JC-Neue WBA Verlangt Kontoauszüge,Pass,Meldebescheinigung=Kopie

Begonnen von Dragon, 05. Februar 2022, 16:30:52

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Dragon

#135
Hallo

Fettnäpfchen
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Wenn du dir das mit dem Verwertungsausschluß überlegt hast dann kannst du das wie oberhalb erwähnt jetzt machen.
Und wenn du die Bestätigung darüber hast das Schreiben mit dem Beitragsfrei stellen.
JA kann man ja immer noch nachträglich machen eilt ja aktuell nicht.
mir war es erstmal wichtig die(meine RV)sicher vor den bösen Händen meines JC schützen dazu den WBA bewilligt bekommen.

@Fettnäpfchen danke nochmal für deine Hillfe,Das Schreiben,Mühe die du mit mir hast!!ich weiß bin ein echt schwieriger Typ nicht jeder kommt mit mir auch aus :schaem:

Eine Kurze Frage zum Beitrag #130: wegen Der Schwärzung in den Kontoauszügen.
Ich hoffe das ich nicht Zuviel geschwärzt hatte" meine wie ich es dort sagte =Punkte.1  -6 ?

Es soll JC geben die Verlangen immer komplett ungeschwärzte Kontoauszügen! hier laut ältere Themen  im forum was ich früher sah. was sie nicht dürfen aber trotzdem es machen.

Sehe gerade per Sendeverfolgung die beiden Briefe befinden sich noch in der(zustellung). Beim JC wird aber nachgesendet!

Drückt die Daumen das  jetzt mit meinen JC alles gut verläuft ,ich meine Leistung fix bewilligt werden. :grins:

bis naher

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 16. Februar 2022, 16:01:32mir war es erstmal wichtig die(meine RV)sicher vor den bösen Händen meines JC schützen dazu den WBA bewilligt bekommen.
Sicher ist da gar nichts weil du ja nicht mal weiß ob du die angegeben hast.
Und dein Schonvermögen wäre bei 43 Jahren 6450.- + 750.- also 7200.-
Hab mir nicht gemerkt ob das passt da du gerne unterschiedliche Sachen angibst.
Schau da mal selber nach.

Wenn im Ausschlussverfahren hast du zwei Vorteile.
Erstens ist die Summe höher und falls die Vers. (wider erwarten) doch nicht angegeben hast und das JC nichts davon weiß kannst du das beim nächsten WBA als besonders geschütztes Vermögen angeben. Und da dann geschützt bei hoffentlich richtiger Formulierung sogar ohne all zu große Probleme zu bekommen.
Oder schon vorher als Veränderungsmitteilung.

Zitat von: Dragon am 16. Februar 2022, 16:01:32Eine Kurze Frage zum Beitrag #130: wegen Der Schwärzung in den Kontoauszügen.
Wenn du Fragen hast dann schreibe nicht die Nummer sondern zitiere den betreffenden Abschnitt. Ich muss jedes mal ein neues Fenster aufmachen die Nummer suchen und finden und dann noch den Zusammenhang herstellen. as denkst du warum ich dazu keine Lust mehr habe.... Genau deswegen:
Zitat von: Dragon am 16. Februar 2022, 16:01:32ich weiß bin ein echt schwieriger Typ

Zitat von: Dragon am 16. Februar 2022, 16:01:32Ich hoffe das ich nicht Zuviel geschwärzt hatte" meine wie ich es dort sagte =Punkte.1  -6 ?

Es soll JC geben die Verlangen immer komplett ungeschwärzte Kontoauszügen! hier laut ältere Themen  im forum was ich früher sah. was sie nicht dürfen aber trotzdem es machen.
Wenn das zum Thema wird kann man darüber nachdenken, aber ich zerbreche mir (besonders bei dir) keinen Kopf über ungelegte Eier.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#137
Hallo Fettnäpfchen

Versuche dir soweit wie möglich deutlich Antworten!
Also Zu der Frage wegen dem Schonvermögen.
- Auf dem Konto hatte ich Anfang Februar = 718,64€!
- am 5 Feb 400€ Abgehoben.
- danach 318,64€!
- gestern 308€ nach Abbuchung.

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Wenn im Ausschlussverfahren hast du zwei Vorteile.
Erstens ist die Summe höher und falls die Vers. (wider erwarten) doch nicht angegeben hast und das JC nichts davon weiß kannst du das beim nächsten WBA als besonders geschütztes Vermögen angeben. Und da dann geschützt bei hoffentlich richtiger Formulierung sogar ohne all zu große Probleme zu bekommen.
Oder schon vorher als Veränderungsmitteilung.

