Erstmalige Antragstellung

Begonnen von davidlynch, 10. Februar 2022, 17:43:35

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davidlynch

Guten Tag, liebe Nutzer ich bin heute das erste Mal hier. CORONA bedingt musste ich, da mir die Einnahmen als Freiberufler weggebrochen sind, einen vereinfachten Antrag auf HARTZ 4 stellen. Hierzu hätte ich zwei Fragen:
a)ich war mal verheiratet, bin aber seit 06/2006 rechtskräftig geschieden. Unterhaltsverpflichtungen sind in 12/ 2008 erloschen. Dennoch möchte das JobCenter von mir die Daten meiner Ex-Frau haben. Ich möchte diese jedoch aus meinen Angelegenheiten heraushalten, zumal sie dies auch nicht mehr zu interessieren hat. Ist dies rechtens ? (Das JobCenter will sie evtl anschreiben.)
b) Ich wohne in einer Eigentumswohnung, für welche ich zwei Darlehen aufgenommen habe und diese auch bezahle. Die Darlehen sind von zwei verschiedenen Banken. Nun möchte das JobCenter folgendes: "Bezüglich der beiden Zinszahlungsbescheinigung bitte ich um eine kurze Bestätigung, dass beide Darlehen zur Finanzierung des Wohneigentums aufgenommen wurden." Frage: weiss jemand, ob ich dies selber bestätigen kann ? Bei der einen Bank war ich Mitarbeiter, und die Trennung war nicht so ganz geräuschlos. Besonders mit dem Revisor lag ich ständig im Clinch - und eine solche Bestätigung wäre für den ein gefundenes Fressen. Daher wäre mir sehr geholfen, wenn ich dies selber abgeben abgeben könnte; wenn erforderlich würde ich dies auch im Rahmen einer eidesstattlichen Verischerung tun. Könntet Ihr mir hier vielleicht weiterhelfen ? Besten Dank schon vorab !


Flip

Hinsichtlich der Exfrau kann man sich trefflich streiten, ob eine Unterhaltspflicht im Bereich des Möglichen liegt. Hinsichtlich der Darlehen ist die Antwort eindeutig: nein, deine Behauptung ist kein Beweis. Auch eine eidesstattliche Versicherung nicht. Den Jobcentern fehlt es an einer Ermächtigung nach § 23 SGB X. Sie hätte daher nur den Beweiswert einer einfachen Erklärung.

davidlynch

Hallo Flip, vielen Dank für Deine schnelle Antwort ! Ich möchte nochmal auf meine Ex-Frau zurückkommen, da hier evtl ein Missverständnis entstanden ist: Unterhaltsverpflichtungen gibt es nicht mehr, die seinerzeit gerichtlich getroffenen und auch rechtswirksam getroffenen Vereinbarungen hatte ich geschildert. Wozu benötigt das JobCenter dann die Daten meiner Ex-Frau, man will sie ja evtl anschreiben ? Welchem Zweck soll das dienen ? Das erschliesst sich mir nicht. Ebenso die Sache mit den Darlehen, da zumindest in einer Bank erhebliche Nachteile für mich entstehen können.

Heinz-Otto

Dem JC das Scheidungsurteil zur Ansicht(!) geben wäre eine Alternative. Das spart allen Beteiligten Arbeit und Nerven.
Die müssen wissen, ob dir noch Unterhalt zusteht.

MAC517

Steht in den Darlehensverträgen ein Verwendungszweck?
Gibt es wegen der Darlehn einen Grundbucheintrag?
Sollte als Bestätigung, dass beide Darlehen zur Finanzierung des Wohneigentums aufgenommen wurden reichen.

davidlynch

Guten Morgen, MAC,

vielen Dank für Deine Antwort.
Die Idee in Sachen Grundbucheintrag klingt gut. Zu beachten ist aber folgendes: Meine Ex-Frau und ich sind im Grundbuch gemeinsam als Eigentümer eingetragen. Ebenso lauten die Darlehensverträge auf uns beide. Als wir in 06/2006 geschieden wurden, bekam ich durch das Scheidungsurteil zwar die Wohnung zugesprochen, aber mit der Auflage, auch für a l l e hieraus entstehenden Kosten aufzukommen. Dies habe ich seither auch getan. Auf mich umschreiben lassen konnte ich die Darlehen nicht; ich war öfters arbeitslos, und dadurch, daß ich formell selbständig war/ bin (freier Handelsvertreter i.S. § 84 HGB), hat die Bonität das halt nie zugelassen. Daher stehen auch wir beide noch im Grundbuch; mein Anwalt hat mir seinerzeit nach der Scheidung auch noch mal die Rechtslage dargelegt: Ab sofort gehört mir die Wohnung, aber es gehören mir auch alle Kosten ! Der entscheidende Punkt: Meine Ex-Frau ist leider auch auf ALG 2 Bezug angewiesen - aufgrund des Wohnortes beim selben Jobcenter. Angegeben hat sie die ETW nie, da sie ja nichts mehr damit zu tun hatte. Wurde auch nie beanstandet. Jetzt befürchte ich natürlich, daß ihr Nachteile entstehen können, daher will ich darauf hinaus, in diesem Zusammenhang evtl selbst eine, wenn erforderlich, Eidesstattliche Versicherung, abzugeben. Dies müsste doch möglich sein ?