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JC-Neue WBA Verlangt Kontoauszüge,Pass,Meldebescheinigung=Kopie

Begonnen von Dragon, 05. Februar 2022, 16:30:52

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justine1992

Zitat von: Schnuffel01 am 05. Februar 2022, 23:42:05
Zitat von: justine1992 am 05. Februar 2022, 19:19:29Die hilfreichen Impfungen sind für die Betroffenen kostenfrei.
Ob die hilfreich sind und für wen sei mal dahingestellt.
hilfreich für TEs Anliegen wäre sie jetzt allemal.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Dragon

#31
Morgen Leute
Lass wir das Thema Corona beiseite damit es hier nicht Zuviel ausartet!!!

Also habe noch weitere Fragen wegen dem Geld auf dem Konto.siehe #1
Kann das JC jetzt  bei der neuen wba Probleme machen? Es wurde ja hier nicht gesagt wieviel Geld man als Hartz4 haben darf meine keine hohe summen. sondern ob es wegen dem Geld im Beitrag#1 sie 1 Monat zurückfordern ........

Dazu ist es normal das sie eine Meldebescheinigung für eine wba brauchen ?es gibt bei mir keine Änderungen. obwohl sie genau wissen ich lebe seit jahren kostenfrei bei meiner Mutter ,mein Jobcenter weiß normal das ich bei ihr lebe. Ich hatte meiner Behörde letztes Jahr schriftlich siehe #9 mitgeteilt ,als ich die noch laufende WBA stellte. Jetzt wollen sie es wieder wissen bei wenn ich lebe + warum ich keine miet/heizkosten habe.

Was muss ich den jetzt genau machen??
1. alle Kontoauszüge ab 01.12.21 bis Tagesaktuell umgeschwärzt der Behörde als Kopie per post schicken?
2.den diese vorlage wieder mit meiner Wohnsituation dem jobcenter etwas verändert schicken. Das mit der 0 muss aber weg hatte das in der wba stehen.

Wäre super wenn einer die Vorlage so anpasst das es mit der 0 weg,damit das JC es wieder in schriftform hat.
Zitat
Alte Vorlage von letztes Jahr.
Datum 03.02.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
einen in meinem ihnen vorliegenden Weiterbewilligungsantrag vom >21.01.2021<(datum wird links geändert) sollte unter dem 2.Punkt.
Weitere Person/en in meinen Haushalt, die Spalte in meiner Unterkunft wohnt/wohnen insgesamt Person/en eine 0 stehen.Im Anhang ein aktueller komplett ausgefüllter Antrag
Das Rot markierte müsste dann weg.
Was die Wohnsituation angeht
Ich lebe bei meiner Mutter in ihrer Wohnung wo ich mein Zimmer momentan noch mietfrei bewohnen darf, Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG.

Mit freundlichen Grüßen

3.Meldebescheinigung jetzt besorgen oder nicht.?
Hatte auf der Webseite geschaut man muss online Termine buchen um vor Ort die Meldebescheinigung abholen,leider sind fast alle Termine 1-2 Wochen  ich sehe ausgebucht .
4.den Pass+eAT als kopie dem Jobcenter schicken.

Habe bis zum 15.03.22 Zeit alles der Behörde zukommen lassen. Also nicht soviel Zeit.




BigMama

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 10:18:37Sehe man hat leider in der Aufforderung zur Mitwirkung bis 15.03.21 zeit" ist ja nicht lange um alles besorgen +als Kopie  dem JC schicken.
Du  meinst sicher 15.02.22
Du solltest etwas korrekter mit den Datumsangaben umgehen, sonst wird es schnell unübersichtlich.

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 10:18:371. alle Kontoauszüge ab 01.12.21 bis Tagesaktuell umgeschwärzt der Behörde als Kopie per post schicken?
Als Kopie ja, was geschwärzt werden kann, wurde dir schon verlinkt.
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 10:18:374.den Pass+eAT als kopie dem Jobcenter schicken.
Ja.

