Fällt man bei einer Weiterbildung in Teilzeit aus der Arbeitslosenstatistik?

Begonnen von pizzamargherita, 07. Februar 2022, 14:24:19

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pizzamargherita

Guten Tag,

ich hatte mit meinem Arbeitsvermittler ausgemacht, dass ich mir eine Weiterbildung per Bildungsgutschein suche. Ich habe einen interessanten förderfähigen Kurs gefunden. Dauer: 5 Monate bei 20 Stunden pro Woche (laut Anbieterseite auch in Vollzeit möglich, bei Kursnet steht es in Teilzeit drin).

Es ist allgemein bekannt, dass die JC-Mitarbeiter ihre Statistiken haben, an denen sie sich oft orientieren. Ich weiß, dass man bei Vollzeit-Weiterbildung aus der Arbeitslosenstatistik raus ist. Wie ist das bei 20 Stunden pro Woche? Ich habe bedenken, dass es nicht genehmigt werden könnte, wenn es mehrere Tausend Euro kostet, aber der Statistik nicht hilft. Oder dass ich während dieser Zeit mit Vermittlungsvorschlägen überschüttet werden könnte und dann überfordert bin.
Bei der Vollzeit-Variante habe ich auch die Sorge, dass es mich überfordern könnte.

Vielen Dank für eure Antworten

Sheherazade

Zitat von: pizzamargherita am 07. Februar 2022, 14:24:19
Ich weiß, dass man bei Vollzeit-Weiterbildung aus der Arbeitslosenstatistik raus ist. Wie ist das bei 20 Stunden pro Woche? Ich habe bedenken, dass es nicht genehmigt werden könnte, wenn es mehrere Tausend Euro kostet, aber der Statistik nicht hilft. Oder dass ich während dieser Zeit mit Vermittlungsvorschlägen überschüttet werden könnte und dann überfordert bin.

Die Statistik darf dir egal sein, hat auch nichts mit Vermittlungsvorschlägen zu tun, die du auch bei einer Weiterbildung in Teilzeit nicht bekommen wirst. Man ist im allgemeinen während einer geförderten Weiterbildung nicht arbeitssuchend - wenn dir das hilft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Ab 15 Wochenstunden Weiterbildung oder Arbeit ist man nur noch arbeitsuchend und nicht mehr arbeitslos. Das orientiert sich  am $ 138 SGB III.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

pizzamargherita

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2022, 14:55:59
Die Statistik darf dir egal sein, hat auch nichts mit Vermittlungsvorschlägen zu tun, die du auch bei einer Weiterbildung in Teilzeit nicht bekommen wirst. Man ist im allgemeinen während einer geförderten Weiterbildung nicht arbeitssuchend - wenn dir das hilft.

Zitat von: BigMama am 07. Februar 2022, 14:58:21
Ab 15 Wochenstunden Weiterbildung oder Arbeit ist man nur noch arbeitsuchend und nicht mehr arbeitslos. Das orientiert sich  am $ 138 SGB III.

Danke für eure schnellen Antworten. Dann hat sich das geklärt.