Sperrzeiten bei dem Bezug von Arbeitslosengeld

Begonnen von CCR, 03. Februar 2022, 17:19:22

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CCR

Sperrzeiten bei dem Bezug von Arbeitslosengeld
Die Arbeitsagentur kann einem Arbeitslosen das Arbeitslosengeld streichen. In welchen Fällen dies zu Recht geschieht und wie man sich dagegen schützt, erläutern wir hier.
1. Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB II

1.1. Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag

1.2. Arbeitsvertragswidriges Verhalten

2. Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III

3. Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen, § 159 Abs. 1 Nr. 3 SGB III

4. Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, § 159 Abs. 1 Nr. 4 SGB III

5. Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, § 159 Abs. Nr. 5

6. Sperrzeit bei Meldeversäumnis, § 159 Abs. 1 Nr. 6 SGB III

7. verspätete Arbeitssuchendmeldung, § 38 Abs. 1 SGB III


Dauer der Sperrzeiten:

Die Dauer der Sperrzeiten hängt davon ab, aus welchem Grund diese verhängt wurden.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/sperrzeiten-bei-dem-bezug-von-arbeitslosengeld/