Vermutung auf Vermieterbetrug.

Begonnen von Andre, 01. Februar 2022, 16:05:36

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Andre

Hallo an alle.
Ich vermute das mein Vermieter mir Kosten für die Reinigung für meinen Boiler zu Unrecht berechnet.

Die Sache ist das ein Handwerker letztes Jahr 3 mal zu mir kommen muste im Auftrag des Vermieters weil der Boiler nicht richtig Funktioniert.
Der Handwerker war sichtlich genervt und das mit Recht weil der Boiler komplett ausgetauscht werden muss und dem Vermieter das auch Anfang letztes Jahr gesagt wurde.
Der Handwerker Fragte mich wan der Boiler das Letzte mal Gewartet/überprüft wurde dabei stellte sich raus das dies nicht geschah in der Zeit in der ich bereits dort Wohne und das über 4 Jahre.

Ich wurde Stutzig schaute in den Mietvertrag weil ich in dem Stand das ich Monatlich dafür 10 Euro Zahle.
Da aber nie eine Wartung/überprüfung statfand gehe ich davon aus das der Vermieter mich jetzt insgesamt um 510 Euro betrogen hat oder Liege ich da falsch? :weisnich:
Was ich mich auch dabei Frage ist wen die Jobkomm das rausbekommt ob ich wegen Sozialbetrug deswegen angezeigt bzw Sanktioniert werden kann?
Ich gehe davon aus das der Vermieter mir auch nachweise geben mus das eine Wartung in der Höhe statfand.

MFG: Andre
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Heinz-Otto

Es ist vertraglich vereinbart und die Kosten sind grundsätzlich auch umlagefähig.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wartungskosten_idesk_PI17574_HI923550.html
ZitatBei Wohnraummietverhältnissen ist die Umlage von Wartungskosten auf den Mieter unproblematisch, soweit die Wartungskosten im Betriebskostenkatalog ausdrücklich aufgeführt sind (z. B. Reinigung und Wartung von Etagenheizung, Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der zentralen Heizungsanlage).

Zu trennen von dem Problem, ob bestimmte Wartungskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden können, ist die Zulässigkeit von Wartungsklauseln. Hierunter zu verstehen sind Bestimmungen im Mietvertrag, die den Mieter verpflichten, bestimmte vom Vermieter angeschaffte Einrichtungen, z. B. Etagenheizungen oder Boiler, auf seine Kosten warten zu lassen.

Allerdings sollte es dann auch gemacht werden.
Dich kann man jedenfalls finanziell nicht heranziehen, wenn die Wartung nicht gemacht wurde oder das Gerät kaputt geht.

ZitatIch gehe davon aus das der Vermieter mir auch nachweise geben mus das eine Wartung in der Höhe statfand.
Da bin ich mir nicht sicher. Da du dafür bezahlst, sehe ich hier durchaus einen Anspruch darauf, dass diese Gegenleistung auch erbracht wird.
Was prüfbar wäre, ob diese Wartungskosten als NK-Pauschale vereinbart werden dürfen, oder dies eine Benachteiligung wäre.

Künftig könntest du den VM jedes Jahr auffordern, die Boiler zu warten, bzw. wenn sie nicht funktionieren eine Mängelanzeige machen.

Zitat von: Andre am 01. Februar 2022, 16:05:36
Was ich mich auch dabei Frage ist wen die Jobkomm das rausbekommt ob ich wegen Sozialbetrug deswegen angezeigt bzw Sanktioniert werden kann?

Nein, dir kann das JC nichts anlasten, schon gar keinen Sozialbetrug.

Wolf24

Zitat von: Andre am 01. Februar 2022, 16:05:36für die Reinigung für meinen Boiler
um was für einen Boiler handelt es sich?

Mal zum Vergleich:
In meiner alten Wohnung befand sich ein 80 l Elektro-Warmwasserspeicher. Wartung erfolgte aller 3 Jahre - Austausch der Opferanode. Das wurde auch über die Serviceanzeige am Gerät selbst angezeigt.
Kosten ca. 80 €, aber eben nur alle 3 Jahre!

Zitat von: Heinz-Otto am 01. Februar 2022, 16:27:34Was prüfbar wäre, ob diese Wartungskosten als NK-Pauschale vereinbart werden dürfen,
Wartungskosten sind umlegbar. Nicht umlagefähig jedoch sind Reparaturkosten.

Zitat von: Heinz-Otto am 01. Februar 2022, 16:27:34Da du dafür bezahlst, sehe ich hier durchaus einen Anspruch darauf, dass diese Gegenleistung auch erbracht wird.
Selbstverständlich. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen sind abrechenbar.

LG Wolf24  :bye:

Andre

Ich war nicht Sicher habe alles aufgeschrieben was meiner Meinung wichtig ist vom Boiler.
Junkers Boschgruppe Gatter 3.
letzte wartung war wohl am 12.02.1999.
Gerätetyp 2sr 11-3 ke21 109 FD 462
230V 50 H 120 W.
Ich hoffe das ist das was Gesucht wird.
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:empathy:

Heinz-Otto

Zitat von: Wolf24 am 01. Februar 2022, 17:35:12

Selbstverständlich. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen sind abrechenbar.

Aber nicht wenn eine Pauschale vereinbart wurde.
Die muss man ja gerade nicht abrechnen. Und eine Mischung aus Pauschale und Vorauszahlung ist erlaubt. Die Frage ist nur, ob es auch im Falle von Wartungskosten erlaubt ist. Das ist, wo ich mir nicht sicher bin.

Wolf24

Zitat von: Heinz-Otto am 01. Februar 2022, 18:52:04Und eine Mischung aus Pauschale und Vorauszahlung ist erlaubt.
Eine Mischung ist mir gänzlich neu. Ich kenne nur Pauschale oder Vorauszahlung. Ich konnte auf die Schnelle auch keine entsprechenden Links finden.

Zitat von: Andre am 01. Februar 2022, 17:56:38Ich hoffe das ist das was Gesucht wird.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob Elektro oder Gas  :zwinker:, da der Wartungsaufwand ja unterschiedlich ist.
LG Wolf24  :bye:

Andre

Ach so ok sorry Falsch Verstanden Gas ist die Antwort.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 01. Februar 2022, 20:03:09Gas ist die Antwort.
Nur für WW oder auch Heizung?
Zitat von: Andre am 01. Februar 2022, 17:56:38letzte wartung war wohl am 12.02.1999.
Was extremst fahrlässig ist.

Kommt den wenigstens der Schornsteinfeger regelmäßig zur Überprüfung?
Zitat von: Andre am 01. Februar 2022, 16:05:36das ich Monatlich dafür 10 Euro Zahle.
Möglicherweise geht es da nicht nur um die Therme, wofür genau sind diese 10€ im Monat?
Ist ja nicht gerade wenig, allein für die Therme oder den Schornsteinfeger wäre das wohl zu viel.

Reparaturen fallen da schon mal komplett raus.

Andre

Hallo Warmwasser und Heizung.
Es war nur einmal ich Glaube weis es aber nicht im ersten Jahr wo ich hier wohne einer mal da hat nur einmal auf den Boiler geschaut und war dan auch schon weg.
Das war eine Schornsteinfegerin die sich vorher für die gante Strase angemeldet hat ob das im Auftrag vom vermieter war weis ich nicht.
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