Erwerbsminderungsrente dringend Hilfe wenn möglich

Begonnen von Frankgt, 29. Januar 2022, 12:22:47

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Frankgt

Hallo nein Kühlschrank muss als Darlehen genehmigt werden, das jc hatte abgelehnt weil der sb gedacht hat es ginge um eine Gefrier Kombination diese wird nicht bezahlt. Darauf habe ich auf Anraten des sb Widerspruch eingelegt und explizit erklärt es geht um eine Anschaffung des Kühlschrank. Wer gibt mir nun dieses Darlehen? Jc oder Sozialamt?
Denn über einen Monat nur Mikrowellen essen ist für meine Tochter und mich langsam ekelhaft und vor allem teuer
Gruß

Fettnäpfchen

Frankgt

Zitat von: Frankgt am 10. Februar 2022, 13:25:09Darauf habe ich auf Anraten des sb Widerspruch eingelegt und explizit erklärt es geht um eine Anschaffung des Kühlschrank. Wer gibt mir nun dieses Darlehen?
Der Verein bei dem du den Widersrpuch eingelegt hast; wenn der Widerspruch akzeptiert wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Frankgt

Hallo so habe nun geklärt Kühlschrank ist jc zuständig
Beim Sozialamt soweit bis auf Vermieterbescheinung die von meinem Vermieter auch schon damals mit Begründung nicht gemacht wurde, das er keiner Behörde Auskunft gibt bzw. Keinen Vertrag mit denen hat, sondern mit mir
Er sagt ich habe einen seit 2008 Mietvertrag in dem alle relevanten Dinge stehen! Ich kann ihn ja nicht zwingen sowas auszufüllen?

2. wird nun vom Sozialamt eine letze Heiz und Betriebskosten Abrechnung gefordert UND letze Heiz und Nebenkosten Abrechnung meines Vermieter?? Was ist denn das bzw wo ist der Unterschied??

3. wurde mir mitgeteilt da ich in einer temporären bg lebe, das das Sozialamt nicht für meine Tochter aufkommen wird bzgl Kosten Unterkunft und Grundversorgung da sie 14 Jahre alt ist
Ich müsste mich an das jc wenden
Das hab ich sofort heute getan und Aussage vom jc das ich dort ab 28.02 raus bin und dort auch für meine Tochter da sie nicht erwerbstätig oder fähig ist keinerlei Leistungen kommen
Hmm was mache ich nun wenn die Leistungen für Unterkunft und Grundsicherung für die Tochter wegfällt ist automatisch die Wohnung zu teuer zu groß etc und das Geld was dann vom Amt für mich kommen würde reicht weder für Miete zahlen noch Strom usw
Was mach ich nun bitte um dringende Hilfe da jedes Amt nun sagt ne wir zahlen nicht?
Gruß

Fettnäpfchen

Zitat von: Frankgt am 16. Februar 2022, 14:15:05
Beim Sozialamt soweit bis auf Vermieterbescheinung die von meinem Vermieter auch schon damals mit Begründung nicht gemacht wurde, das er keiner Behörde Auskunft gibt bzw. Keinen Vertrag mit denen hat, sondern mit mir
Dafür reicht ja auch der MV
aktualisiert dann durch die:
Zitat von: Frankgt am 16. Februar 2022, 14:15:05letze Heiz und Betriebskosten Abrechnung gefordert UND letze Heiz und Nebenkosten Abrechnung meines Vermieter
da ist kein Unterschied.

Zitat von: Frankgt am 16. Februar 2022, 14:15:05
3. wurde mir mitgeteilt da ich in einer temporären bg lebe, das das Sozialamt nicht für meine Tochter aufkommen wird bzgl Kosten Unterkunft und Grundversorgung da sie 14 Jahre alt ist
Ich müsste mich an das jc wenden
Das kann ich dir nicht beantworten da fehlt mir das Fachwissen dazu.
Ich weiß nur das man ab 15 Anspruch auf ALG 2 hat. Wie das in deiner Konstellation geregelt wird....  :weisnich:

Vllt. wissen das andere User besser.

MfG FN
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Frankgt

Ok danke erstmal aber was heißt wenn ich im Sozialamt Schreiben aufgefordert werde die letze Heiz Nebenkosten Abrechnung einzureichen und dazu als 2. Punkt die letze Heizkosten und Nebenkosten Abrechnung vom Vermieter einzureichen?
Gruß

Fettnäpfchen

Keine Ahnung wie die auf den Schwachsinn kommen da musst du die schon selber fragen.
Es gibt HK Abrechnung und es gibt NK Abrechnung und manchmal bei einem Betreiber evtl. noch zusammengefasst.
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Maunzi

"Kinder unter 15 Jahren sind nicht erwerbsfähig. Sind sie nicht bei ihren Eltern als Angehörige zu berücksichtigen, können sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Diese Konstellation kann auftreten entweder wenn die Eltern selbst voll erwerbsgemindert sind, oder wenn das Kind nicht bei den Eltern lebt, sondern bei sonstigen Verwandten (z. B. bei den Großeltern). "

Ist bei uns der selbe Fall mit unserem Kind (u15) - kriegt Hilfe zum Lebensunterhalt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt#Kinder_unter_15_Jahren

Bis 15 ist das Kind beim Sozialamt mit dabei, danach beim Jobcenter separat von dir. Klopf dem Amt mal auf die Finger!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Frankgt

Ok danke
Noch kurz reicht wenn ich die Nebenkostenabrechnung wo Verbrauch, Nachzahlung oder Guthaben  drauf steht einreiche? Weil mehr habe ich nicht mehr diese zig Papiere mit ablese daten beware ich nie auf?