1. Ich muss jetzt  bestimmt abwarten was meine Behörde wegen der RV macht/sagt!
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Oder schon vorher als Veränderungsmitteilung.
2. eine (VÄM) nachreichen???

Werde jetzt erstmal abwarten müssen.

Zitat
Vermögen (§ 67 Abs. 2 SGB II)
Vermögen wird für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt, wenn der Antragsteller erklärt, dass er kein erhebliches Vermögen hat. Als nicht erheblich gilt das Gesamtvermögen des Antragstellers i.H.v. max. 60.000 Euro, sowie max. 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Zu berücksichtigen ist das jeweilige frei verfügbare Gesamtvermögen. Nicht unter den o.g. Betrag fallen u.a. PKW (soweit eigenständig geschützt), selbst bewohnte Eigenheime und eigenständig geschütztes Altersvorsorgevermögen.
Hinweise:
Da eine Vermögensprüfung nur bei Antragstellung erfolgt, wird nicht erhebliches Vermögen damit für den gesamten Bewilligungszeitraum nicht berücksichtigt, auch wenn dieser länger als 6 Monate läuft.
https://hartz.info/index.php?topic=121895.0

Trift das auch in meinen fall zu..... wegen den Schutz! meine keine Vermögensprüfung für 6 Monate.

CCR

Änderungen beim Bürgergeld
Vermögensanrechnung

In den ersten beiden Jahren wird das Bürgergeld ohne Anrechnung des Vermögens gewährt und darüber hinaus soll das Schonvermögen erhöht werden.

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: CCR am 16. Februar 2022, 20:57:55Änderungen beim Bürgergeld
Den Beitrag kannst du vergessen noch gibt es kein Bürgergeld.

Zitat von: Dragon am 16. Februar 2022, 19:41:42- gestern 308€ nach Abbuchung.
und was hat der Rückkaufswert deiner Vers. für einen Betrag. Denn darum ging es in der Frage.
Und verlinke nicht wieder sondern schaue selber nach. Da gibt es ein Liste in deinen Unterlagen da steht was für eine Summe es bei je nach Jahren gibt...

Zitat von: Dragon am 16. Februar 2022, 19:41:42Trift das auch in meinen fall zu..... wegen den Schutz! meine keine Vermögensprüfung für 6 Monate.
Nein

Zitat von: Dragon am 16. Februar 2022, 19:41:421. Ich muss jetzt  bestimmt abwarten was meine Behörde wegen der RV macht/sagt!
Wahrscheinlich nichts denn die läuft ja schon Jahre und es kam ja nie was sonst hättest du das gemerkt und auf die früheren Nachfragen dazu dementsprechend geantwortet. Ausser natürlich du hast das vergessen was ja auch nicht verwunderlich wäre.

MfG FN
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Dragon

#140
Hallo Fettnäpfchen

Also das Einziege was ich bis jetzt in den Unterlagen z.b im Vertrag oder die Jahres Information finden konnte "war das siehe unten: Mehr habe ich nicht.

Vertragsguthaben zu den oben aufgeführten Kursdaten :                      = 11,571,94€

Leistungen zum Todesfall : Stand 01.09.2021
Summe der bisher eingezahlten Beträge : =                                          =7800€
Leistungen bei Rückkauf zu den oben aufgeführten Kursdaten: *           = 11571,94€

Bitte das auf Sternsymbol hier achten!!!!

*Alle Werte setzen eine laufende Beitragszahlung voraus. Wenn Kapitalertragssteuerpflicht vorliegt,so verringert sich die Leistungen!

Dann gibt es noch Folgendes zum Thema :Leistungen zum Rückkauf:

Im Wegweiser durch wichtigste Zahlen und Begriffe!   
Leistungen bei Rückauf:
Bedingungsgemäß wird die Leistung bei Rückkauf zum sechsten Tag des Folgemonats nach Eingang der Kündigung berechnet. Sollte dies ein börsenfreier Tag sein, gilt als Stichtag der letzte Börsentag davor.