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 10:18:37Kann das JC jetzt  bei der neuen wba Probleme machen? Es wurde ja hier nicht gesagt wieviel Geld man als Hartz4 haben darf meine keine hohe summen. sondern ob es wegen dem Geld im Beitrag#1 sie 1 Monat zurückfordern ........
Wo genau liegt nun dein Problem? Ist vielleicht ersichtlich, dass du einen oder zwei Monate gar kein Geld abgehoben hast bzw. auch nirgends mit Karte so viel Lebensmittel gekauft hast, dass es realistisch ist, dass du für dich selbst sorgen musst? Hast du Sorge, dass das JC den Eindruck haben könnte, du seist nicht hilfebedürftig und wirst von jemand anderem mitversorgt?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

a_good_heart

Zitat von: BigMama am 06. Februar 2022, 10:45:17
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 10:18:37Sehe man hat leider in der Aufforderung zur Mitwirkung bis 15.03.21 zeit" ist ja nicht lange um alles besorgen +als Kopie  dem JC schicken.
Du  meinst sicher 15.02.22
Du solltest etwas korrekter mit den Datumsangaben umgehen, sonst wird es schnell unübersichtlich.

Der TE hat korrekte Angaben gemacht... :scratch:

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Dragon

Hallo Bigmama

Meine natürlich den 15.03.22! vorher hatte mich im #32 um das jahr vertahn aber ist geändert. Der 15.03.22 ist Richtig...

ZitatAls Kopie ja, was geschwärzt werden kann, wurde dir schon verlinkt.
Werde aus den Link von @Kämpfer+ was andere hier sagten nicht schlau! also Ich kaufe öfters bei Amazon Kleinigkeiten +Zahle im Supermarkt manchmal mit EC Karte. Was genau soll ich jetzt schwärzen .was ganz sichtbar sein soll.

ZitatWo genau liegt nun dein Problem? Ist vielleicht ersichtlich, dass du einen oder zwei Monate gar kein Geld abgehoben hast bzw. auch nirgends mit Karte so viel Lebensmittel gekauft hast, dass es realistisch ist, dass du für dich selbst sorgen musst? Hast du Sorge, dass das JC den Eindruck haben könnte, du seist nicht hilfebedürftig und wirst von jemand anderem mitversorgt?
Also ich gebe nie den Hartz4satz komplett aus, Monatlich unterschiedliche kosten. Manchmal Mehr manchmal weniger.

Unterstütze meine Mutter beim Lebensmittel einkaufen oder wenn sie was braucht kaufe ich seit der Pandemie vermehrt online.

Vielleicht drücke ich mich komisch aus! Nicht das Jobcenter auf einmal fragt warum soviel auf dem Konto war meine das sie sagen musst 1x Monat zurück zahlen.
Was war auch wegen der Privatrennrente die zahle wird auf dem Kontoauszug zu sehen sein.

Irgendwie bin ich jetzt mehr verwirrter als vorher :weisnich: es schreiben ja soviele das man den überblick verliert.

BigMama

Zitat von: a_good_heart am 06. Februar 2022, 10:57:37Der TE hat korrekte Angaben gemacht...
Nee, die Jahreszahl war auch falsch.

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 11:05:43ielleicht drücke ich mich komisch aus! Nicht das Jobcenter auf einmal fragt warum soviel auf dem Konto war meine das sie sagen musst 1x Monat zurück zahlen.
Das JC wird keine Leistung für einen Monat zurückfordern weil du über mehrere Monate nicht alles ausgegeben hast. Da brauchst du keine Sorge zu haben. Wenn aus den Kontoauszügen ersichtlich ist, dass Geld für Lebensmittel ausgegeben wurde, ist alles in Ordnung. Du musst nicht jeden Monat alles aufbrauchen.

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 11:05:43Was war auch wegen der Privatrennrente die zahle wird auf dem Kontoauszug zu sehen sein.
Hier wird das JC sicherlich nachfragen, wenn die Rentenversicherung bisher nicht angegeben wurde.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Dragon

#36
@Bigmama
Sorry hatte es zupät gesehen das die Jahreszahl falsch war! habe es geändert.
ZitatHier wird das JC sicherlich nachfragen, wenn die Rentenversicherung bisher nicht angegeben wurde.
also ich habe sie länger(jahre)! sie läuft bis 2045 also noch 23 jahre wird dann ausgezahlt vorher nicht. Es müsste um eine Fondsrente handeln. 50€/monatlich. Gilt auch das hier auch für meine Privaterente siehe unten
Zitat
Wie hoch ist der jährliche Freibetrag für die Altersvorsorge?
Hartz IV Empfänger dürfen pro Lebensjahr 750 Euro für die Altersvorsorge ansparen, sofern das Geld nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird (§12 SGB II Absatz 2 und 3).

