Mieterin haut einfach ab

Begonnen von Neo, 08. Februar 2022, 10:34:43

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Neo

Hallo alle zusammen ,

wir haben folgendes Problem.

Die Freundin meines Sohnes ist vor 14 Tagen einfach aus der gemeinsamen Wohnung abgehauen ( wieder zu ihren Exfreund ) Sie hat nur einige Papiere und etwas Kleidung mitgenommen. Sie wollte dann die Kündigung des Mietvertrages zum 01.05.2022 per Post Senden. Trotz mehrmaliger Aufforderung per Whatsapp ist diese Kündigung bis heute nicht gekommen.
Ihre ganzen Sachen lagern noch hier. Sie reagiert einfach auf nichts. Post kommt hier auch noch jede Menge an auch vom Job Center.
Mein Sohn und seine Exfreundin haben das Probejahr in Anspruch genommen.

Sollte ich dieses nun den Job Center Melden und muss ich das als Vermieter Melden.??

Leider haben wir erst jetzt erfahren dass Sie das in jeder Wohnung so gemacht hat. Sie ist ein Messi..
Wir wissen auch nicht wo Sie jetzt Wohnt.
Was können und müssen wir tun.

Unser Anwalt hat gesagt wir können nichts tun bis die Kündigung von ihr gekommen ist aber so vergeht die Zeit immer weiter

Sheherazade

Zitat von: Neo am 08. Februar 2022, 10:34:43
Sollte ich dieses nun den Job Center Melden und muss ich das als Vermieter Melden.??

Die Dame hat zusammen mit deinem Sohn die Wohnung von dir gemietet? Dann wird dein Sohn das dem Jobcenter melden müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Ich würde das dem JC und dem VM auf jeden Fall mitteilen.
Wurde ein gemeinsamer MV unterschrieben?

Falls nein und die Freundin einen Untermietvertrag mit dem Sohn hatte, kann man den m. W. auch durch öffentliche Zustellung kündigen.
Zwar etwas Aufwand, aber möglich.
§ 132 Abs.2 BGB. Allerdings sollte man nachweisen, dass Nachforschungen zum Aufenthalt des Mieters erfolglos blieben.
Z. B. neben Einwohnermeldeamt auch durch persönliche Nachfragen z.B. beim ehemaligen Arbeitgeber, bei Hausgenossen und Verwandten des Zustellungsadressaten (BGH, Urteil vom 04.07.2012 − XII ZR 94/10).

Da sollte man den Anwalt fragen.

Ottokar

Zitat von: Neo am 08. Februar 2022, 10:34:43
Sollte ich dieses nun den Job Center Melden und muss ich das als Vermieter Melden.??
Ja und ja.

Zitat von: Neo am 08. Februar 2022, 10:34:43
Unser Anwalt hat gesagt wir können nichts tun bis die Kündigung von ihr gekommen ist
Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen, weil:
Zitat von: Neo am 08. Februar 2022, 10:34:43Die Freundin meines Sohnes ist vor 14 Tagen einfach aus der gemeinsamen Wohnung abgehauen
Wenn es eine gemeinsame Wohnung ist, somit beide den Mietvertrag unterschrieben haben, wozu benötigt der Sohn dann die Kündigung?
Will er selber ausziehen? Dann muss er kündigen und kann beim Amtsgericht die Zustimmung seiner Ex dazu einklagen.
Geht es um einen Untermietvertrag? Der kann auch einseitig gekündigt werden, spätestens wenn die Miete ausbleibt.
Geht es nur darum, dem JC den Auszug nachzuweisen? Dann reichen die Mitteilungen darüber ans JC und Meldeamt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Neo

nein mein sohn will nicht ausziehen wie gesagt sie ist einfach abgehauen wir wissen nicht wo sie istund ich als vermieter muss dieses doch der arge melden oder

Sheherazade

Gibt es jetzt einen gemeinsamen Mietvertrag (Sohn und Freundin) oder war sie nur Untermieterin deines Sohnes?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Neo am 08. Februar 2022, 12:23:43nein mein sohn will nicht ausziehen
Wozu wird dann die Kündigung benötigt?

Zitat von: Neo am 08. Februar 2022, 12:23:43sie ist einfach abgehauen wir wissen nicht wo sie istund ich als vermieter muss dieses doch der arge melden oder
Als Vermieter muss man den Auszug nicht der Meldebehörde melden, das muss der Mieter tun. Es spricht jedoch nichts dagegen, als Vermieter der Meldebehörde mitzuteilen, das Frau xyz zum ... unbekannt verzogen ist.
Was das JC anbetrifft, so sollte diesem der Sohn den Auszug mitteilen, weil das JC ja hier eine VuE vermutet.
Sofern der Sohn aber mit dem JC nichts zu tun hat, kann man stattdessen auch die Post an die Ex mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" an das JC zurücksenden. Das JC wird dann schon selbst entsprechend tätig.
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Heinz-Otto

Ich habe nochmal nachgedacht.
Bei dem Mietverhältnis blicke ich nicht durch.

ZitatMelden und muss ich das als Vermieter Melden.?
Ist der Elternteil Vermieter?
Mit wem hatte die Freundin einen Vertrag?