Bitte bedenken Sie, dass eine Kündigung mit Nachteilen verbunden ist und wir ggf. Steuern einbehalten müssen.
Nach § 169 VVG erstatten wir nach Kündigung - soweit bereits entstanden - den Rückkaufswert.
Dieser entspricht dem Wert des vorhanden Vertragsguthabens.
Zitat

PS: laut dem dem Internet =§169VVG entstehen mir noch Abschlusßkosten bei Kündigung/Rückkauf,Kapitalertragssteuer

Da gibt es ein Liste in deinen Unterlagen da steht was für eine Summe es bei je nach Jahren gibt...
Es gibt sonst noch Weitere Informationen! Leider ist echt Zuviel zum schreiben! Das Merkblatt  hat mehre Seiten! findest du in meinen Beitrag #101 als PDF im Angang!   ab Seite.3 - 5Um zu sagen was auf mich zutrifft.

Wieviel ich dann am Ende wirklich ausgezahlt bekomme  keine ahnung.

zu deinen Letzten Fragen
Zitatund es kam ja nie was sonst hättest du das gemerkt und auf die früheren Nachfragen dazu dementsprechend geantwortet.
Nein habe nie was vom JC in der Richtung bekommen! Findest du es nicht auch merkwürdig?

ZitatAusser natürlich du hast das vergessen was ja auch nicht verwunderlich wäre.
Nein! So etwas vergesse ich nicht wenn es rund um das JC geht. sonst wären auch in all den Jahren meine Leistungen nicht Bewilligt.

Wie läuft es den jetzt mit dem Jobcenter und der RV ab? meine wegen der Bearbeitung meiner neuen WBA mit datum 24.01.2022.
Einfach Abwarten was von der Behörde kommt.???

bin etwas off bis naher



Fettnäpfchen

Zitat von: Dragon am 17. Februar 2022, 14:40:00
Also das Einziege was ich bis jetzt in den Unterlagen z.b im Vertrag oder die Jahres Information finden konnte "war das siehe unten: Mehr habe ich nicht.
Das hast du alles schon eingestellt und das es in der pdf. nicht zu finden ist ist auch nicht verwunderlich. Das musst du in deinen damals abgeschlossenen Unterlagen haben.
Zitat von: Dragon am 17. Februar 2022, 14:40:00
zu deinen Letzten Fragen
das waren keine Fragen!

Zitat von: Dragon am 17. Februar 2022, 14:40:00
Wie läuft es den jetzt mit dem Jobcenter und der RV ab? meine wegen der Bearbeitung meiner neuen WBA mit datum 24.01.2022
Wie immer denke ich.

MfG FN
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Dragon

Hallo Fettnäpfchen

ZitatDas hast du alles schon eingestellt und das es in der pdf. nicht zu finden ist ist auch nicht verwunderlich. Das musst du in deinen damals abgeschlossenen Unterlagen haben.
Ich kann versuchen ob ich das finde. Hatte in den vorherigen seiten gesagt das ich Vertragsunterlagen nicht finden konnte! meine RV hat mir den Vertrag geschickt.

sonst versuche ich telefonisch bei mir meine Sparkasse die alten Unterlagen von damals anfordern.
Ich schaue aber trotzdem hier nach ob ich die Unterlagen noch finden kann melde mich dann sofort zurück ,kann aber länger dauern da ich nicht weiß wo ich suchen muss Also nicht alles an einen Ort.

Die ganz alten Unterlagen sind leider verlegt.

Dragon

Hallo Leute
Ein Kleines Update um 14:48 Uhr

Ich habe jetzt meine Provinzial Bestätigung mit dem( Verwertungsverbot) bekommen.
Bitte darauf achten die PDF hat Zwei Seiten im Anhang.

Mich interessiert z.b der Untere Teil = ab den Satz Der Wert im Brief wegen den Freibeträgen + Maximalbetrag.
Kann wer Ahnung hat auch wegen dem §168 Abs.3 VVG in den Brief schauen wie weit mich das jetzt oder in Zukunft vor den zugriff des JC schützt ?
Meine das ich das Geld jetzt nicht vor Ablauf der Rente bekomme + es so mein JC kein zurgriff hat.
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Das musst du in deinen damals abgeschlossenen Unterlagen haben.
Ich habe gestern Telefonisch mit meiner Bank gesprochen, das sie mit bitte was ich damals 2008 unterschrieben hatte nochmal schicken! Die SA sagte mir dazu muss sie nachschauen kann etwas dauern+sie meldet sich telefonisch bei mir zurück.

Aber ich werde trotzdem hier dafür suchen ob ich es doch nicht finde.......