Es findet jedoch keine Berücksichtigung von Verträgen statt, die im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge abgeschlossen wurden. Der Freibetrag gilt nur für erwerbsfähige Bedürftige und deren Partner ab dem 15. Lebensjahr.
https://www.hartziv.org/blog/20190909-altersvorsorge-private-rentenversicherung-hartz-iv-sicher-machen.html
PS: Auszahlung ist wie ich oben meinte erst im jahr 2045 vorher nicht.

Ich hoffe jetzt meine Behörde macht deswegen probleme das ich sie nie angeben hatte.

Bin jetzt früchstücken bis naher

Dragon

Ich hätte vielleicht jemand der (1x geimpft) +die Meldebestätigung per Vordruck(Vollmacht)abholt. Ich muss das erst morgen Telefonisch bei dem Amt anrufen mit fragen wie es mit der Abholung aktuell geht ,oder reine Onlinetermine Vergabe damit der geimpfte abholen könnte.

Aber ich frage mich immer noch warum mein JC laut der PDF im #1
1x die Meldebescheinigung verlangen,es gibt seit jahren keine veränderung.
1xErklärung , in welcher Beziehung Sie zu der Person stehen, die ihnen kostenfreies Obdach gewährt! verlangen obwohl sie doch wissen lebe mit meiner Mutter zusammen die mich nicht Finanziell unterstützt kann/muss. liegt dem Jc schriftlich vor.

Wenn ich mir auch das JC Schreiben durchlese kommt es mir so vor als man unterstellt ! deswegen die 3 Monate Kontoauszüge. Obwohl bei mir keine Veränderung gibt.

Wäre gut wenn hier einer der Experten wegen der Erklärung+Meldebescheinigung die davon Ahnung haben sagt warum meine Behörde es verlangt.

BigMama

Zitat von: Dragon am 06. Februar 2022, 13:55:42deswegen die 3 Monate Kontoauszüge.
Das ist vollkommen üblich auch ohne jeglichen Verdacht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Dragon

#39
Zitat
Zitat von Bigmama
Das ist vollkommen üblich auch ohne jeglichen Verdacht.
Ok dann muss ich sie doch vorlegen.ich hoffe nicht das sie rum stänkern wegen der Privatenrente. Weißt du vielleicht ob diese Arte Rente glaub war Fondgebunden bis 2045!man bekommt sie erst zum Renteneintritt Monatllich. Wäre ich nicht auf das ALG2 angewiesen würde ich vor jahren dem dreckigen Saftladen den rücken kehren.

@Bigmama
Aber was ist den Jetzt wegen der Meldebeinigung! handelt da mein JC Rechtswidrig oder ein Fehler seiten der Leistungsabteilung. Damit ich Morgen nicht umsonst mit dem Der geimpft ist vor der Behörde stehe + er es mit der Vollmacht abholt.

Falls meine Behörde gegen Geltenes recht verstößt bitte eine vorlage dafür erstellen damit ich es dem jobcenter mit den Kopien schicke.
Warum ich das frage es gab hier im Link  https://www.gegen-hartz.de/news/datenschutzverstoss-beim-weiterbewilligungsantrag ganz unten das JC das nicht fordern dürfen. falls es noch gilt.

Dann habe ich noch das andere Problem wegen der Erklärung bei wenn ich Lebe +in Welcher Beziehung stehe.

Heinz-Otto

Generell dürfen Daten nicht doppelt erhoben werden.
Welche Dokumente verlangt werden dürfen lt. BA, siehe Anhang.
Weiteres hier https://hartz.info/index.php?topic=127433.0


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Dragon

#41
Danke Heinz-Otto
Kann du mit bitte sagen Welche der Links ist für mich wichtig ? Habe schlechte Augen! Es ist sehr anstregend immer hier zu schreiben.
Was heißt das jetzt für mich also jetzt doch keine Meldebescheimigung +Kontoauszüge vorlegen  hä??? verstößt meine behörde nicht gegen datenschutz?
Die Frage ob dann mein Jc nicht Die Leistung doch sofort stoppt laut der aufforderung zur mitwirkung mit der 3 § die im Brief stehen wenn du nicht alle Dokumente vorlegst. ist leider bei der Dreckigen Laden  gang und gäbe,wegen Bahnhofsnähe.

ca.30 min off bis gleich

Heinz-Otto

Ich schätze da ist eine neue übereifrige SB am Werk, die sich noch nicht gut auskennt?

