Erwerbsminderungsrente dringend Hilfe wenn möglich

Begonnen von Frankgt, 29. Januar 2022, 12:22:47

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Frankgt

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Januar 2022, 15:34:54
Frankgt

Zitat von: Frankgt am 29. Januar 2022, 16:44:51
Hmm so richtig verstehe ich das nicht. Ich werde Montag dorthin gehen, wenn nun die Bearbeitung wie in dem Fall den mein Sachbearbeiter mir gesagt hat , könnte es also passieren das ich weder Miete zahlen kann noch Geld fürs Leben habe im März und meine Tochter und ich somit auf deutsch am arsch sind. Kündigung und evtl Obdachlos?
Gruß
Was genau verstehst du nicht? Geh mal ins Detail damit detailliert geantwortet werden kann. Zumindest ich kann es nicht besser erklären als es die verlinkten Ratgeber machen, aber vllt. klappt es wenn eine Klärung deinerseits erfolgt, also was du nicht verstehst.

MfG FN
😊 sorry aber im Grunde den ganzen Text bzw die Bedeutung. Also ich habe zb Betrag x inkl Wohnung bisher vom Jobcenter erhalten, nun nach 2 Jahren Antragstellung der Erwerbsminderungsrente bekomme ich den rentenbescheid und 2 Tage später vom Jobcenter das ich in 30 Tagen keinerlei Leistung vom Jobcenter bekomme
Punkt ist in 30 Tagen ändert sich an meiner Situation nichts Miete , Strom , Telefon, essen
Habe den Antrag für Grundsicherung vom Sozialamt schon ausgefüllt und gebe ihn morgen ab
In dem verlinkten Text verstehe ich den Inhalt nicht bzw. sehe nicht meine Fragen beantwortet, ob ich pünktlich im März meine Miete bezahlen kann und Essen usw kaufen kann
Wenn das Sozialamt nun wie von meinem Sachbearbeiter aus Erfahrung anderer Kunden gehört hat kann sowas 6 Monate dauern. Das interessiert aber weder Stadtwerke, Vermieter und 6 Monate nichts essen und trinken würde meiner Tochter und mir nicht helfen, daher müsste reißen wenn Sozialamt länger braucht wie bzw wo kann ich was machen. Man hat mich 2 Jahre warten lassen und ich bekomme 28 Tage Zeit ?
Gruß

Heinz-Otto

Wurdest du vom JC darauf hingewiesen, dass du nun einen Antrag auf SGB XII stellen musst?

Ich sehe es so. Das JC hat Kenntnis über die Höhe der EU-Rente und auch deinen Bedarf.
Bis der neue Träger die Leistungen aufnimmt, steht hier das JC
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015879.pdf
ZitatWeiterzahlung trotz Erwerbsunfähigkeit (44a.11)

1) Wurde die oder der Arbeitsuchende zur Rentenantragstellung
aufgefordert oder wurde unabhängig davon ein entsprechender An-
trag beim Rententräger gestellt, ist trotz Feststellung der Erwerbs-
unfähigkeit die Leistungszahlung nicht einzustellen,


Es können bei voller Erwerbsminderung auch Ansprüche auf
aufstockende Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII beste-
hen. Da die Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII einen ent-
sprechenden Antrag voraussetzen, ist die oder der Arbeitsu-
chende hierauf hinzuweisen.

• Die volle Erwerbsminderungsrente wird in der Regel als Zeit-
rente gewährt, die nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach
dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet wird
(§ 101 Absatz 1 SGB VI). Für die Zeit bis zum Beginn der Rente
besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem 3. Kapitel
SGB XII.
Durch die Erstattungsanzeige wird der Träger der Sozialhilfe auch
von der Hilfebedürftigkeit in Kenntnis gesetzt (§ 18 SGB XII)


Verfahren bei Sozialhilfeanspruch (44a.13
Die oder der Arbeitsuchende ist darauf hinzuweisen, ggf. einen Antrag auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des
SGB XII zu stellen. Die Leistungsbewilligung ist jedoch erst aufzuheben, wenn mit dem Träger der Sozialhilfe Einvernehmen über
dessen Zuständigkeit erzielt wurde.
§ 37 Absatz 2 SGB X ist zu beachten.

