltige festsetzung beantragen? und weil der Antrag bereits im Dezember war
seit Dez. ohne KduH oder wie soll man das verstehen? Antrag im dezember gestellt bewilligt letzte woche. warte noch auf Antwort von Vermieter um Mietvertrag zu uebersenden, wegen Verlustes des selbigen.
Hast du einen Widerspruch gemacht? noch nicht deshalb frage ich hier
Was gibt es schriftliches vom JC (und wenn dazu gehörend von Dir) dazu zum nachlesen?
Im anhang. M ist der antragsteller die Leere mitte bin ich, Kind ist die rechte Spalte
Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 10:45:19Sie haben naemlich irgendein unsinn wie 550 kaltmiete und 50 Nebenkosten veranlagt. (und dass in Hamburg) 
das dürften die Angemessenheitskriterien sein. https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html komischerweise 50.- weniger könnte aber den 10% geschuldet sein... das war nur ein schaetzwert den genauen Betrag erinnerte ich nicht. :scratch:

Was hast du an Miete zu bezahlen weil:
Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 10:45:19(tatsaechlich ist es 1115 die  nebenkosten inkl heizung von 240 sind da mit drin )
Miete ist 1115 all inclusive, 875 Miete, 240 Nebenkosten(inkl Heizung)

und was meinst du mit BG > Dich allein oder gibt es noch andere Mitglieder?
Meine BG besteht aus Mann der Antragssteller des ALG2 ist , 9Jahre altem Kind und mir (studierend )(<-der status des sturienden wird aber auch in einem anderen Faden diskussiert wegen umstellung evtl. (teilzeit (grundsaetzlich ALG2 faehig , urlaubssemester(auch) oder gar nicht (auch)und die Auswirkungen (wird einem herbeifuehrung von hilfebeduerftigkeit unterstellt?)).






[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Depri2022


Flip

Und zwar ganz korrekt zu 2/3. Wo ist jetzt das Problem der TE?

brick

Aha das sehe ich jetzt. Ich haette gedacht dass sie die ganze Miete nochmal runterschreiben u d dann halt runterschreiben wieviel davon uebernommen werden. Ok aber zum zweiten punkt (re: wechseln in urlaubssemester oder exmatrikulation ohne das das JC sagt dass ich meine hilfebeduerftigkeit selber herbeigefuehrt habe. )

Fettnäpfchen

brick

Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 19:03:24Aha das sehe ich jetzt.
Deswegen ist es immer gut wenn schriftliches eingescannt wird.

Bitte kein Gelb mehr verwenden ist fürchterlich  :grins:

Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 19:03:24Ok aber zum zweiten punkt (re: wechseln in urlaubssemester oder exmatrikulation ohne das das JC sagt dass ich meine hilfebeduerftigkeit selber herbeigefuehrt habe. )
Da kann ich nicht helfen weil 0 Ahnung davon.

MfG FN

Nebenbei
Wenn die Sonderregelung ausläuft und Ihr noch im Bezug seid wird eine Kostensenkungsaufforderung auf Euch zukommen.
Macht dazu dann am besten ein extra Thema auf!
Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 17:08:22das dürften die Angemessenheitskriterien sein. https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html komischerweise 50.- weniger könnte aber den 10% geschuldet sein... das war nur ein schaetzwert den genauen Betrag erinnerte ich nicht.
Im Anhang habe ich die Angemessenheit angehängt.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

brick

werde ich mir merken , davor graur mir schon. unsere wohnung ist nicht super gross aber hat ne dachterrasse als balkon (garage und heizungsraum) und wohnzinmer ist ein flach dach  und hat 3 Fenster, wegen heizkosten.Ich hoffe auch auf buergergeld mit der angesprochenen wohnraumakzeptanz   . hoffe die machen kein schmu draus.