Ich würde das JC hinweisen, dass sie in der Akte nachschauen müssen, welche Daten wirklich fehlen. Es ist immerhin ein WBA und du hast die Richtigkeit der Angaben mit Unterschrift bestätigt. Wenn keine Änderungen eingetreten sind, gibt es keinen Grund, bereits vorhandene Daten und Dokumente anzufordern.
Datenminimierung DSGVO und Aktenstudium gem. § 65 SGB I Abs. 1 Nr. 3
Zitatder Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

Es dürfen nur erforderliche Daten erhoben werden.

-Kontoauszüge aller Konten vollständig ab den 01.12.2021 bis Tagesaktuell.
3 Monate zulässig
-Pass
M. E. nur bei Hauptantrag/Erstantrag, Kopie darf sowieso idR nicht gefordert werden, nur Vorlage. Bei Ausländern sind aber Ausnahmen möglich
-Aktuelle Meldebescheinigung!
Sehe ich auch so, wenn dich Post erreicht, kein Grund -> sollen sie doch eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt machen.

-Aufenthalttitel
Gültigkeitsdauer müsste doch bekannt sein?

-Erklärung , in welcher Beziehung Sie zu der Person stehen, die ihnen kostenfreies Obdach gewährt
Liegt ebenfalls schon vor



Dragon

Zitat
Zitat von Heinz-Otto
Ich schätze da ist eine neue übereifrige SB am Werk, die sich noch nicht gut auskennt?
Ich würde das JC hinweisen, dass sie in der Akte nachschauen müssen, welche Daten wirklich fehlen. Es ist immerhin ein WBA und du hast die Richtigkeit der Angaben mit Unterschrift bestätigt. Wenn keine Änderungen eingetreten sind, gibt es keinen Grund, bereits vorhandene Daten und Dokumente anzufordern.
Ja habe in wie immer ausgefüllt. Es gab leider kein Feld zum ankreuzen keine Anderung eingetreten. Liegt an neuen WBA ab 2021!

Was muss ich ihr den Genau schreiben ?kann wer mir bitte eine Vorlage erstellen wo ich nur meine Daten eintrage!
Zitat
Zitat von Heinz-Otto
Es dürfen nur erforderliche Daten erhoben werden.

-Kontoauszüge aller Konten vollständig ab den 01.12.2021 bis Tagesaktuell.
3 Monate zulässig
-Pass
M. E. nur bei Hauptantrag/Erstantrag, Kopie darf sowieso idR nicht gefordert werden, nur Vorlage. Bei Ausländern sind aber Ausnahmen möglich
Aber das Wollen sie als mit Kontoauszugen, Kopie +eAT! mann kann nicht in die Behörde rein also muss ich das per Post schicken.

Zitat
Zitat von Heinz-Otto
-Aktuelle Meldebescheinigung!
Sehe ich auch so, wenn dich Post erreicht, kein Grund -> sollen sie doch eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt machen.
Das finde ich auch Komisch! Sonst hätte man mir nicht den Brief im #1 geschickt! Man droht mit dem Leistungstopp wenn ich nicht die Dokumente bis zum 15.3.21 vorlege.
Zitat-Aufenthalttitel
Gültigkeitsdauer müsste doch bekannt sein?
Ja das wissen sie

Zitat
Zitat von Heinz-Otto
-Erklärung , in welcher Beziehung Sie zu der Person stehen, die ihnen kostenfreies Obdach gewährt
Liegt ebenfalls schon vor
Ja siehe #9 dort hatte ich es schriftlich dem Jobcenter letztes Jahr mitgeteilt habe das ich mit Mutter in der Wohnung lebe.

bin 30min off bis gleich

justine1992

In der Zeit, die Du hier rum-eierst, hättest Du schon 12 Briefe schreiben können und sie beim JC persönlich einschmeißen. Was ist so schrecklich daran, zu schreiben, dass Du mit Deiner Mutter zusammen lebst? Okay, ich nehme zur Kenntnis, dass es offensichtlich unmachbar ist. Dann hör doch aber endlich auf, hier danach zu fragen.
Bzw.: Was willst Du? Willst Du mal zählen, wie oft Dir jede Deiner Fragen hier schon beantwortet wurde?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.