Sollte das nicht stimmen, wird sich Flip vielleicht doch nochmal melden und mit seinem Wissen rausrücken.

Flip

Ich kenne kein Sozialamt, dass 6 Monate braucht. Im Normalfall geht die Bewilligung schnell und, da das Jobcenter mit einem Monat Frist (Februar) aufgehoben hat, obwohl es bereits im Februar ja gar nicht mehr zuständig wäre, ist da wohl auch mit dem Sozialamt abgestimmt. Natürlich muss der TE jetzt sich auch schnellstmöglich an das Sozialamt wenden.

Frankgt

Zitat von: Flip am 30. Januar 2022, 18:09:32
Ich kenne kein Sozialamt, dass 6 Monate braucht. Im Normalfall geht die Bewilligung schnell und, da das Jobcenter mit einem Monat Frist (Februar) aufgehoben hat, obwohl es bereits im Februar ja gar nicht mehr zuständig wäre, ist da wohl auch mit dem Sozialamt abgestimmt. Natürlich muss der TE jetzt sich auch schnellstmöglich an das Sozialamt wenden.
Na der Brief vom Jobcenter kam ja erst Freitag und jetzt Montag ist Auszahlung da hätte man mir nicht die Februar Bezüge streichen können denn am Wochenende einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen wäre unmöglich
Gruß

Fettnäpfchen

Frankgt

Zitat von: Frankgt am 30. Januar 2022, 17:22:09Habe den Antrag für Grundsicherung vom Sozialamt schon ausgefüllt und gebe ihn morgen ab
Dann sollte es laufen....
Wenn absehbar ist das es zeitlich nicht klappt, also immer wieder beim zuständigen Amt nachfragen
und wenn dir das zu unsicher ist kannst du ja das JC anschreiben und sie darauf hinweisen dass sie verpflichtet sind so lange zu leisten bis der neue Träger die Aufgabe übernimmt.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Frankgt

Hallo so habe eben die Unterlagen des Sozialamtes in der Post gehabt und das was ich alles mitbringen soll, dazu ein paar Fragen zu Punkten die mir nicht ganz erklärlich sind
1. Vermieterbescheinigung? Ich habe doch den Mietvertrag? Mein Vermieter hat weder mit Jobcenter noch Sozialamt Verpflichtungen oder? Er hat mir diese Bescheinigung damals fürs Jobcenter auch nicht gegeben weil er sagte alle relevanten Dinge stehen im Mietvertrag
2.rückbuchungsvollmacht?

Gruß

Fettnäpfchen

Frankgt

Da habe ich keine Ahnung aber was ich immer lese ist das auch diese Institution ähnlich wie JC auf unsinnighe oder doppelte Datenerhebungen steht als bestimmt auch bei denen je nach SB und interne Anweisung.
Der MV muss reichen wenn dazu die aktuellsten BK/NK Abrechnungen und wenn Heizen extra läuft auch diese beigelegt werden, alles andere wäre eine doppelte Datenerhebung.

Was mit Rückbuchungsvollmacht gemeint ist weiß ich nicht mal. Kann mir aber denken dass da was nicht stimmen könnte wenn die Ämter unter sich abrechnen.

MfG FN
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Frankgt

Hallo also im Anhang diese mir unbekannte rückbuchungs Vollmacht
Gruß

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Liest sich irgendwie so dass damit die Sperre der Konten nach dem Tod umgangen werden soll. Kann mir nicht vorstellen dass das korrekt ist aber wie schon geschrieben:
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2022, 13:25:28

Da habe ich keine Ahnung

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Frankgt

Ok danke evtl könnte mir jemand dazu was sagen ob ich es überhaupt unterschreiben muss, wenn nicht ob das Sozialamt mir deswegen was kann , denn ich bekomme von jc nun keinerlei Leistungen mehr und alles muss diesen Monat erledigt sein das ich im märz Miete und Lebensunterhalt habe
Gruß

babbel

Gibt es keine Beratungsstelle bei dir vor Ort, wo du zumindest telefonischen Rat einholen kannst?