Melde mich dann wieder zurück wenn etwas sein sollte oder neues habe.

bis dann  :bye:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Zitat von: Dragon am 19. Februar 2022, 14:54:02wie weit mich das jetzt oder in Zukunft vor den zugriff des JC schützt ?
Ab dem Tag ist deine RV im Verwertungsausschluss und ist damit besonders geschützt und wird beim JC nicht mehr als Schonvermögen betrachtet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen
ZitatAb dem Tag ist deine RV im Verwertungsausschluss und ist damit besonders geschützt und wird beim JC nicht mehr als Schonvermögen betrachtet.
Was ist dann mit der alten WBA die noch bis zum März 2022 läuft! wird da mein RV angerechnet? Meine  die Jahre davor......

ZitatMich interessiert z.b der Untere Teil = ab den Satz Der Wert im Brief wegen den Freibeträgen + Maximalbetrag.
Kann wer Ahnung hat auch wegen dem §168 Abs.3 VVG in den Brief schauen wie weit mich das jetzt oder in Zukunft vor den zugriff des JC schützt ?
Meine das ich das Geld jetzt nicht vor Ablauf der Rente bekomme + es so mein JC kein zurgriff hat.
Hast du es mit dem §168 abs.3 VVG+dem Maximal Betrag im Schrieben gesehen. meine den Freibetrag =ob so mein aktuell eingezahlten RV so sicher wäre.

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 19. Februar 2022, 15:42:25Was ist dann mit der alten WBA die noch bis zum März 2022 läuft! wird da mein RV angerechnet? Meine  die Jahre davor......
Da hättest du schon lange massive Probleme bekommen, bei dem alten WBA ist der Bewilligungsprozeß abgeschlossen.

Zitat von: Dragon am 19. Februar 2022, 15:42:25Hast du es mit dem §168 abs.3 VVG+dem Maximal Betrag im Schrieben gesehen. meine den Freibetrag =ob so mein aktuell eingezahlten RV so sicher wäre.
Nö warum auch. Deine Vers. ist ab sofort sicher.
Oder safe falls du das besser verstehst
oder noch besser > biztos

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Flip

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Februar 2022, 16:08:05Da hättest du schon lange massive Probleme bekommen

Wie denn, wenn dem Jobcenter die Rentenversicherung gar nicht bekannt war?

Dragon

#148
ZitatDa hättest du schon lange massive Probleme bekommen, bei dem alten WBA ist der Bewilligungsprozeß abgeschlossen.
HM ja stimmt. Halt alles komisch Seiten meiner Bescheuerten (Jobcenter) :grins:

ZitatNö warum auch. Deine Vers. ist ab sofort sicher.
Oder safe falls du das besser verstehst
oder noch besser > biztos
Dann ist es sicher^^

Trotzdem danke für die Hilfe. jetzt heißt es abwarten und Tee trinken das meine Behörde die Leistung im März +die neue WBA easy Genehmigt.^^

ZitatWie denn, wenn dem Jobcenter die Rentenversicherung gar nicht bekannt war?
Ich weiß es leider nicht mehr. aber sonst wie Fettnäpfchen in frühen antworten sagte hätten sie es längst mit der RV bemerkt. Leider ist mein JC ein echter Saftladen traue denen auch zu das Akten schnell verschwinden.

Sieht man z.b bei der 1x Meldebescheinigung+ JC wollte nochmal wissen das ich bei meiner Mutter lebe, obwohl sie das letztes Jahr in (verschriftlichform) als ich den aktuellen WBA beantragte.

Bei meinen JC müsst ihr verdammt aufpassen was ihr sagt ! Solltet nie ohne Beigleitperson(zeugen) dort rein gehen.
Hatte es hier schon früher gesagt, man wird von SA z.b Bedroht,angeschrienen,beleidigt!
dazu holen sie wenn du nicht spurst weitere Mitarbeiter,Teamleiter die mit Sanktionen drohen mit der Nötigung der Unterschrift zur EGVS, geben sie nicht so leicht mit zur überprüfung +eine sehr kurze Zeit um so schnell unterzeichnen.  ist mir alles in all den Jahren passiert.

Ohne Zeugen gehe ich da nicht rein! egal was mein SA/JC sagt.

Flip

Zitat von: Dragon am 19. Februar 2022, 16:20:30Ich weiß es leider nicht mehr. aber sonst wie Fettnäpfchen in frühen antworten sagte hätten sie es längst mit der RV bemerkt.

Du musst doch wissen, ob du die Versicherung immer in der Anlage VM angegeben hast. Und nicht immer erfährt das JC alles über den automatisierten Datenabgleich. Wenn die keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, z. B. nicht.