SGB XII - vorübergehende Abwesenheit

Begonnen von Frau, 26. Januar 2022, 12:19:24

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Frau

Hallo!

Ab 1. Februar bin ich Rentnerin und bekomme zusätzlich Leistungen nach SGB XII, 3. Kap. Das Sozialamt hat mir ein Informationsschreiben zukommen lassen, gemäß dem ich nicht nur (verständlicherweise) verpflichtet bin, die Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Heilstätte, einen Wohnungswechsel oder einen Auslandsaufenthalt mitzuteilen, sondern auch jede nur vorübergehende Abwesenheit. Man bezieht sich auf § 60 SGB I. Dort lese ich, dass es um die Angabe von leistungsrelevanten Tatsachen geht.

Nun rätsele ich, inwiefern "auch jede nur vorübergehende Abwesenheit" leistungsrelevant sein soll, und wie und wo überhaupt "Abwesenheit" definiert ist - und ob ich tatsächlich angeben muss, wenn ich für ein paar Tage innerhalb Deutschlands verreisen will.

Wäre schön, wenn mir jemand dazu etwas Handfestes sagen kann.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)

Depri2022

ist sie auch nicht.
Als Rentner ist man frei.
Leistungsrelevant wäre wohl drei Monate bei Familie oder Freunden, da wird man ja dann mit versorgt.?


Fettnäpfchen

 :ironie:

Jeden Tag eine Meldung das man vorübergehend einen Kaffee trinken  geht, einkaufen von .... usw... :mail:
Dann kommt nach ein paar 100 Meldungen sicher die Antwort das darauf verzichtet wird. 

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Frau

 :grins: Ich habe auch schon überlegt, nächste Woche dann dort anzurufen und zu verkünden: "Ich gehe mal eben zu ALDI." Und dann stellt sich auch noch die Frage, ob die Meldepflicht auch für (vorübergehende) geistige Abwesenheit gilt. :mocking:
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Fettnäpfchen

Zitat von: Frau am 26. Januar 2022, 16:47:00nächste Woche dann dort anzurufen
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
sonst haben die zu wenig Arbeit  :zwinker:
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babbel

Ja, warum soll man sich da melden, wenn man ins KH geht? Hab die Passage beim letzten Abtrag einfach nicht ausgefüllt und es kam keine Nachfrage.
Kommt das noch aus der Zeit wo man meinte das Essensgeld kürzen zu können, wenn man im KH oder Reha ist? Man darf nur für 4 Wochen ins Ausland ist schon schlimm genug.

Jan Mustermann

Das mit dem Ausland verstößt eh gegen EU Recht.
Ich muß da immer grinsen wenn ich so etwas lese.

Hartz4Zeuge


justine1992

Zitat von: Jan Mustermann am 04. Februar 2022, 08:43:09
Das mit dem Ausland verstößt eh gegen EU Recht.
Ich muß da immer grinsen wenn ich so etwas lese.
Ich bin für Aufklärung dankbar.
Wo "im EU-Recht" steht, dass Leistungen nach SGB 12 bedingungslos sind?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

Er meint vielleicht § 41a SGB XII?
ZitatLeistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.

Nur die Rente wird überall ausbezahlt, Grusi nicht.

Jan Mustermann

Ich habe nicht gesagt das irgendwo im EU Recht steht das die Leistung bedingungslos ist.

Sobald eine Behörde aber anfängt einen EU Bürger dahingehend zu diskriminieren in dem sie versucht zu unterbinden das dieser in einem anderen EU Land einkaufen geht,dort einen Arzt aufsucht, in einem Verein ist, Familienkontakte pflegt, sich politisch betätigt, tankt usw. verstoßen diese Regelungen gegen EU Recht.
So einfach ist das.
EU Recht bricht Bundesrecht und schon seit den 80er Jahren gilt laut EuGH das geltendes nationales Recht nicht angewandt werden darf wenn es dem EU Recht  zuwiderläuft.
Versuch mal SGB II, Betrieb im Ausland bzw.arbeiten im Ausland ,gewöhnlicher Aufenthalt (arbeitet 5 Tage die Woche im Ausland) und Erreichbarkeitsanordnung im nationalen Recht unter einen Hut zubringen.
Na merkste was ?