jobcenter kontrolliert Kontoauszüge und meckert über fehlende ausgaben

Begonnen von de987, 09. Februar 2022, 20:08:33

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de987

Meine Schwester bezieht ALG 2 und musste ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen.
Sie hatte keinerlei Ausgaben getätigt und die einzigen Abbuchungen waren für den Handyvertrag.
Ihr Mann hatte versehentlich 70 Euro zuviel Unterhalt überwiesen das war dann die erste Frage vom jobcenter was mit dem Zuviel gezahlten Geld sei.
Dürfen die das.
Das zweite war das die behaupten das der Leistungsbezug nur von ihr angespart würde und der aber für den Lebensunterhalt sei ( Sie hat ein Guthaben von 700€) und das ginge nicht. Es wären ja keine Abbuchungen für Lebensmittel für Kleidung gemacht worden und auch keine Ausgaben im Supermarkt nur eben Ausgaben fürs Handy. Wovon sie sich denn ernährt hätte usw.
Ist das ok was antwortet man denn dem jobcenter.

Flip

Ja, wovon hat sie sich (und ihr Kind? Oder meinst du Trennungsunterhalt?) denn ernährt in den ganzen 3 Monaten?

CCR

Zitat von: de987 am 09. Februar 2022, 20:08:33Wovon sie sich denn ernährt hätte usw.
Ist das ok was antwortet man denn dem jobcenter.
Plausibel ist das ja nicht, die Antwort weiß nur die Schwester.

Wenn sie beim Antrag Bargeldbeträge angegeben hätte, würden keine Fragen aufkommen.

Heinz-Otto

Ich sehe die Nachfragen des JC als gerechtfertigt an.
Die Schwester sollte plausibel erklären und nachweisen können, wovon sie gelebt hat.

Vor allem Miete und Strom muss ja bezahlt werden. Miete ginge ja noch bar, aber Strom?

Flip

Auch für Miete in bar muss das Geld irgendwo herkommen, also z. B. korrespondierende Barabhebungen vom Konto. Lt. Aussage im Eingangsbeitrag wurden aber nur Handykosten abgebucht.

CCR

Zitat von: Flip am 09. Februar 2022, 23:22:25Lt. Aussage im Eingangsbeitrag wurden aber nur Handykosten abgebucht.
ja Handy das ist wichtig, für ein neues Handy da lässt man schon die eigenen Kinder hungern ( alles schon erlebt ) wo die Freunde dann auch noch Geld gespendet für Essen.  :wand:

Unwissender

Zitat von: Heinz-Otto am 09. Februar 2022, 22:00:53

Vor allem Miete und Strom muss ja bezahlt werden. Miete ginge ja noch bar, aber Strom?

Ein Strompaket (z.B.2500 kw) jährlich kaufen!Und sich das "schenken" lassen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Birgit63

Ja aber es müssen ja Bargeldabhebungen für Essen oder wenn man mit EC Karte zahlt, muss es auf den Kontoauszügen ersichtlich sein. Hier vermutet das JC wohl zu recht, dass es noch Unterstützung von anderer Seite gibt. Sollte es so sein, dann braucht sie kein Geld vom JC.

Unwissender

Warum? Bei mir sind auch keine Bargeldabhebungen sichtbar! Das kostet nämlich Geld! Daher wird fast alles mit Kreditkarte gezahlt (und die hat ein eigenes Konto)! Die entsprechenden Rechnungen werden dann (auch teilweise) vom bekannten Girokonto überwiesen! Fertig!!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Maunzi

Zitat von: Unwissender am 09. März 2022, 10:23:14
Warum? Bei mir sind auch keine Bargeldabhebungen sichtbar! Das kostet nämlich Geld! Daher wird fast alles mit Kreditkarte gezahlt (und die hat ein eigenes Konto)! Die entsprechenden Rechnungen werden dann (auch teilweise) vom bekannten Girokonto überwiesen! Fertig!!
Dann müssen die Auszüge der Kreditkarte ebenfalls eingereicht werden. Jedoch ist von Kreditkarte im Eingangsposting auch nichts gesagt worden.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Jan Mustermann

Die Frage ist doch wei lange bezieht sie schon Leistungen nach dem SGB II.
Kann sie ggfs. noch genug Lebensmittel und so weiter auf Vorrat im Rahmen des eigenen Vermögens gehabt haben.
Kann sie noch Bargeld,anrechnungsfreies eigenes Vermögen haben?
Hat sie sich vielleicht bei mehreren Tafeln angemeldet und bezieht daher Lebensmittel ? Oder hat sie vielleicht eine andere kostenlose Bezugsquelle ?

Wenn sie nur 700 € auf dem Konto hat, dann kann sie ja nicht alles gesparrt haben. Der Regelsatz beträgt 449 €.
Also ist das eine Nullnummer des JC.

Reiner1970

Der ALG2 Satz ist nicht Zweckgebunden. Es gibt kein Gesetz nach dem ein ALG2 Empfänger verpflichtet wäre sich vom Regelsatz bestimmte Dinge kaufen zu müssen. Auch keine Lebensmittel

Meph1977

Zitat von: Birgit63 am 07. März 2022, 09:35:26
Ja aber es müssen ja Bargeldabhebungen für Essen oder wenn man mit EC Karte zahlt, muss es auf den Kontoauszügen ersichtlich sein. Hier vermutet das JC wohl zu recht, dass es noch Unterstützung von anderer Seite gibt. Sollte es so sein, dann braucht sie kein Geld vom JC.

Ja und Wayne wenn die Nachbarin so nett ist den LE jeden Tag mit futtern lässt darf das Jobcenter davon Nichts anrechnen. Ich für meinen Teil hab mir noch während des ALG 2 Bezugs genug Vorräte angelegt das ich 2 Jahre lang nicht einkaufen gehen müsste. Gründe dafür gibts viele.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

CCR

Die Schwester hat sich sicher schon eine Dumme Geschichte ausgedacht fürs JC.  :grins: Bisher kam ja noch keine Rückmeldung mehr.

PetraL

Zitat von: Meph1977 am 10. März 2022, 10:04:26Ja und Wayne wenn die Nachbarin so nett ist den LE jeden Tag mit futtern lässt darf das Jobcenter davon Nichts anrechnen. Ich für meinen Teil hab mir noch während des ALG 2 Bezugs genug Vorräte angelegt das ich 2 Jahre lang nicht einkaufen gehen müsste. Gründe dafür gibts viele.

WOW !! 2 Jahre zu 100% nur Dosenkost und langzeit-haltbare Lebensmittel? Nie Obst, Gemüse, Kartoffeln, Brot, Milch oder Milchprodukte, Fleisch- oder Wurstwaren oder sonstiges, leichter Verderbliches??? 2 Jahre nicht einkaufen? Kein Toilettenpapier, keine Reinigungs-, Pflege- oder Hygieneprodukte, kein Waschmittel etc. etc. etc. ???? - Wo hast du denn so einen Riesen-Berg gelagert? Und wie hast du es geschafft, von ALGII überhaupt so ein immenses Warenlager zu füllen?
Ich würde gerne auch mehr Vorräte anlegen ...
LG und Danke für erhellende Tips