Maunzi

Ablesedaten sollte irrelevant sein, Nebenkostenabrechnung (also die aktuellste!) sollte über den Verbrauch und die Vorauszahlung aufklären und somit ausreichend sein ergänzend zum Mietvertrag.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Frankgt

So guten morgen weiter geht es
Nun hat das Sozialamt entschieden meine 14 jährige Tochter mit aufzunehmen
Heute kam ein Stapel Papiere
Dazu ein paar Fragen
Nachweis über sonstige Einkünfte zb Kindergeld? Ich bekomme das nicht das geht zu meiner ex
Nachweis über evtl vorhandenes Vermögen? Sie ist 14!
Fragebogen zu Unterhaltspflichtigen Angehörigen? Was ist das
Letzter aktueller Bescheid Leistungsbezug Jobcenter der Kindesmutter? Wo soll ich den bitte hernehmen? Meine ex zeigt mir den Vogel wenn ich das von ihr haben will
Gruß

Frankgt

Hallo sorry nochmal wegen der nachfrage aber morgen muss ich im Sozialamt antworten und der letze Punkt welcher den letzen Leistungsbescheid der Kindesmutter meiner ex betrifft. Wie bitte soll ich den einreichen die wird mir das nicht geben , warum auch das geht mich nichts mehr an. Wir waren nicht verheiratet etc

Maunzi

Was du nicht bekommst, kannst du nicht nachweisen - kurzer Antwortschrieb, dass die Kindsmutter die Kindergeldempfängerin ist.

Auch eine 14-Jährige kann Vermögen haben (Sparbuch etc), wenn keins da - entsprechend antworten.

Der Fragebogen müsste mal eingescannt werden, sagt mir so nix.

Was du nicht hast und sie dir nicht geben mag... nunja: ende der Mitwirkungspflicht. Zumal die Ämter untereinander auch kommunizieren könnten... nehme an die streichen ihr dann anteilig die Leistungen bzw würden Terz machen, sollte sie die vollen Leistungen für die gesamte Zeit für das Kind beziehen.

Bitte im Zweifel drum, dass sie sich die Daten selbst besorgen beim JC (die Daten des Kindes gehen sie was an btw, da das Kind ja nun mit beantragt hat!).
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Frankgt

Hallo habe nun seit Dienstag alles was mir möglich war eingereicht
Bisher nichts mehr gehört, was geschieht nun ? Morgen ist der 28. wo dann normalerweise vom jc die Leistungen auf dem konto wären. Wenn nun morgen nichts ankommt was mache ich dann am besten denn Geld ist alle bis auf 10 Euro und Miete ist auch fällig. Habe keinen Bescheid erhalten wieviel usw und normalerweise müsste ja eigentlich exact das gleiche und nahtlos übergehen denn ab 28. bin ich offiziell aus jc raus und müsste Grundsicherung erhalten?
Gruß

Maunzi

Sollte am 01.03. um Mitternacht nix drauf sein (gnädigerweise auch um 8 nochmal drauf gucken, nicht jede Bank bucht nachts), dann mit aktuellen Kontoauszügen auf zum Sozialamt und auf sofortige Auszahlung pochen, bzw sofern die nicht entschieden haben halt JC bezüglich nahtlosigkeitsprinzip.

Wobei man auch sagen muss: wenn du Dienstag erst alles eingereicht hast, dann war der Zahlungsturnus höchstwahrscheinlich schon durch bevor die Mitarbeiter das prüfen konnten, somit ist es unwahrscheinlich dass die Leistungen pünktlich kommen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Frankgt

Ja Dienstag erst alles restliche eingereicht weil andauernd neues kam was ich noch nachreichen sollte, ich hatte Anfang des Monats sozusagen alles eingereicht aber dann kamen weitere Schreiben was die noch möchten bezgl meiner Tochter und zum Schluss das ich einen vermögensnachweis der Tochter bringen soll, was ich schrieb das sie 14 ist und keinerlei Vermögen hat
Dann das ICH den letzten jc Leistungsbescheid der Kindesmutter vorlegen soll, worauf ich antwortete das ich den nicht habe logischerweise und meine ex mir den Vogel zeigt wenn ich den haben will
Daraufhin wollte sie meine ex selber anschreiben was bis dato nicht geschehen ist
Auch habe ich keinen Brief bekommen bzgl der Grundsicherung etc
Wieviel usw es muss ja im Grunde der gleiche Betrag sein wie der jc Bescheid vom Februar?
Gruß