So eine Kontorück kenne ich auch nicht. Schon mal gegoogelt?

Bekommst du nicht eine Rentenrückzahlung für die 2 Jahre? Dann wäre zumindest finanziell alles safe diesen Monat. Ist halt Mist, dass man für nichts Rücklagen bilden kann und gleich Panik bekommen muss.
Bin gerade froh dass JC und Sozialamt hier eins sind. Alles Gute und viel Kraft bei dem ganzen Kram! Hoffe das klärt sich bald!

Maunzi

So einen ähnlichen Wisch gab es schonmal hier im Forum, ist handgeschustert gewesen und der Rat war damals, dass das Ding nicht leistungsrelevant und definitiv nicht zu unterzeichnen sei, da es massive Risiken mit sich bringt.

Abgesehen davon stolpere ich in deinem Betrag über zwei Zahlen dir mir nicht behagen:

Zitat von: Frankgt am 29. Januar 2022, 12:59:08meine Rente beträgt Auszahlungsbetrag 94 Euro
Zitat von: Frankgt am 29. Januar 2022, 12:59:08es liegt ein weiterbewiligungsbescheid dabei und eine Rechnung von über 4000 Euro weil mir seit März 2020 Ja diese Rente schon zugestanden hätte

Wenn die es untereinander verrechnen ist es deren Sache, ABER teil mal die 4000 durch 94... da stimmt doch was nicht bezüglich der Rückforderung. Kontrollier bitte mal was zum Geier die da zurück wollen und ganz genau von wem! Sozialamt wegen Zuständigkeit? Dann packs zu den Akten. Sollte es jedoch mit dem Rententräger verrechnet werden dann stimmt die Zahl vorn und hinten nicht, das wäre ja dann über grob geschätzt 3 Jahre Rentenzahlung in der Höhe!

Und ja du bekommst die selbe Summe wie beim JC, etwaige Mehrbedarfe sind separat zu beantragen, es lohnt sich falls möglich persönlich vorzustellen und den Antrag dort direkt einzureiche im Gespräch.

Ein Manko: du hast nur 5.000€ pauschal als Schonvermögen, Wertgegenstände und Auto sind da schon drin. Guck ob das hinhaut bei dir!

Und es gibt keinerlei pauschale Freibeträge wie beim JC auf Erwerbseinkommen (zb die 30€ Versicherungspauschale oder 100€ generell anrechnungsfrei etc). Nur Versicherungen die dem Grunde und der Höhe nach als angemessen gelten können in der realen Höhe abgezogen werden.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Frankgt

Ja es steht Rente Auszahlungsbetrag 94
Der Antrag wurde im März 2020 gestellt in den 4400 Euro steht was von Krankenkasse und Leistungen
Also im Grunde bekomme ich exact das gleiche wie vom Jobcenter?
Dann noch eine Frage ich sitze seit Mitte Dezember ohne Kühlschrank da, er wurde vom Jobcenter abgelehnt war aber ein Fehler, ich habe Einspruch gelegt aber bis jetzt immer noch nichts
Am 28.02 endet meine Jobcenter Zeit und Sozialamt ist zuständig, bekomme ich nun das Geld für den Kühlschrank vom jc oder Sozialamt, denn wir essen viel fastfood und Mikrowellen Mist seither weil ich nichts kühlen kann

Flip


Maunzi

Zu dem Kühlschrank kann ich leider nix sagen.

Wobei... Sofern der Kühlschrank kaputt ging musst du ihn selbst neu beschaffen (Kleinanzeigen...?), dafür soll man sich ja was ansparen aus dem Regelsatz. Hattest du nie einen und es handelt sich um Erstausstattung, dann wirds komplizierter...

Wegen dem Sozialamt: jap, Regelsatz ist identisch. Mehrbedarfe müssen separat angemeldet werden sofern welche existieren. Nur eben die Sache mit dem Schonvermögen.



Zur Erstattung: okay, dann verrechnen die mit dem Sozialamt - steht doch da oder?! Falls nein direkt Widerspruch einlegen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)