Wenn man das dem JC meldet, bekommt die Freundin natürlich Ärger und die Leistungen gestrichen.
Nur das Verlassen der Wohnung kann nicht als stillschweigende Kündigung und Besitzaufgabe angesehen werden. Zumal sie ja noch ihre persönlichen Sachen dort hat. Vielleicht kommt sie ja wieder zurück, wenn es mit dem Ex nicht mehr klappt.
14 Tage ist noch nicht sehr lange.

Wenn der Sohn kein Alg 2 bekommt (Probejahr, keine VuE?)und nicht zur BG gehört, muss man das streng genommen nicht melden.
Aber es geht ja auch um die Mietzahlungen, die dann fehlen.

Die Post kann man evtl. mit Vermerk "verzogen nach Adresse Exfreund" zurück gehen lassen?, alternativ dort hin schicken -> Anwalt fragen?
Ansonsten auf jeden Fall aufbewahren. Ich würde ihr auch per Whatsapp schreiben, dass sie ihre Post und Sachen abholen soll.
Die Sachen sollte man vorerst auch aufbewahren.

Ottokar

Die Sachen der Ex muss der Sohn 30 Jahre aufbewahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Um das abzukürzen, muss der Sohn die Ex nachweislich unter Fristsetzung (2 Wochen, genaues Datum angeben) auffordern, ihr Eigentum abzuholen und sollte androhen, dieses nach Fristablauf kostenpflichtig einzulagern.
Ist die Frist um und hat die Ex ihr Eigentum noch nicht abgeholt, sollte man eine einmalige Nachfrist zur Abholung setzen und androhen, die Kosten für die Lagerung einzuklagen.
Möglich ist auch, dass die Ex schriftlich mit Unterschrift erklärt, das sie ihr in der Wohnung verbliebenes Eigentum aufgibt. Dann kann damit nach Belieben verfahren werden.
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PaulHilft

Auch ich empfehle, dem JobCenter das einfach schriftlich zu melden und zu fragen wie man mit dieser Situation umgehen will.
In den meisten Fällen, müsste das JC nun die volle Miete für deinen Sohn zahlen. Schließlich leitet die Freundin die Miete auch nicht an den Vermieter weiter.
Sollte die Warmmiete innerhalb der KDU liegen, wird dein Sohn dort alleine weiter wohnen können. Falls die Wohnung zu teuer ist, hätte er 6 Monate Zeit sich etwas anderes zu suchen, oder muss den Betrag der darüber liegt aus eigener Tasche zahlen.

Dies ist so ganz grob das was mir dazu einfällt.

Ottokar

Zitat von: PaulHilft am 08. Februar 2022, 15:16:42und zu fragen wie man mit dieser Situation umgehen will.
Weder hat das JC hier ein Mitspracherecht, noch darf das JC dem Sohn oder gar Vermieter mitteilen, wie es in Bezug auf die Ex mit dieser Situation umgehen will.

Zitat von: PaulHilft am 08. Februar 2022, 15:16:42In den meisten Fällen, müsste das JC nun die volle Miete für deinen Sohn zahlen.
Sofern der Sohn ALG II bezieht, stehen ihm nach dem Auszug der Ex die vollen angemessenen Unterkunftskosten zu.
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CCR

Zitat von: Neo am 08. Februar 2022, 10:34:43
Hallo alle zusammen ,
Mein Sohn und seine Exfreundin haben das Probejahr in Anspruch genommen.

Sollte ich dieses nun den Job Center Melden und muss ich das als Vermieter Melden.??

Leider haben wir erst jetzt erfahren dass Sie das in jeder Wohnung so gemacht hat. Sie ist ein Messi..
Wir wissen auch nicht wo Sie jetzt Wohnt.
Was können und müssen wir tun.

Unser Anwalt hat gesagt wir können nichts tun bis die Kündigung von ihr gekommen ist aber so vergeht die Zeit immer weiter

Beim Einwohnermeldeamt Auskunft einholen, wo sie wirklich gemeldet ist, der Anwalt sollte was tun fürs Geld.

Ottokar

Zitat von: CCR am 08. Februar 2022, 16:11:50Beim Einwohnermeldeamt Auskunft einholen, wo sie wirklich gemeldet ist
Dazu benötigt man als Vermieter mit Zahlungsansprüchen keinen Anwalt. Zudem setzt es voraus, dass sie sich umgemeldet hat, was angesichts dessen, das für sie immer noch Post vom JC kommt, bezweifelt werden darf.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


CCR

Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2022, 18:15:46
Zitat von: CCR am 08. Februar 2022, 16:11:50Beim Einwohnermeldeamt Auskunft einholen, wo sie wirklich gemeldet ist
Dazu benötigt man als Vermieter mit Zahlungsansprüchen keinen Anwalt. Zudem setzt es voraus, dass sie sich umgemeldet hat, was angesichts dessen, das für sie immer noch Post vom JC kommt, bezweifelt werden darf.
Zitat von: Neo am 08. Februar 2022, 10:34:43Leider haben wir erst jetzt erfahren dass Sie das in jeder Wohnung so gemacht hat. Sie ist ein Messi..
Wir wissen auch nicht wo Sie jetzt Wohnt.
Dann kann das ja so nicht stimmen.
Zitat von: Heinz-Otto am 08. Februar 2022, 11:16:23Ich würde das dem JC und dem VM auf jeden Fall mitteilen.
auf jeden Fall

mousekiller

Der Sohn kann sie auf jeden Fall aus der Wohnung zwangsabmelden. Das ist möglich. Diese Abmeldung in Kopie dann beim JC vorlegen und den Auszug mitteilen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...