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Fragen bzgl. Mietverhältnis aufnehmen

Begonnen von Outriggr, 13. März 2022, 18:51:06

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Outriggr

Guten Tag,

ich wohne derzeit (27) noch mietfrei in dem Haus in dem ich aufgewachsen bin, würde dies jedoch gerne zeitnah ändern, da die Umstände auch nicht mehr weiter für mich tragbar sind.

Einige Fragen konnte ich mir dank Google bereits selbst beantworten, andere Fragen sind für mich noch offen.

Am meisten interessiert mich, was ich jetzt zu tun habe. Schreibe ich zuerst dem Jobcenter und dann dem Vermieter einer potentiellen Wohnung, oder schreibe ich zuerst dem Vermieter und dann dem Jobcenter direkt mit konkreten Zahlen?
Wie erhalte ich die Zahlung für die Erstausstattung? Wie läuft das Mietverhältnis dann ab? Muss ich hier in Vorrauszahlung gehen und bekomm dann die Miete überwiesen, oder sende ich dem Jobcenter zuerst Unterlagen mit der Höhe der Miete zu und erhalte diese vorher?

Ich hoffe, ihr könnt mir auf die schnelle diese Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Outriggr

Fettnäpfchen

Outriggr

Zitat von: Outriggr am 13. März 2022, 18:51:06Einige Fragen konnte ich mir dank Google bereits selbst beantworten, andere Fragen sind für mich noch offen.
Liest sich aber anders wenn man deine Fragen so liest.
Am besten liest du mal den Ratgeber Umzug

Bist du derzeit ALG 2 Bezieher ist die erste Gegenfrage!

Danach kann man dann weiter schauen und vllt. haben sich ja die meisten deiner Fragen erledigt nach dem du den Ratgeber gelesen hast und vllt. hast du dann andere Fragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Outriggr

Der Ratgeber hat mir schon mal sehr weitergeholfen, danke dafür.

Ja, ich bin derzeit ALG2-Bezieher.

Vom Jobcenter wurde mir mitgeteilt, dass ich eine schriftliche Stellungnahme einreichen solle weshalb ich ausziehen möchte. Wie sehr muss ich hierbei ins Detail gehen, worauf sollte ich achten, muss ich irgendwas "beweisen"?
Den Grund für meinen Auszugswunsch würde ich hierbei als psychischen Druck durch andere Personen bezeichnen welchem ich Zuhause ausgesetzt bin. Reicht diese Umschreibung für das Jobcenter bereits? Alternativ würde mir einfallen anzugeben ich müsse ausziehen, müsste ich dies in irgendeiner Form nachweisen? Mein aktuelles Wohnverhältnis ist ein mietfreies ohne Mietvertrag, ich könnte also auch keine Kündigung vorlegen.

Ratlos

Eine fachärztliche Bestätigung, dass due einen gesundheitsgefährdenden psychische Druck, ausgesetzt bist
(besser noch dass sich dein psychisches Krankheitsbild verschlechtert) solltest du schon vorlegen können.

Outriggr

Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 10:56:55
Eine fachärztliche Bestätigung, dass due einen gesundheitsgefährdenden psychische Druck, ausgesetzt bist
(besser noch dass sich dein psychisches Krankheitsbild verschlechtert) solltest du schon vorlegen können.

Reicht hier ein Besuch beim Hausarzt um eine solche Bestätigung zu erlangen? Ist bei Depressionen ja immerhin meist der erste Ansprechpartner.

Ratlos

Von einem Fachpsychologen wäre es sicher besser, aber vorerst genügt ganz sicher auch die Bestätigung vom Hausarzt

Outriggr

Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 11:34:19
Von einem Fachpsychologen wäre es sicher besser, aber vorerst genügt ganz sicher auch die Bestätigung vom Hausarzt

Stehe aktuell bereits seit über 6 Monaten auf einer Warteliste für einen Therapieplatz, ersteres wird vorerst also eher schwierig.
Sprechen wir bei der Bestätigung dann also quasi über ein Attest?

Ratlos

Ja, würde ich ein ausführliches Attest vorlegen in dem steht, dass sich durch deine jetzige Wohnsituation dein Krankheitsbild verschlechtert

Lilie79

Ich habe erst vor kurzem meine ambulante Psychotherapie beendet. Habe auch schon eine stationäre hinter mir.  Meine Psychotherapeutin hat mir nicht Mal einen Abschlussbericht geschrieben und mich bezüglich meiner prekären familiären Situation gebeten mich an den SPDi zu wenden. Denn ich aber für mich als nicht zufriedenstellend bezeichnen muss. Mir wurde von denen gesagt man solle kommen bevor es zu spät ist. Die sind lustig den die schalten sich eh nur zwischen mit ewigem bla bla und ziehen Kraft aber verändern zum besseren tut der SPDi erstmal gar nix. Beim JC kriegen ja nicht Mal Leute ne Wohnung bewilligt die wegen langer Fahrt umziehen wollen. Ich wollte nur sagen das z.b meine Psychotherapeutin mich in dem Fall an den SPDi verschoben hat und keinen Abschlussbericht geschrieben hat und sie meinte nur wenn ich was hätte können ich mich trotzdem weiterhin melden.

Fettnäpfchen

Outriggr

Zitat von: Outriggr am 26. März 2022, 11:48:21
Stehe aktuell bereits seit über 6 Monaten auf einer Warteliste für einen Therapieplatz, ersteres wird vorerst also eher schwierig
Mit 27 Jahren ist die Gründung eines eigenen Hausstandes ein Grund den das JC anerkennen muss.
Unteres gilt nicht nur für U 25
ZitatWichtig!
Es gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da lt. BGB die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
In einem solchen Fall greift dann die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, womit auch ein volljähriges Kind unter 25 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung, die Übernahme der (angemessenen) Kosten derselben und den vollen Regelsatz für Alleinstehende hat.

MfG FN
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